Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,469
BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92 (https://dejure.org/1992,469)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1992 - 1 StR 531/92 (https://dejure.org/1992,469)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1992 - 1 StR 531/92 (https://dejure.org/1992,469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen strafbefreienden Rücktritt - Bildung einer Einheitsjugendstrafe - Verbot der Schlechterstellung - Keine Einbeziehung einer früheren Entscheidung als Ausnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 279
  • StV 1993, 533 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Wäre das der Fall, so könnte sich der Täter Straffreiheit nur verdienen, wenn er Aktivitäten zur Verhinderung des Erfolgs entfaltet hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 35, 90, 93; zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 15.12.2022 - 1 StR 295/22

    Steuerhinterziehung durch die Nutzung eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs im

    Zudem sind bei der Einbeziehung eines früheren Urteils auch alle bereits in jenes Urteil einbezogenen Urteile im Tenor des neuen Urteils aufzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2014 - 1 StR 97/14 Rn. 2; Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92 Rn. 22).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Sie liegt bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, insbesondere bei tief in den Brust- oder Bauchraum eingedrungenen Messerstichen, deren Wirkungen der Täter, wie hier, wahrgenommen hat, auf der Hand (BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8; BGHR aaO Versuch, unbeendeter 13; BGH NStZ 1993, 279 f.; BGH, Urt. vom 2. Juli 1997 - 2 StR 248/97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht