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   BGH, 27.10.1993 - XII ZR 140/92   

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https://dejure.org/1993,2892
BGH, 27.10.1993 - XII ZR 140/92 (https://dejure.org/1993,2892)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1993 - XII ZR 140/92 (https://dejure.org/1993,2892)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - XII ZR 140/92 (https://dejure.org/1993,2892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Irrtümliche Todeserklärung - Widerheirat - Ehenichtigkeitsklage - Bigame Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EheG §§ 20, 24, 38
    Rechtsfolgen neuer Eheschließung des irrtümlich für tot erklärten Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 264
  • MDR 1994, 171
  • FamRZ 1994, 498
  • FamRZ 1994, 499
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1981 - IVb ZB 569/80

    Versorgungsausgleich bei Doppelehe

    Auszug aus BGH, 27.10.1993 - XII ZR 140/92
    Die wirtschaftlichen Konsequenzen werden im übrigen dadurch gemildert, daß sich gemäß § 26 EheG die vermögensrechtlichen Folgen der Nichtigkeit einer Ehe nach den Vorschriften über die Folgen der Scheidung richten (vgl. - zum Versorgungsausgleich - Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1981 - IVb ZB 569/80 - FamRZ 1982, 475).
  • BGH, 26.02.1975 - IV ZR 33/74

    Zurückweisung einer Revision - Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch einen

    Auszug aus BGH, 27.10.1993 - XII ZR 140/92
    Die gleichwohl im Einzelfall zulässige Beurteilung, in der Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch den Staatsanwalt liege eine unzulässige Rechtsausübung, setze voraus, daß vom Standpunkt eines billig und gerecht denkenden Betrachters dem öffentlichen Interesse an der Nichtigerklärung der Doppelehe kein wesentliches Gewicht mehr beigemessen werden kann (Senatsurteil aaO S. 881 im Anschluß an BGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - IV ZR 33/74 - NJW 1975, 872 [BGH 26.02.1975 - IV ZR 33/74]).
  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85

    Zulässigkeit der von dem Staatsanwalt und dem Ehegatten der früheren Ehe

    Auszug aus BGH, 27.10.1993 - XII ZR 140/92
    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Staatsanwalt bei seiner nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung, ob er von seiner Klagebefugnis aus § 24 EheG Gebrauch macht, grundsätzlich zwar den Schutzgedanken des Art. 6 Abs. 1 GG zu beachten hat, daß aber im Widerstreit zur ersten gültig geschlossenen Ehe nicht der bigamischen Ehe, sondern der Erstehe der verfassungsrechtliche Schutz zukommt (Senatsurteil vom 18. Juni 1986 - IVb ZR 41/85 - BGHR EheG § 20 Zweitehe 1 = FamRZ 1986, 879, 880).
  • RG, 02.03.1905 - IV 58/05

    Personenstandsgesetz; Aufsichtsbehörde; Todeserklärung

    Auszug aus BGH, 27.10.1993 - XII ZR 140/92
    Erweist sich diese Vermutung als unrichtig, so sind die Rechtsverhältnisse der wirklichen Sachlage entsprechend zu beurteilen, wie wenn die Todeserklärung nicht erfolgt wäre (so bereits RGZ 60, 196, 198; vgl. ferner MünchKomm/Müller-Gindullis, 2. Aufl. § 38 EheG Rdn. 1; Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 38 Rdn. 2).
  • BGH, 17.01.2001 - XII ZR 266/98

    Nichtigerklärung einer in der ehemaligen DDR geschlossenen bigamischen Ehe

    Eine analoge Anwendung dieser Regelung auf den für tot erklärten Ehegatten, der in Kenntnis seiner ersten Ehe eine neue Ehe schließt, verbietet sich aus dem Ausnahmecharakter der Bestimmung (Senatsurteil vom 27. Oktober 1993 - XII ZR 140/92 - FamRZ 1994, 498, 499).

    Der Revision ist einzuräumen, daß der vorliegende Sachverhalt sich von den bisherigen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof über eine Nichtigkeitsklage der Staatsanwaltschaft zu befinden hatte, insofern unterscheidet, als dort die ersten Ehen zum Zeitpunkt der Erhebung der Nichtigkeitsklage noch Bestand hatten und zum Teil erst danach durch Scheidung aufgelöst wurden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1975 aaO S. 332; Senatsurteil vom 18. Juni 1986 - IVb ZR 41/85 - FamRZ 1986 S. 879 f.; Senatsurteil vom 27. Oktober 1993 aaO), während hier die erste Ehe bereits durch die 1953 erfolgte Wiederheirat der ersten Ehefrau nach Todeserklärung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EheG) und die zweite Ehe 1985 durch den Tod des Kurt S. aufgelöst war.

    Im übrigen steht, wie das Oberlandesgericht zutreffend hervorgehoben hat, der 39-jährigen Ehe der Beklagten mit Kurt S. immerhin die nicht als kurz zu bewertende 15 1/2-jährige erste Ehe gegenüber, aus der ebenfalls mehrere Kinder hervorgegangen sind (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 1993 aaO S. 499).

  • OLG Nürnberg, 30.06.1997 - 7 UF 1117/97

    Unzulässigkeit der Erhebung einer Ehenichtigkeitsklage wegen Doppelehe durch die

    Das Gebrauchmachen von der eingeräumten Klagebefugnis durch die Staatsanwaltschaft kann sich allerdings als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn "vom Standpunkt eines billig und gerecht denkenden Betrachters dem öffentlichen Interesse einer Nichtigerklärung der Doppelehe kein wesentliches Gewicht mehr beigemessen werden kann" (vgl. BGH FamRZ 1994, 498, 499, vgl. auch BGH FamRZ 1986, 879 ff. und BGH FamRZ 1975, 332 ff.).
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