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   BGH, 27.10.2020 - VI ZB 81/19   

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https://dejure.org/2020,38321
BGH, 27.10.2020 - VI ZB 81/19 (https://dejure.org/2020,38321)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2020 - VI ZB 81/19 (https://dejure.org/2020,38321)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - VI ZB 81/19 (https://dejure.org/2020,38321)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage des Neuwagenkäufers auf deliktischen Schadensersatz gegen den Hersteller eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs

  • IWW
  • rewis.io

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage des Neuwagenkäufers auf deliktischen Schadensersatz gegen den Hersteller eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ; BGB § 826
    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung (hier: Abweisung einer Klage wegen Inverkehrbringens eines Kfz mit unzulässiger Abschalteinrichtung)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2021 - 6 U 25/21

    Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Kfz: Darlegungs- und

    Dabei ist aber stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19 juris Rn. 7 mwN).

    Zur Bezeichnung des Umstands, aus dem sich die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung materiellen Rechts ergibt, genügt regelmäßig die Darlegung einer Rechtsansicht, die der Berufungsklägerin zufolge zu einem anderen Ergebnis als dem des angefochtenen Urteils führt (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19 juris Rn. 7 mwN).

  • BGH, 16.11.2021 - VIII ZB 21/21

    Vermengung der für die Zulässigkeit der Berufungsbegründung zu beachtenden

    Dabei ist stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19, juris Rn. 7; vom 8. Juni 2021 - VI ZB 22/20, NJW-RR 2021, 1075 Rn. 6; vom 14. September 2021 - VIII ZB 1/20, aaO).
  • OLG Schleswig, 10.12.2021 - 1 U 34/21

    Restschadensersatzanspruch in den Diesel-Abgasskandalfällen bei Verjährung des

    Erforderlich und ausreichend ist die Mitteilung der Umstände, die aus der Sicht des Berufungsklägers den Bestand des angefochtenen Urteils gefährden; die Vorschrift stellt keine besonderen formalen Anforderungen hierfür auf (BGH, Beschluss vom 27.10.2020, VI ZB 81/19, Rn. 7 bei juris).
  • BGH, 08.06.2021 - VI ZB 22/20

    Anforderungen an die Berufungsbegründung zu den Umständen hinsichtlich

    Dabei ist aber stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.04.2021 - VI ZB 50/19

    Zu den Voraussetzungen einer ausreichenden Berufungsbegründung.

    Dabei ist aber stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (zum Ganzen vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19, juris Rn. 7, mwN).
  • BGH, 14.09.2021 - VI ZB 30/19

    Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen

    Dabei ist aber stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2021 - VI ZB 22/20, WM 2021, 1354 Rn. 6; vom 8. Juni 2021 - VI ZB 47/20, juris Rn. 6; vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19, juris Rn. 7 jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 6 U 15/20

    Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung

    Dabei ist aber stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19, juris Rn. 7 mwN).

    Zur Bezeichnung des Umstands, aus dem sich die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung materiellen Rechts ergibt, genügt regelmäßig die Darlegung einer Rechtsansicht, die dem Berufungskläger zufolge zu einem anderen Ergebnis als dem des angefochtenen Urteils führt (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19, juris Rn. 7 mwN).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2021 - 6 U 13/20

    Schadensersatzanspruch eines Gebrauchtwagenkäufers im Dieselabgasskandal:

    Dabei ist aber stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19 juris Rn. 7 mwN).

    Zur Bezeichnung des Umstands, aus dem sich die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung materiellen Rechts ergibt, genügt regelmäßig die Darlegung einer Rechtsansicht, die der Berufungsklägerin zufolge zu einem anderen Ergebnis als dem des angefochtenen Urteils führt (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19 juris Rn. 7 mwN).

  • BGH, 10.05.2022 - VI ZB 4/20

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 08.06.2021 - VI ZB 47/20

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung (hier: Abweisung einer

    Dabei ist aber stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 81/19, juris Rn. 7; vom 21. Juli 2020 - VI ZB 7/20, NJW 2020, 3728 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 370/19

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung; Abweisung einer Klage wegen

  • OLG Frankfurt, 31.03.2021 - 1 U 130/21

    Diesel-Skandal: Unzureichende Berufungsbegründung (hier: Nichteingehen auf

  • OLG Hamm, 14.07.2021 - 8 U 124/20
  • OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 138/21

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

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