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   BGH, 27.10.2022 - 4 StR 184/22   

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https://dejure.org/2022,33886
BGH, 27.10.2022 - 4 StR 184/22 (https://dejure.org/2022,33886)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2022 - 4 StR 184/22 (https://dejure.org/2022,33886)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - 4 StR 184/22 (https://dejure.org/2022,33886)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (Bestimmung der Einheitsjugendstrafe)

    Auszug aus BGH, 27.10.2022 - 4 StR 184/22
    Zwar lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass das Landgericht, wie es bei der Einbeziehung eines anderen auf Jugendstrafe lautenden und noch nicht erledigten Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG geboten gewesen wäre, eine neue, selbstständige Rechtsfolgenbemessung für die früheren und jetzt abgeurteilten Taten vorgenommen hat (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20 Rn. 4; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 Rn. 5 mwN).

    Die früheren abgeurteilten Taten stehen zu den neuen Taten in einem engen Zusammenhang, der insbesondere durch die fortdauernde hohe Aggressionsbereitschaft des Angeklagten geprägt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20 Rn. 5).

  • BGH, 15.10.2015 - 2 StR 274/15

    Einbeziehung einer vorherigen jugendstrafrechtlichen Verurteilung (neue

    Auszug aus BGH, 27.10.2022 - 4 StR 184/22
    Zwar lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass das Landgericht, wie es bei der Einbeziehung eines anderen auf Jugendstrafe lautenden und noch nicht erledigten Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG geboten gewesen wäre, eine neue, selbstständige Rechtsfolgenbemessung für die früheren und jetzt abgeurteilten Taten vorgenommen hat (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20 Rn. 4; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 22.02.2024 - 3 StR 385/23
    Ist in einer einzubeziehenden Entscheidung - wie hier - bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2023 - 2 StR 427/23, juris Rn. 3; vom 9. Mai 2023 - 2 StR 57/23, juris Rn. 4; vom 13. April 2023 - 4 StR 499/22, juris Rn. 10; vom 27. Oktober 2022 - 4 StR 184/22, juris Rn. 3; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4; vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; vom 3. März 2004 - 1 StR 71/04, BGHSt 49, 90, 91 f.; Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 40 f., 63b mwN).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 499/22

    Körperverletzung (Verfahrenshindernis: kein Strafantrag, konkludente Erklärung

    c) Die knappen Ausführungen zur Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Unna vom 27. November 2020 gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 2 JGG lassen die gebotene neue, selbstständige und am Erziehungsgedanken orientierte Gesamtwürdigung aller der Einbeziehung unterliegenden Delikte vermissen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 4 StR 184/22 Rn. 3; Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; Beschluss vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 308; Kölbel in Eisenberg/Kölbel, JGG, 24. Aufl., § 31 Rn. 63b mwN).
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