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   BGH, 27.10.2010 - XII ZR 128/09   

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https://dejure.org/2010,6261
BGH, 27.10.2010 - XII ZR 128/09 (https://dejure.org/2010,6261)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2010 - XII ZR 128/09 (https://dejure.org/2010,6261)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - XII ZR 128/09 (https://dejure.org/2010,6261)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 252 S 2 BGB, § 535 BGB, Art 103 GG, § 287 ZPO
    Gewerberaummiete: Berechnung entgangenen Gewinns durch Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 252 S 2 BGB, § 535 BGB, Art 103 GG, § 287 ZPO
    Gewerberaummiete: Berechnung entgangenen Gewinns durch Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahrung des rechtlichen Gehörs trotz Stellung überspannter Anforderungen an den Vortrag eines Beteiligten zu dem zu erwartenden entgangenen Gewinn aufgrund einer Nichtüberlassung von Mieträumen zum vertragsgemäßen Gebrauch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entgangener Gewinn bei Überlassung ungeeigneter Gewerberäume

  • rewis.io

    Gewerberaummiete: Berechnung entgangenen Gewinns durch Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewerberaummiete: Berechnung entgangenen Gewinns durch Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung des rechtlichen Gehörs trotz Stellung überspannter Anforderungen an den Vortrag eines Beteiligten zu dem zu erwartenden entgangenen Gewinn aufgrund einer Nichtüberlassung von Mieträumen zum vertragsgemäßen Gebrauch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Was muss für Anspruch auf entgangenen Gewinn vorgetragen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gewerberaummiete: Nichtgewährung des Gebrauchs

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was muss der Geschädigte für den Anspruch auf entgangenen Gewinn vortragen? (IMR 2010, 521)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.08.2005 - XII ZR 63/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen erheblichen Sachvortrages

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZR 128/09
    Dadurch hat das Berufungsgericht den Parteivortrag der Beklagten nicht in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise zur Kenntnis genommen und sich mit ihm auseinandergesetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZR 63/03 - NJW-RR 2005, 1603; BGH Beschluss vom 22. Juni 2009 - II ZR 143/08 - NJW 2009, 2598 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZR 128/09
    Ist der Erwerbsschaden eines Selbständigen festzustellen, so ist es im Rahmen der §§ 252 BGB, 287 ZPO in der Regel erforderlich und angebracht, an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in den letzten Jahren anzuknüpfen (BGH Urteil vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - NJW 2001, 1640, 1641).
  • BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00

    Ansprüche des Unternehmers bei unberechtigter Kündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZR 128/09
    Dabei dürfen keine zu strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten gestellt werden (BGH Urteile vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00 - NJW-RR 2001, 1542; vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 392/03 -  NJW-RR 2006, 243, 244).
  • BGH, 22.06.2009 - II ZR 143/08

    Pflichtgemäße Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZR 128/09
    Dadurch hat das Berufungsgericht den Parteivortrag der Beklagten nicht in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise zur Kenntnis genommen und sich mit ihm auseinandergesetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZR 63/03 - NJW-RR 2005, 1603; BGH Beschluss vom 22. Juni 2009 - II ZR 143/08 - NJW 2009, 2598 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 392/03

    Anforderungen an die Darlegung des entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZR 128/09
    Dabei dürfen keine zu strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten gestellt werden (BGH Urteile vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00 - NJW-RR 2001, 1542; vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 392/03 -  NJW-RR 2006, 243, 244).
  • BGH, 13.10.2016 - IX ZR 149/15

    Wohnraummiete: Einstweilige Verfügung auf Antrag des Mieters auf Einstellung von

    Liegt eine solche Wahrscheinlichkeit vor, wird widerleglich vermutet, dass der Gewinn gemacht worden wäre (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - XII ZR 128/09, GuT 2010, 343 Rn. 3).

    Dabei dürfen keine zu strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten gestellt werden (BGH, Urteil vom 30. Mai 2001  - VIII ZR 70/00 - NJW-RR 2001, 1542; vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 392/03, NJW-RR 2006, 243, 244; Beschluss vom 27. Oktober 2010, aaO).

  • BGH, 19.09.2017 - VI ZR 530/16

    Bemessung des Erwerbsschadens eines selbständig tätigen Verkehrsunfallverletzten:

    An die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen dürfen aber keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden (st. Rspr., Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92, NJW 1993, 2673 unter II; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 331/08, NJW 2010, 1532 Rn. 13 mwN; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 - XII ZR 128/09, GE 2010, 1741 unter 1 a).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14

    Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher"

    Dabei dürfen allerdings keine zu strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten gestellt werden (vgl. BGH 16. Juli 2015 - IX ZR 197/14 - Rn. 49; 27. Oktober 2010 - XII ZR 128/09 - Rn. 3; 19. Oktober 2005 - VIII ZR 392/03 - Rn. 9) .

    Ist dabei der Erwerbsschaden eines Selbständigen festzustellen, so ist es im Rahmen der in § 252 BGB iVm. § 287 ZPO getroffenen Bestimmung in der Regel erforderlich und angebracht, an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in den letzten Jahren anzuknüpfen (BGH 27. Oktober 2010 - XII ZR 128/09 - Rn. 4; 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - zu II 2 b aa der Gründe mwN; vgl. auch BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 26 ff., BAGE 143, 165) .

    Zur Darlegung des entgangenen Gewinns im Rahmen der abstrakten Schadensberechnung nach § 252 Satz 2 BGB genügt es, diese Tatsachen vorzutragen (BGH 27. Oktober 2010 - XII ZR 128/09 - Rn. 4) .

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