Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6124
BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10 (https://dejure.org/2010,6124)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2010 - 5 StR 319/10 (https://dejure.org/2010,6124)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 319/10 (https://dejure.org/2010,6124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 5 StPO; § 337 StPO
    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (lebensfremde Feststellungen; Grenzen der Revisibilität); Darlegungspflicht zum Vorleben des Angeklagten); Aufgabenverteilung zwischen Tatgericht und Revisionsgericht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 5 S 1 StPO, § 177 StGB
    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Nachprüfung eines Freispruchs in Ansehung tatrichterlicher Beweiswürdigung des Aussageverhaltens der einzigen Belastungszeugin

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 5 S 1 StPO, § 177 StGB
    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Nachprüfung eines Freispruchs in Ansehung tatrichterlicher Beweiswürdigung des Aussageverhaltens der einzigen Belastungszeugin

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Qualität einer Aussage eines mutmaßlichen Opfers einer Vergewaltigung i.R.d. Beweiswürdigung; Berücksichtigung der Persönlichkeit eines Angeklagten und seiner Vorverurteilung wegen Mordes

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Nachprüfung eines Freispruchs in Ansehung tatrichterlicher Beweiswürdigung des Aussageverhaltens der einzigen Belastungszeugin

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Nachprüfung eines Freispruchs in Ansehung tatrichterlicher Beweiswürdigung des Aussageverhaltens der einzigen Belastungszeugin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Bewertung der Qualität einer Aussage eines mutmaßlichen Opfers einer Vergewaltigung i.R.d. Beweiswürdigung; Berücksichtigung der Persönlichkeit eines Angeklagten und seiner Vorverurteilung wegen Mordes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10
    Nach der durch §§ 261 und 337 StPO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen Tat- und Revisionsgericht kann es nicht darauf ankommen, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte (vgl. BGHSt 10, 208, 211; 29, 18, 20).

    Falls das Tatgericht - wie hier - ausgehend von einer lückenlosen Tatsachengrundlage zu der nachvollziehbaren und plausiblen Schlussfolgerung gelangt ist, die Zeugenaussage sei nicht geeignet, eine Verurteilung eines Angeklagten zu begründen, hat dies - nicht anders als in gegenteiligen Verurteilungsfällen (vgl. Brause NStZ 2007, 505, 512) - als möglicher Schluss des Tatgerichts (vgl. BGHSt 10, 208, 210 f.; 29, 18, 20; 36, 1, 14) in der Revisionsinstanz Bestand (vgl. BGH NStZ 2005, 334).

    Die vom Revisionsgericht nicht mehr hinzunehmende, einen Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten begründende Grenze der Denkfehlerhaftigkeit (vgl. BGHSt 10, 208, 211) wird vom Landgericht nirgendwo überschritten.

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10
    Nach der durch §§ 261 und 337 StPO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen Tat- und Revisionsgericht kann es nicht darauf ankommen, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte (vgl. BGHSt 10, 208, 211; 29, 18, 20).

    Falls das Tatgericht - wie hier - ausgehend von einer lückenlosen Tatsachengrundlage zu der nachvollziehbaren und plausiblen Schlussfolgerung gelangt ist, die Zeugenaussage sei nicht geeignet, eine Verurteilung eines Angeklagten zu begründen, hat dies - nicht anders als in gegenteiligen Verurteilungsfällen (vgl. Brause NStZ 2007, 505, 512) - als möglicher Schluss des Tatgerichts (vgl. BGHSt 10, 208, 210 f.; 29, 18, 20; 36, 1, 14) in der Revisionsinstanz Bestand (vgl. BGH NStZ 2005, 334).

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10
    b) Auch im Übrigen hält die Beweiswürdigung des Landgerichts den sachlichrechtlichen Anforderungen stand (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.07.2008 - 1 StR 231/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10
    Daran ändert sich nicht einmal dann etwas, wenn eine vom Tatrichter getroffene Feststellung lebensfremd erscheinen mag (BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08).
  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04

    Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10
    Falls das Tatgericht - wie hier - ausgehend von einer lückenlosen Tatsachengrundlage zu der nachvollziehbaren und plausiblen Schlussfolgerung gelangt ist, die Zeugenaussage sei nicht geeignet, eine Verurteilung eines Angeklagten zu begründen, hat dies - nicht anders als in gegenteiligen Verurteilungsfällen (vgl. Brause NStZ 2007, 505, 512) - als möglicher Schluss des Tatgerichts (vgl. BGHSt 10, 208, 210 f.; 29, 18, 20; 36, 1, 14) in der Revisionsinstanz Bestand (vgl. BGH NStZ 2005, 334).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10
    a) Das Landgericht hat den sich aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergebenden Umfang der Darlegungspflicht entscheidungsrelevanter Umstände nicht missachtet (vgl. BGHSt 52, 314, 315; BGH NStZ 2010, 529).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10
    Falls das Tatgericht - wie hier - ausgehend von einer lückenlosen Tatsachengrundlage zu der nachvollziehbaren und plausiblen Schlussfolgerung gelangt ist, die Zeugenaussage sei nicht geeignet, eine Verurteilung eines Angeklagten zu begründen, hat dies - nicht anders als in gegenteiligen Verurteilungsfällen (vgl. Brause NStZ 2007, 505, 512) - als möglicher Schluss des Tatgerichts (vgl. BGHSt 10, 208, 210 f.; 29, 18, 20; 36, 1, 14) in der Revisionsinstanz Bestand (vgl. BGH NStZ 2005, 334).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Daran ändert sich nicht einmal dann etwas, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen "lebensfremd" erscheinen mögen (BGH, Urteile vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 319/10; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10 mwN).

    Die vom Revisionsgericht nicht mehr hinzunehmende, einen Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten begründende Grenze der Denkfehlerhaftigkeit wird vom Schwurgericht nirgendwo überschritten (zu diesen Maßstäben: BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 319/10).

  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Damit kommt es nicht darauf an, ob das Revisionsgericht die Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte, selbst wenn die vom Tatgericht getroffenen Feststellungen "lebensfremd" erscheinen mögen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 319/10, NStZ-RR 2011, 51, 52; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10).

    b) Hier ist das Landgericht ausgehend von einer lückenlosen Tatsachengrundlage und ohne Verstoß gegen Denkgesetze (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 319/10, NStZ-RR 2011, 51, 52) aufgrund einer Bewertung der erhobenen Beweise sowie in einer Gesamtschau zu der möglichen Schlussfolgerung gelangt, der Angeklagte   H.      habe sich zum Zeitpunkt seiner E-Mail vom 3. Dezember 2014 keine Gedanken über die rechtliche Zulässigkeit der von ihm begehrten Zulage gemacht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Erforderlich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BGH 07.03.2012 - 2 StR 565/11; BGH NStZ-RR 2011, 51; s. BGH NStZ 2012, 110).
  • BGH, 25.01.2011 - 5 StR 418/10

    Beweiswürdigung; Aussagekonstanz; Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe

    Sie wäre indes für das weitere Verfahren zu bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 319/10; Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer, 2002, S. 69, 71).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20

    Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist -

    Erforderlich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BGH 07.03.2012 - 2 StR 565/11; BGH NStZ-RR 2011, 51; s. BGH NStZ 2012, 110).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18

    Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche

    Erforderlich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BGH 07.03.2012 - 2 StR 565/11; BGH NStZ-RR 2011, 51; s. BGH NStZ 2012, 110).
  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 297/10

    Überzeugungsbildung (Aufgabe des Tatrichters; hinreichende subjektive Gewissheit;

    Dem Revisionsgericht ist es verwehrt, Details aus dem Rand- und Nachtatgeschehen, denen das Schwurgericht in geringem Umfang eine Beeinträchtigung der Aussagequalität des Angeklagten M. entnommen hat, anders zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 319/10 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2022 - 3 Sa 357/20

    Betriebsrentenzusage - Aufhebungsvereinbarung - Auslegung - Beweiswürdigung

    Erforderlich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BGH 07.03.2012 - 2 StR 565/11; BGH NStZ-RR 2011, 51; s. BGH NStZ 2012, 110).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht