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   BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92   

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https://dejure.org/1992,469
BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92 (https://dejure.org/1992,469)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1992 - 1 StR 531/92 (https://dejure.org/1992,469)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92 (https://dejure.org/1992,469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen strafbefreienden Rücktritt - Bildung einer Einheitsjugendstrafe - Verbot der Schlechterstellung - Keine Einbeziehung einer früheren Entscheidung als Ausnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 279
  • StV 1993, 533 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).

    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten auch (zumindest kurz) darzustellen (st. Rspr; vgl. u.a. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3; Senatsurteil vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92).

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Die Jugendkammer hat ihre eigene Sachkunde zur Beurteilung der Auswirkungen des Rückstoßes auf die Flugrichtung eines Geschosses nicht zuletzt mit dem Hinweis auf die Erfahrungen "der Berichterstatterin aus dem Umgang mit Handfeuerwaffen" genügend dargelegt (vgl. BGHSt 12, 18, 20; Alsberg/Nüse/Meyer 5. Aufl. S. 904 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).
  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 375/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Insoweit gilt nichts anderes als dann, wenn der (erste) Tatrichter eine gebotene (nachträgliche) Gesamtstrafenbildung unterlassen hat (vgl. hierzu BGH Urteil vom 23. Januar 1962 - 1 StR 375/61; Pikart in KK 2. Aufl. § 358 Rdn. 19).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
  • BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86

    Straftaten gegen das Leben: Rücktritt vom Tötungsversuch

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Unter diesen Umständen ist unschädlich, daß das Landgericht dies nicht nochmals ausdrücklich klargestellt hat (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3, 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 561/86

    Beendigung eines Versuchs einer Tötung

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Unter diesen Umständen ist unschädlich, daß das Landgericht dies nicht nochmals ausdrücklich klargestellt hat (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3, 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

  • BGH, 23.08.1988 - 4 StR 366/88

    Abgrenzung des unbeendeten von dem beendeten Versuch

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

  • BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90

    Rücktritt vom Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86

    Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels,

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Wäre das der Fall, so könnte sich der Täter Straffreiheit nur verdienen, wenn er Aktivitäten zur Verhinderung des Erfolgs entfaltet hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 35, 90, 93; zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 15.12.2022 - 1 StR 295/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Blanketttatbestand: erforderliche

    Zudem sind bei der Einbeziehung eines früheren Urteils auch alle bereits in jenes Urteil einbezogenen Urteile im Tenor des neuen Urteils aufzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2014 - 1 StR 97/14 Rn. 2; Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92 Rn. 22).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Sie liegt bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, insbesondere bei tief in den Brust- oder Bauchraum eingedrungenen Messerstichen, deren Wirkungen der Täter, wie hier, wahrgenommen hat, auf der Hand (BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8; BGHR aaO Versuch, unbeendeter 13; BGH NStZ 1993, 279 f.; BGH, Urt. vom 2. Juli 1997 - 2 StR 248/97).
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