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   BGH, 27.10.2016 - X ZR 66/14   

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https://dejure.org/2016,48099
BGH, 27.10.2016 - X ZR 66/14 (https://dejure.org/2016,48099)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2016 - X ZR 66/14 (https://dejure.org/2016,48099)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - X ZR 66/14 (https://dejure.org/2016,48099)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 PatG, §§ 81 ff PatG
    Patentnichtigkeitssache: Patentfähigkeit eines Futtermischwagens

  • IWW

    § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Fürnichtigerklärung eines mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents über einen Futtermischwagen mangels Patentfähigkeit

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Patentfähigkeit eines Futtermischwagens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139 Abs. 1; PatG § 140
    Rechtmäßige Fürnichtigerklärung eines mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents über einen Futtermischwagen mangels Patentfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitssache: Patentfähigkeit eines Futtermischwagens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    Auszug aus BGH, 27.10.2016 - X ZR 66/14
    Gehört beispielsweise eine maschinenbautechnische Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Ingenieurs, kann Veranlassung zu ihrer Heranziehung bereits dann bestehen, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014  X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 25, 26  Farbversorgungssystem; Beschluss vom 25. Februar 2014  X ZB 5/13, BGHZ 200, 229 Rn. 38  Kollagenase I [zu ärztlichen Standardmaßnahmen]).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BGH, 27.10.2016 - X ZR 66/14
    Gehört beispielsweise eine maschinenbautechnische Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Ingenieurs, kann Veranlassung zu ihrer Heranziehung bereits dann bestehen, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014  X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 25, 26  Farbversorgungssystem; Beschluss vom 25. Februar 2014  X ZB 5/13, BGHZ 200, 229 Rn. 38  Kollagenase I [zu ärztlichen Standardmaßnahmen]).
  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus BGH, 27.10.2016 - X ZR 66/14
    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben, und auch nichttechnische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011  X ZB 6/10, GRUR 2012, 378  Installiereinrichtung II).
  • BGH, 06.11.2018 - X ZR 13/17

    Patentfähigkeit einer "Einrichtung zum Installieren von Versorgungsleitungen

    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben, und auch nichttechnische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II; Urteile vom 27. Oktober 2016 - X ZR 66/14, juris Rn. 32; vom 13. Juni 2017 - X ZR 16/15, juris Rn. 20 f.).
  • BPatG, 28.02.2019 - 1 Ni 28/17
    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben, und auch nichttechnische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II; Urteile vom 27. Oktober 2016 - X ZR 66/14, juris Rn. 32; vom 13. Juni 2017 - X ZR 16/15, juris Rn. 20 f.).
  • BPatG, 12.09.2019 - 1 Ni 31/17
    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben, und auch nichttechnische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II; Urteile vom 27. Oktober 2016 - X ZR 66/14, juris Rn. 32; vom 13. Juni 2017 - X ZR 16/15, juris Rn. 20 f.).
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