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   BGH, 27.10.2011 - VII ZB 88/10   

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https://dejure.org/2011,3702
BGH, 27.10.2011 - VII ZB 88/10 (https://dejure.org/2011,3702)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2011 - VII ZB 88/10 (https://dejure.org/2011,3702)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - VII ZB 88/10 (https://dejure.org/2011,3702)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 726 Abs 1 ZPO, § 727 ZPO
    Erteilung der Klausel an den Zessionar als Rechtsnachfolger: Prüfung des Eintritts des Zessionars in die Sicherungsvereinbarung zwischen Schuldner und Zedent; Annahme einer Vollstreckungsbedingung aufgrund einer Interessenabwägung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, 727 Abs. 1, 732
    Umfang der Prüfung im Klauselerteilungsverfahren nach § 727 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Prüfung des Eintritts des Zessionars in die zwischen Schuldner und Zedenten geschlossene Sicherungsvereinbarung in einem Klauselerteilungsverfahren gemäß § 727 ZPO

  • rewis.io

    Erteilung der Klausel an den Zessionar als Rechtsnachfolger: Prüfung des Eintritts des Zessionars in die Sicherungsvereinbarung zwischen Schuldner und Zedent; Annahme einer Vollstreckungsbedingung aufgrund einer Interessenabwägung

  • rewis.io

    Erteilung der Klausel an den Zessionar als Rechtsnachfolger: Prüfung des Eintritts des Zessionars in die Sicherungsvereinbarung zwischen Schuldner und Zedent; Annahme einer Vollstreckungsbedingung aufgrund einer Interessenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 Abs. 1
    Notwendigkeit der Prüfung des Eintritts des Zessionars in die zwischen Schuldner und Zedenten geschlossene Sicherungsvereinbarung in einem Klauselerteilungsverfahren gemäß § 727 ZPO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellung der Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 287
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 88/10
    Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses inzwischen entschieden (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - VII ZB 89/10, NJW 2011, 2803, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), dass im Klauselerteilungsverfahren gemäß § 727 ZPO ein Eintritt des Zessionars in die zwischen Schuldner und Zedenten geschlossene Sicherungsvereinbarung nicht zu prüfen ist.

    Wegen der weiteren Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 29. Juni 2011 (VII ZB 89/10, aaO, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) verwiesen.

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 88/10
    Dagegen hat der Schuldner Klauselerinnerung nach § 732 ZPO eingelegt und unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2010 (XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133) gerügt, der Gläubigerin habe die Vollstreckungsklausel nicht erteilt werden dürfen, da sie ihren Eintritt in den Sicherungsvertrag nicht gemäß § 727 ZPO nachgewiesen habe.

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2010 (XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133) seien formularmäßige Unterwerfungserklärungen dahin zu verstehen, dass nur Grundschuldansprüche aus einer treuhänderisch gebundenen Sicherungsgrundschuld tituliert seien.

  • BGH, 23.08.2012 - VII ZA 11/12

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

    Das entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats, der auch darauf hingewiesen hat, dass für den Notar die Annahme einer Vollstreckungsbedingung im Sinne des § 726 Abs. 1 ZPO nicht in Betracht kommt, wenn diese wie hier - im Wortlaut der notariellen Urkunde nicht angelegt ist und allein auf einer Interessenabwägung beruht (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - VII ZB 89/10, BGHZ 190, 172; Beschluss vom 27. Oktober 2011 - VII ZB 100/10, bei juris; Beschluss vom 27. Oktober 2011 - VII ZB 20/11, bei juris; Beschluss vom 27. Oktober 2011 - VII ZB 88/10, bei juris; Beschluss vom 28. Juli 2011 - VII ZB 81/10, bei juris).
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 51/11

    Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung

    Denn wie die Notarin nunmehr selbst sieht, hat der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden, dass im Klauselerteilungsverfahren gemäß § 727 ZPO ein Eintritt des Zessionars in die zwischen Schuldner und Zedenten geschlossene Sicherungsvereinbarung nicht zu prüfen ist (Beschluss vom 29. Juni 2011 - VII ZB 89/10, aaO; siehe auch Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 - VII ZB 100/10; vom 27. Oktober 2011 - VII ZB 20/11; vom 27. Oktober 2011 - VII ZB 88/10; vom 28. Juli 2011 - VII ZB 81/10; vom 23. August 2012 - VII ZA 11/12, jeweils bei juris).
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