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   BGH, 27.11.1952 - 5 StR 803/52   

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https://dejure.org/1952,2856
BGH, 27.11.1952 - 5 StR 803/52 (https://dejure.org/1952,2856)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1952 - 5 StR 803/52 (https://dejure.org/1952,2856)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52 (https://dejure.org/1952,2856)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1952 - 3 StR 335/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - 5 StR 803/52
    Ein derartiges Verhalten weist die erforderlichen Merkmale der Hinterlist auf, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts hervorgehoben hat (vgl. u.a.3 StR 335/52 vom 3.7.1952, RGSt 65 , S. 65).
  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - eine Einheitsjugendstrafe verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84).

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - eine Einheitsjugendstrafe verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84).

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - eine Einheitsjugendstrafe verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84).

  • BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18

    Notwendige Auslagen des Nebenklägers (Auferlegung gegenüber einem verurteilten

    Soweit die weiteren - andere prozessuale Taten betreffenden - Schuldsprüche und die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom Rechtsmittelangriff ausgenommen worden sind, ist die Rechtsmittelbeschränkung dagegen wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84 f. (zur begrenzten Anfechtung des Schuldspruchs) und Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363 (zur Ausnahme der Nichtanwendung von § 64 StGB vom Rechtsmittelangriff)).
  • BGH, 09.05.1956 - 3 StR 114/56

    Rechtsmittel

    Hinterlistig ist ein Überfall dann, wenn der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise - eben mit "List" - zu Werke geht, um gerade hierdurch dem Angegriffenen die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf die Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen (RGSt 65, 65; BGH 3 StR 335/52 vom 3.7.1952; 5 StR 803/52 vom 27.11.1952).
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54

    Rechtsmittel

    Im Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende gelten insoweit keine Besonderheiten (BGH 5 StR 803/52 v. 27. November 1952).
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