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   BGH, 27.10.2011 - X ZR 106/10   

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https://dejure.org/2011,2997
BGH, 27.10.2011 - X ZR 106/10 (https://dejure.org/2011,2997)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2011 - X ZR 106/10 (https://dejure.org/2011,2997)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - X ZR 106/10 (https://dejure.org/2011,2997)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 3 PatG, § 31 PatG
    Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für Nichtverfahrensbeteiligte

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Akteneinsicht an einen nicht als Partei eines Nichtigkeitsverfahrens unbeteiligten Dritten nach förmlichen Antrag

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für Nichtverfahrensbeteiligte

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für Nichtverfahrensbeteiligte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 31; PatG § 99 Abs. 3
    Gewährung von Akteneinsicht an einen nicht als Partei eines Nichtigkeitsverfahrens unbeteiligten Dritten nach förmlichen Antrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gewährung von Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 87
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.2009 - Xa ZR 162/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Akteneinsicht

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - X ZR 106/10
    Dies hat der Senat bereits im Jahr 2000 entschieden (Beschluss vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143) und hieran hat er in ständiger Rechtsprechung festgehalten (zuletzt Beschluss vom 27. Mai 2009 - Xa ZR 162/07).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - X ZR 106/10
    Dies hat der Senat bereits im Jahr 2000 entschieden (Beschluss vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143) und hieran hat er in ständiger Rechtsprechung festgehalten (zuletzt Beschluss vom 27. Mai 2009 - Xa ZR 162/07).
  • BPatG, 23.04.2012 - 3 ZA (pat) 18/12
    Nach ständiger Rechtsprechung bedarf es nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG im Falle eines Akteneinsichtsantrag weder der Benennung des Auftraggebers noch der Darlegung eines berechtigten Interesses, wie dies die höchstrichterliche Rechtsprechung etwa im Hinblick auf einen die Akteneinsicht begehrenden Anwalt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. BGH, GRUR-RR 2012, 87 - Akteneinsicht XXI; BGH, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).

    Vielmehr ist der Vortrag der Antragsgegnerin I in jeder Hinsicht zu unbestimmt, um den Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Darlegung eines der Akteneinsicht entgegenstehenden Interesses gerecht zu werden (vgl. hierzu auch BGH, GRUR-RR 2012, 87, 88 - Akteneinsicht XXII).

  • BGH, 07.12.2011 - X ZR 84/11

    Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für

    Das gilt auch, wenn der Auftraggeber des Antragstellers nicht namhaft gemacht wird (zuletzt BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - X ZR 106/10).
  • BGH, 18.06.2013 - X ZR 11/10

    Akteneinsicht durch Dritte in einem Patentnichtigkeitsverfahren

    Das gilt auch, wenn der Auftraggeber des Antragstellers nicht namhaft gemacht wird (zuletzt BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - X ZR 106/10).
  • BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 51/12
    Nach ständiger Rechtsprechung bedarf es nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG im Falle eines Akteneinsichtsantrags weder der Benennung des Auftraggebers noch der Darlegung eines berechtigten Interesses, wie dies die höchstrichterliche Rechtsprechung etwa im Hinblick auf einen die Akteneinsicht begehrenden Anwalt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. BGH, GRUR-RR 2012, 87 - Akteneinsicht XXI; BGH, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
  • BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 52/12
    Nach ständiger Rechtsprechung bedarf es nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG im Falle eines Akteneinsichtsantrags weder der Benennung des Auftraggebers noch der Darlegung eines berechtigten Interesses, wie dies die höchstrichterliche Rechtsprechung etwa im Hinblick auf einen die Akteneinsicht begehrenden Anwalt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. BGH, GRUR-RR 2012, 87 - Akteneinsicht XI; BGH, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
  • BPatG, 19.10.2012 - 3 ZA (pat) 48/12
    Nach ständiger Rechtsprechung bedarf es nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG im Falle eines Akteneinsichtsantrags weder der Benennung des Auftraggebers noch der Darlegung eines berechtigten Interesses, wie dies die höchstrichterliche Rechtsprechung etwa im Hinblick auf einen die Akteneinsicht begehrenden Anwalt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. BGH, GRUR-RR 2012, 87 - Akteneinsicht XXI; BGH, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
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