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   BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15   

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https://dejure.org/2016,43628
BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15 (https://dejure.org/2016,43628)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2016 - V ZB 48/15 (https://dejure.org/2016,43628)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - V ZB 48/15 (https://dejure.org/2016,43628)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 146 ZVG, § 750 Abs 1 ZPO
    Zwangsverwaltungsverfahren: Heilung einer unwirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels

  • IWW

    § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 750 Abs. 1 ZPO, § 189 ZPO, § 170 Abs. 3 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 146; ZPO §§ 750 Abs. 1, 766
    Heilung der fehlenden Zustellung des Vollstreckungstitels durch Nachholung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heilung einer fehlenden wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels durch Nachholung derselben bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens

  • Betriebs-Berater

    Heilung der unwirksamen Zustellung eines Vollstreckungstitels

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 146; ZPO § 750 Abs. 1
    Heilung des Mangels der wirksamen Zustellung eines Vollstreckungstitels durch Nachholung der Zustellung auch im Zwangsverwaltungsverfahren

  • rewis.io

    Zwangsverwaltungsverfahren: Heilung einer unwirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 146; ZPO § 750 Abs. 1
    Heilung einer fehlenden wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels durch Nachholung derselben bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 750 Abs. 1 ; ZVG § 146
    Heilung einer fehlenden wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels durch Nachholung derselben bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame Zustellung kann nachgeholt und geheilt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsverwaltung - und die Heilung von Zustellungsmängeln

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Heilung der unwirksamen Zustellung eines Vollstreckungstitels

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Möglichkeit der Heilung eines Zustellungsmangels im Zwangsverwaltungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Heilung der fehlenden Zustellung durch Nachholung (IVR 2017, 11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 57
  • MDR 2017, 55
  • DNotZ 2017, 370
  • WM 2017, 101
  • BB 2016, 3010
  • Rpfleger 2017, 168
  • NZG 2017, 548
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 47/15

    Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter: Beweislast für das

    Auszug aus BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf den Beschluss des Senats in dem Zwangsversteigerungsverfahren mit den identischen Beteiligten verwiesen (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - V ZB 47/15 unter III., zur Veröffentlichung bestimmt).

    Auf den Beschluss des Senats in dem Zwangsversteigerungsverfahren wird verwiesen (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - V ZB 47/15 unter IV.1., zur Veröffentlichung bestimmt).

    b) Nur wenn die Zustellung an den Gesellschafter F.      -R.       in Mexiko nicht wirksam sein sollte, käme es auf die Wirksamkeit der an Herrn O.    erfolgten Zustellung an (näher Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - V ZB 47/15 unter IV.2b, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Auf die näheren Ausführungen in dem das Zwangsversteigerungsverfahren betreffenden Beschluss des Senats wird Bezug genommen (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - V ZB 47/15 unter IV.2c, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 16.02.1976 - II ZR 171/74

    Anfechtbarkeit von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen

    Auszug aus BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15
    Allgemein macht die entgegen § 750 Abs. 1 ZPO fehlende Zustellung eine Vollstreckungsmaßnahme nur anfechtbar, und zwar gerade deshalb, weil ein solcher Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1976 - II ZR 171/74, BGHZ 66, 79, 82; PG/Kroppenberg, ZPO, 7. Aufl., § 750 Rn. 16); für die Heilung kann gemäß § 189 ZPO sogar der tatsächliche Zugang ausreichen (vgl. Stöber, ZVG, 21. Aufl., § 3 Rn. 5; Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 13. Aufl., § 750 Rn. 19).
  • BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07

    Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung

    Auszug aus BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15
    Die diesbezüglichen Erwägungen des Senats zum Verfahren der Zwangsversteigerung (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018 Rn. 19 f.) gelten im Verfahren der Zwangsverwaltung gleichermaßen; die Nachholung der Zustellung versetzt den Schuldner in die Lage, die bereits angeordnete Zwangsverwaltung zu prüfen und Fehler zu beanstanden.
  • BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zeitliche Beschränkung der Beseitigungsmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15
    Insoweit gilt nichts anderes als im Zwangsversteigerungsverfahren (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 18.10.2012 - V ZB 233/11

    Zwangsverwaltung: Festsetzung der Vergütung des Zwangsverwalters nach Aufhebung

    Auszug aus BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15
    Fehlt es bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens an einer wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels, kann der Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung weiterhin vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - V ZB 233/11, NJW-RR 2013, 18 Rn. 7; ebenso für Mängel der Zustellung des Anordnungsbeschlusses Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, BGHZ 187, 344 Rn. 33).
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10

    Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15
    Fehlt es bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens an einer wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels, kann der Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung weiterhin vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - V ZB 233/11, NJW-RR 2013, 18 Rn. 7; ebenso für Mängel der Zustellung des Anordnungsbeschlusses Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, BGHZ 187, 344 Rn. 33).
  • BGH, 20.10.2021 - I ZB 18/21

    Eintragung des Schuldners ins Schuldnerverzeichnis: Eintragung nach Rücknahme des

    Dann aber genügte die nachträgliche Vergewisserung der Gerichtsvollzieherin, dass die Ladung an die zutreffende juristische Person gerichtet war (zur Heilung eines Zustellungsmangels vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - V ZB 48/15, NJW-RR 2017, 57 Rn. 10; OLG Schleswig, NJW-RR 1988, 700).
  • OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19

    Verfahrensrecht: Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus

    Allgemein macht die entgegen § 750 Abs. 1 ZPO fehlende Zustellung eine Vollstreckungsmaßnahme nur anfechtbar, und zwar gerade deshalb, weil ein solcher Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden kann (BGH, Beschl. v. 27.10.2016 - V ZB 48/15 Rn. 10).

    Rechte des Schuldners werden hierdurch regelmäßig nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschl. v. 27.10.2016 - V ZB 48/15 Rn. 10).

  • OLG Frankfurt, 30.05.2017 - 17 U 240/16

    Voraussetzungen für Prozesssicherheit nach § 110 ZPO

    Die Gläubigerstellung der Klägerin sei hinreichend durch die nachgewiesene Verschmelzung der Bank1 N.A. als ursprüngliche Darlehensgeberin und Grundschuldgläubigerin auf die Klägerin als Rechtsträgerin nachgewiesen, was im Übrigen der IX. Zivilsenat sowie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in den Entscheidungen vom 23. Juni 2016, Aktenzeichen: XI ZB 18/15, sowie vom 27. Oktober 2016, Aktenzeichen: V ZB 47/15 und V ZB 48/15, bestätigt habe.

    Unter diesem Gesichtspunkt bedurfte es des weitergehenden Hinweises der Klägerin nicht mehr, wonach der in Ablichtung vorgelegte Grundschuldbrief sich im Original bei den Zwangsversteigerungsakten des Landgerichts Frankfurt am Main mit dem Aktenzeichen ... und ... befindet und Grundlage der auf der Gläubigerstellung der Klägerin beruhende Entscheidungen des IX. Zivilsenats und V. Zivilsenats des BGH in ihren Beschlüssen vom 23. Juni 2016 (Aktenzeichen: IX ZB 18/15) und vom 27. Oktober 2016 (Aktenzeichen: V ZB 47/15 und V ZB 48/15) war.

  • BGH, 13.10.2022 - V ZA 10/22

    Zurückweisung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

    Dies gilt auch für die Anordnung der Zwangsverwaltung (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - V ZB 48/15, NJW-RR 2017, 57 Rn. 10).
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