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   BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15   

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https://dejure.org/2015,34270
BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15 (https://dejure.org/2015,34270)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2015 - 3 StR 199/15 (https://dejure.org/2015,34270)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15 (https://dejure.org/2015,34270)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 33 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 212 StGB
    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers (Notwehr; Schusswaffengebrauch; Erforderlichkeit; Gebotenheit; Eigentum; Hausrecht; Todesangst; subjektives Rechtfertigungselement; Verteidigungswille; Erlaubnistatumstandsirrtum; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 StGB, § 32 StGB, § 33 StGB
    Putativnotwehr: Fehlen eines Verteidigungswillens; Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums

  • IWW

    § 218 Abs. 1, § 218a StGB, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 261 StPO, § 33 StGB

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines fehlenden Verteidigungswillens bei Ausübung des Notwehrrechts durch Schüsse auf die fliehenden Räuber nach einem abgeschlossenem Raubüberfall

  • rewis.io

    Putativnotwehr: Fehlen eines Verteidigungswillens; Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 218a
    Auswirkungen eines fehlenden Verteidigungswillens bei Ausübung des Notwehrrechts durch Schüsse auf die fliehenden Räuber nach einem abgeschlossenem Raubüberfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schüsse auf die fliehenden Räuber - und der fehlende Verteidigungswille

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 27.10.2015)

    Totschlag-Urteil gegen Rentner - Schuss in den Rücken

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)
  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Notwehr und kein Notwehrexzess ohne Verteidigungswillen

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 38 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Tod eines Raubtäters"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 333
  • JR 2017, 123
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Da der Angeklagte infolgedessen mit Verteidigungswillen handelte, kommt es entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts nicht darauf an, dass der Angeklagte einen weiteren Angriff nur "für möglich gehalten' hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, NStZ 2016, 333 mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Die von der Revision im Rahmen der Sachrüge vorgebrachten Angriffe gegen die Beweiswürdigung zeigen keinen Rechtsfehler auf (zum revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, juris Rn. 16; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87 mwN).
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 438/16

    Betrug (Abrechnungsbetrug gegenüber privat krankenversicherten Patienten: keine

    Die revisionsgerichtliche Prüfung hat sich darauf zu beschränken, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, was in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall ist, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überhöhte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22

    Notwehr durch lebensgefährliche Schüsse auf den Oberkörper (Geeignetheit;

    Sollten Feststellungen möglich sein zur konkreten Vorstellung des Angeklagten, so käme auch ihr Relevanz zu: Sollte das Tatgericht zu der Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte positiv von einem Besitz des Zeugen M. ausging, so kann dies die erneute Annahme eines auch beim Schuss auf den Nebenkläger noch fortbestehenden Verteidigungswillens in Frage stellen (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, NStZ 2016, 333).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel

    aa) Das Landgericht hat rechtlich zutreffend angenommen, dass § 32 StGB in subjektiver Hinsicht einen Verteidigungswillen erfordert (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15 Rn. 8 und vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 Rn. 20; Beschlüsse vom 3. März 2021 - 4 StR 318/20 Rn. 10 und vom 12. September 2013 - 4 StR 332/13).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    aa) Ein analog § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zum Ausschluss des Vorsatzes führender Erlaubnistatbestandsirrtum (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, NStZ 2016, 333, 334; Urteil vom 10. Februar 2000 - 4 StR 558/99, BGHSt 45, 378, 384; Urteil vom 6. Juni 1952 - 1 StR 708/51, BGHSt 3, 105, 106 f.) liegt vor, wenn der Angegriffene sich irrig Umstände vorstellt, die - wenn sie vorlägen - einen anerkannten Rechtfertigungsgrund begründen würden.
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 462/15

    Keine Prüfung oder Bewertung der Gründe für das Aussageverhalten des

    Die revisionsgerichtliche Prüfung hat sich darauf zu beschränken, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, was in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall ist, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überhöhte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 483/15

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder gar naheliegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, juris Rn. 16 mwN, und vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147).
  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

    Die revisionsgerichtliche Prüfung hat sich darauf zu beschränken, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, was in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall ist, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überhöhte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, juris Rn. 16 mwN).
  • OLG Hamm, 27.10.2020 - 2 Ws 20/20

    Begründeter Klageerzwingungsantrag wegen Totschlag; Drei gezielte Schüsse als

    Voraussetzung hierfür wäre das Bestehen einer objektiv gegebenen Notwehrlage (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15 -, Rn. 19, juris, m. w. N.).
  • LG Oldenburg, 27.11.2019 - 6 KLs 23/19
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