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BGH, 27.11.1952 - IV ZR 91/52 |
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- RG, 07.12.1939 - VIII GB 113/39
Was ist unter "Inland" in § 606 RZPO. und § 100 IN zu verstehen?
Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 91/52
Dieser Entscheidung hat sich der VIII. Zivilsenat des Reichsgerichts für die österreichische Prozessordnung in RGZ 162, 128 angeschlossen. - RG, 26.06.1939 - IV 276/38
Ist ein Erbvertrag der Anfechtung nach §§ 2281, 2079 BGB. entzogen, wenn er die …
Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 91/52
Das Reichsgericht hat der Änderung der "Normsituation" erstmals in RGZ 161, 19 Rechnung getragen und aus dem im Verfahrensrecht geltenden Territorialprinzip den Schluß gezogen, dass Inland im Sinne des § 606 - damals galt diese Bestimmung noch in der Fassung der Zivilprozessnovelle von 1898 - der ursprüngliche Geltungsbereich der ZPO sei und trotz der nunmehr bestehenden einheitlichen Reichsjustizhoheit das übrige Gebiet des Grossdeutschen Reiches nicht umfasse. - BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51
Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung
Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 91/52
Dies wird auch in der Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 24. November 1951 - II ZR 26/51 - abgedruckt in BGHZ 4, 62 ausgesprochen. - BGH, 25.09.1952 - IV ZR 110/51
Zuständigkeit in Ehesachen. Sowjetzone
Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 91/52
Der erkennende Senat hat in seinem zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 25. September 1952 - IV ZR 110/51 - zu der Frage Stellung genommen, ob die Ostzone im Sinne der Zuständigkeitsvorschrift des § 606 ZPO Inland und deshalb die Zuständigkeit eines Gerichts der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Westsektoren von Berlin in Ehesachen zu verneinen sei, wenn nach § 606 ZPO die eines Gerichts der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands gegeben sei.