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   BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09   

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BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09 (https://dejure.org/2009,6954)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2009 - 1 StR 515/09 (https://dejure.org/2009,6954)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09 (https://dejure.org/2009,6954)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 195
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08

    Vorwegvollzug (zwingende Regelung; Ermöglichung einer Halbstrafenaussetzung;

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
    Dieser Teil ist nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB n.F. so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach Erledigung der Hälfte der Strafe gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. Senat Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08 sowie vom 8. Januar 2008 - 1 StR 644/07).

    Da insoweit die voraussichtliche Dauer der Therapie nicht rechtsfehlerfrei festgestellt wurde, ist dem Senat eine Durchentscheidung verwehrt, mit der er die Dauer des Vorwegvollzuges selbst bestimmen könnte (vgl. Senat Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08 -).

  • RG, 22.01.1886 - 3417/85

    Darf das erkennende Gericht nach der Verkündung des Urteiles offensichtliche

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
    Es bestehen keine Zweifel daran, dass das Urteil so "beschlossen" wurde (vgl. RGSt 13, 267, 269) und dies auch der mündlichen Eröffnung der Urteilsgründe zugrunde lag (vgl. BGH GA 1969, 119).

    Die Behebung derartiger offensichtlicher Versehen (Lücken) bei der Niederschrift der Urteilsformel, hinter denen sich zweifelsfrei keine sachliche Änderung verbirgt, ist nicht nur dem Ausgangsgericht (vgl. BGHSt 5, 5, 10; 25, 333, 336; BGH NStZ 1984, 279; BGH, Beschl. vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60; RGSt 13, 267, 269), sondern ebenso dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht möglich, auch wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (entsprechend …

  • BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83

    Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
    Die Behebung derartiger offensichtlicher Versehen (Lücken) bei der Niederschrift der Urteilsformel, hinter denen sich zweifelsfrei keine sachliche Änderung verbirgt, ist nicht nur dem Ausgangsgericht (vgl. BGHSt 5, 5, 10; 25, 333, 336; BGH NStZ 1984, 279; BGH, Beschl. vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60; RGSt 13, 267, 269), sondern ebenso dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht möglich, auch wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (entsprechend …
  • BGH, 08.11.2006 - 1 StR 506/06

    Bewertungseinheit beim Betäubungsmittelhandel (Einfuhr)

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
    Zum Konkurrenzverhältnis zwischen bandenmäßigem unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und deren unerlaubter Einfuhr wird auf BGH, Beschl. vom 8. November 2006 - 1 StR 506/06 Rdn. 2 verwiesen (vgl. auch Weber, BtMG 3. Aufl., § 30a Rdn. 36).
  • BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
    Dies ist zulässig, da der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils, losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil, rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (st. Rspr., vgl. BGH Beschluss vom 18.12.2007 - 3 StR 516/07 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 644/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision;

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
    Dieser Teil ist nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB n.F. so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach Erledigung der Hälfte der Strafe gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. Senat Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08 sowie vom 8. Januar 2008 - 1 StR 644/07).
  • BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60

    Statthaftigkeit der späteren Berichtigung eines Urteils in Strafsachen - Annahme

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
    Die Behebung derartiger offensichtlicher Versehen (Lücken) bei der Niederschrift der Urteilsformel, hinter denen sich zweifelsfrei keine sachliche Änderung verbirgt, ist nicht nur dem Ausgangsgericht (vgl. BGHSt 5, 5, 10; 25, 333, 336; BGH NStZ 1984, 279; BGH, Beschl. vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60; RGSt 13, 267, 269), sondern ebenso dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht möglich, auch wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (entsprechend …
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
    Die Behebung derartiger offensichtlicher Versehen (Lücken) bei der Niederschrift der Urteilsformel, hinter denen sich zweifelsfrei keine sachliche Änderung verbirgt, ist nicht nur dem Ausgangsgericht (vgl. BGHSt 5, 5, 10; 25, 333, 336; BGH NStZ 1984, 279; BGH, Beschl. vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60; RGSt 13, 267, 269), sondern ebenso dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht möglich, auch wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (entsprechend …
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
    Die Behebung derartiger offensichtlicher Versehen (Lücken) bei der Niederschrift der Urteilsformel, hinter denen sich zweifelsfrei keine sachliche Änderung verbirgt, ist nicht nur dem Ausgangsgericht (vgl. BGHSt 5, 5, 10; 25, 333, 336; BGH NStZ 1984, 279; BGH, Beschl. vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60; RGSt 13, 267, 269), sondern ebenso dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht möglich, auch wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (entsprechend …
  • BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine einheitliche Sanktionierung nach JGG

    Der Senat hat das der Strafkammer im Schuldspruch unterlaufene Fassungsversehen berichtigt (vgl. § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO); dem steht die Teilrechtskraft nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 59/14).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14

    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter

    Der Senat hat das der Strafkammer im Schuldspruch unterlaufene Fassungsversehen berichtigt (vgl. § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO); dem steht die Teilrechtskraft nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09).
  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 355/20

    Neufassung der Urteilsformel hinsichtlich Entbehrlichkeit der ausdrücklichen

    Die Behebung derartiger offensichtlicher Versehen bzw. Lücken bei der Niederschrift der Urteilsformel, hinter denen sich zweifelsfrei keine sachliche Änderung verbirgt, ist nicht nur dem Ausgangsgericht, sondern ebenso dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht möglich (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 413/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Korrektur eines

    Die Behebung derartiger offensichtlicher Versehen bzw. Lücken bei der Niederschrift der Urteilsformel, hinter denen sich zweifelsfrei keine sachliche Änderung verbirgt, ist nicht nur dem Ausgangsgericht, sondern ebenso dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht möglich (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20 Rn. 3 und vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 232/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die Rechtskraft des Schuldspruchs steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09; BayObLG, Beschluss vom 7. Januar 1972 - RReg. 8 St 141/71, BayObLGSt 1972, 1).
  • OLG Koblenz, 13.06.2023 - 5 ORs 4 Ss 23/23
    Die Berichtigung des Tenors, die auch dem Revisionsgericht eröffnet ist (BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - 1 StR 515/09, juris Rn. 6), ist wegen eines, wie sich aus einem Vergleich mit dem Protokoll ergibt, offensichtlichen Diktat- oder Schreibversehens veranlasst.
  • BGH, 26.10.2016 - 5 StR 448/16

    Anordnung des erweiterten Verfalls im Rahmen der Verurteilung wegen bewaffneten

    Der Senat vermochte die Ergänzung selbst vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09 mwN).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 548/10

    Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzuges (Halbstrafenzeitpunkt)

    Dieser Teil ist nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB m.F. so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach Erledigung der Hälfte der Strafe gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (st.Rspr.; vgl. nur Senat vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09 -).
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