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   BGH, 27.10.2021 - 2 StR 203/21   

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https://dejure.org/2021,51936
BGH, 27.10.2021 - 2 StR 203/21 (https://dejure.org/2021,51936)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2021 - 2 StR 203/21 (https://dejure.org/2021,51936)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 2 StR 203/21 (https://dejure.org/2021,51936)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 306 StGB; § 306a StGB; § 323c Abs. 1 StGB; § 46b StGB
    Brandstiftung (Beweiswürdigung); schwere Brandstiftung (Zerstörung einer der Wohnung von Menschen dienenden Räumlichkeit; taugliches Tatobjekt: Lagerraum, Anwesendsein von gewisser Dauer, Tatbegehung zum Zeitpunkt des üblichen Aufenthalts von Menschen; tatsächlicher ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306a Abs 1 Nr 1 StGB, § 306a Abs 1 Nr 3 StGB, § 323c Abs 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Schwere Brandstiftung und unterlassene Hilfeleistung: Zerstörung einer der Wohnung von Menschen dienenden Räumlichkeit; Lagerraum als taugliches Tatobjekt; Zumutbarkeit einer Hilfeleistung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Tatbeteiligung eines Angeklagten an einer schweren Brandstiftung (hier: Anzünden des im Lagerraum eines Hotels befindlichen Containers)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3
    Beweiswürdigung des Gerichts zur Tatbeteiligung eines Angeklagten an einer schweren Brandstiftung (hier: Anzünden des im Lagerraum eines Hotels befindlichen Containers)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 483
  • StV 2022, 443 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 2 StR 203/21
    Als Unglücksfall oder auch gemeine Gefahr im Sinne des § 323c Abs. 1 StGB kann grundsätzlich auch das Inbrandsetzen des Containers durch den Mitangeklagten O. in Betracht kommen (vgl. zu den Anforderungen an einen Unglücksfall BGH NJW 2012, 1237, 1239; zur gemeinen Gefahr s. Schönke/Schröder-Hecker, StGB, 30. Aufl., § 323c Rn. 9).
  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 269/69
    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 2 StR 203/21
    Maßgeblich ist zunächst, ob es sich bei ihm um eine Räumlichkeit handelt, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient (im Sinne einer tatsächlichen Nutzung des Raumes: BGHSt 23, 60, 62).
  • BayObLG, 18.07.1967 - RReg. 4a St 74/67

    Stallungen als Räumlichkeiten

    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 2 StR 203/21
    Dies setzt - auch um einen die Strafdrohung legitimierenden Rechtsgutsbezug herzustellen (vgl. dazu MK-Radtke, StGB, 3. Aufl., § 306a Rn. 28) - ein Anwesendsein von einer gewissen Dauer voraus, das noch als ein "Sichaufhalten" angesehen werden kann (BayObLG NJW 1967, 2417).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 337/20

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Identifikation als Täter)

    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 2 StR 203/21
    Die dem Freispruch zugrunde liegende Beweiswürdigung hält auch eingedenk ihrer nur begrenzten Überprüfbarkeit auf Rechtsfehler (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 23. Juni 2021 - 2 StR 337/20) rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 11.04.2017 - 2 StR 345/16

    Unterlassene Hilfeleistung (Straftat als Unglücksfall; Darstellung der

    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 2 StR 203/21
    Eine Hilfeleistung durch frühes Eingreifen, das nach der Lebenserfahrung kurze Zeit nach der Inbrandsetzung auch weitergehenden Schaden verhindert hätte, wäre sodann nicht nur objektiv erforderlich gewesen, weil andere zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis von der durch den Brand ausgehenden Gefahr hatten und insoweit keine Gewähr für anderweitige sofortige Hilfe bestand; sie wäre dem Angeklagten auch zumutbar gewesen; die (bloße) Anwesenheit bei einem durch eine Straftat ausgelösten Unglücksfall schließt die Zumutbarkeit einer Hilfeleistung nicht aus (vgl. Senat, StraFo 2017, 253).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 2 StR 203/21
    Der tatsächliche Aufenthalt eines Menschen in der Räumlichkeit zum Tatzeitpunkt genügt zur Erfüllung des Tatbestandes nicht, wenn keine entsprechende Regelhaftigkeit hinter dem insoweit nur "zufälligen" Aufenthalt steht (vgl. BGHSt 10, 208, 214; Schönke/Schröder/Bosch/Heine, aaO, Rn. 8).
  • BGH, 03.10.1973 - 2 StR 373/73

    Zeitweise zum Aufenthalt von Menschen dienende Räumlichkeit - Verminderte

    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - 2 StR 203/21
    Bloßes flüchtiges oder gelegentliches Betreten zur Vornahme von kurzen Vorrichtungen reicht hierfür nicht aus (Senat, Urteil vom 3. Oktober 1973 - 2 StR 373/73; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 306a Rn. 7; LK-Wolff, 12. Aufl., § 306a Rn. 19; AnwK-Börner, StGB, 3. Aufl., § 306a Rn. 16; hiergegen MK-Radtke, aaO, Rn. 27; Schönke/Schröder/Heine/Bosch, StGB, 30. Aufl., Rn. 8).
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