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   BGH, 27.10.2000 - V ZR 172/99   

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https://dejure.org/2000,1726
BGH, 27.10.2000 - V ZR 172/99 (https://dejure.org/2000,1726)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2000 - V ZR 172/99 (https://dejure.org/2000,1726)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - V ZR 172/99 (https://dejure.org/2000,1726)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag ausgeschlossen nach selbst veranlasster Änderung der Erschließung ? (IBR 2001, 147)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 220
  • ZIP 2000, 161
  • ZIP 2001, 161
  • MDR 2001, 149
  • WM 2001, 218
  • DB 2001, 861
  • BauR 2001, 456 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Eine weitergehende Erwartung der Bank, den Kunden nur über eingegangene Beträge oder im Hinblick auf konkret bevorstehende Eingänge gleichsam als "Zahlstelle" wieder verfügen zu lassen (so LG Bochum ZIP 2001, 87, 89; Heublein ZIP 2000, 161, 172), setzt § 142 InsO ebenfalls nicht voraus.
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 136/05

    Wirkung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung;

    Im Schrifttum wird teilweise angenommen, die Hauptforderung verjähre innerhalb der für sie im Allgemeinen maßgeblichen Frist (Kirchhof aaO; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 143 Rn. 52; HmbKomm-InsO/Jacobs, § 96 Rn. 25; Heublein ZIP 2000, 161, 164; Henkel EWiR 2006, 53, 54).
  • OLG Saarbrücken, 15.07.2021 - 4 U 67/18

    1. Überweisungen des Schuldners von Konten bei anderen Banken auf ein beim

    Dies hat zur Folge, dass zunächst die sich im Laufe der Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche in Rechnung gestellt werden und, soweit sie sich betragsmäßig decken, im Laufe der festgelegten Rechnungsperioden mit den Forderungen der Bank durch Verrechnung ausgeglichen werden, wodurch sich zu Gunsten des einen oder des anderen Teils ein Überschuss ergibt, der dann als Saldo festgestellt wird (vgl. Heublein, ZIP 2000, 161 m. w. N. in FN 11).

    Als Anknüpfungspunkt für eine Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung kommen auch Handlungen des Schuldners in Betracht, die unter Inkaufnahme einer mindestens mittelbaren Benachteiligung seiner übrigen Gläubiger darauf gerichtet sind, für einen die Bank begünstigenden Zahlungseingang auf dem Girokonto zu sorgen (vgl. Heublein, ZIP 2000, 161 (165); siehe auch Kübler/Prütting/Bork-Bork, Insolvenzordnung, 68. Lieferung 05.2021, § 133 ZPO, Rdn. 6 und 21).

    Eine prinzipiell anfechtbare Rechtshandlung kann insbesondere darin liegen, dass der Schuldner, wie im Streitfall, eine Verrechnungslage dadurch herbeiführt, dass er von Konten bei anderen Banken Beträge auf ein beim Anfechtungsgegner geführtes Konto überweist (vgl. Heublein, ZIP 2000, 161 (165)).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05

    Zum Anwendungsbereich des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO - Unzulässigkeit der Aufrechnung

    III. Wenn somit Streitgegenstand des vorliegenden Rechtsstreits die ursprünglichen Frachtlohnansprüche der Gemeinschuldnerin sind, ist es nach Auffassung des Senats rechtsdogmatisch zwingend, diese Ansprüche mit dem Landgericht der Verjährungsvorschrift des § 439 HGB zu unterstellen (so ausdrücklich auch Heublein in ZIP 2000, 161 ff (164)).
  • OLG München, 03.05.2023 - 7 U 2865/21

    Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags - sofortige Zurückweisung

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des BGH vom 27.10.2000 (V ZR 172/99, Rz. 10).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2007 - 4 U 11/07

    Wirksamkeit der formularmäßigen Frist für den Rücktritt von einem Vertrag über

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, weil der im Sinne der genannten Vorschrift Zurückweisende die Darlegungs- und Beweislast für den Inhalt seiner Erklärung trägt (BAG a. a. O.; BGH NJW 2001, 220).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2005 - 16 U 128/04

    Kündigungsfrist eines Handelsvertretervertrages - Zur Vertragsdauer nach § 89

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist der Zurückweisende und damit die Klägerin für die Unverzüglichkeit des Widerspruchs darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW 2001, 220, 221).
  • OLG Hamm, 18.12.2017 - 22 U 19/16

    Vorkaufsrecht; Empfangsvollmacht

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, also für alle Umstände, die diese Wertung tragen, trägt der Zurückweisende (BGH NJW 2001, 220).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10

    Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der

    Die Darlegungslast für die von der Beklagten beanstandete Rechtzeitigkeit der Zurückweisung obliegt demjenigen, der sich auf diese Voraussetzung des § 174 BGB beruft (vgl. PWW-Frensch, BGB-Kommentar, 2. Auflage, § 174 Rz 7 m. w. N. auf BGH NJW 01, 220, 221).
  • OLG Köln, 23.04.2003 - 13 U 107/02

    Anfechtbarkeit der Verrechnung von Gutschriften mit Debetsalden auf dem laufenden

    Eine gleichwohl vorgenommene Verrechnung mit auf dem Konto eingehenden Gutschriften stellt eine inkongruente Deckung i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar (vgl. BGH NJW 99, 3780, 3781; 02, 1722, 1723; MünchKomm-InsO/Kirchhof § 131 Rdnr. 44; Heublein ZIP 00, 161, 168).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 12 U 43/03

    Anfechtung der Verrechnung von Gutschriften im Kontokorrent durch eine Bank

  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 27 U 57/99

    Anspruch eines Verwalters nach Eröffnung eines Konkursverfahrens unter dem

  • LG Berlin, 06.08.2002 - 7 S 6/02
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