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   BGH, 27.11.1956 - VI ZR 217/55   

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https://dejure.org/1956,4212
BGH, 27.11.1956 - VI ZR 217/55 (https://dejure.org/1956,4212)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1956 - VI ZR 217/55 (https://dejure.org/1956,4212)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1956 - VI ZR 217/55 (https://dejure.org/1956,4212)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten

    Auszug aus BGH, 27.11.1956 - VI ZR 217/55
    Er war durch das Gebotsschild "Vorfahrt achten" ausdrücklich auf seine Wartepflicht hingewiesen worden, hatte im Vergleich zum Vorfahrtberechtigten eine erhöhte Vorsicht zu beachten (RG JW 1938, 2760 Nr. 37) und mußte auch darauf gefaßt sein, daß ein Berechtigter die falsche Straßenseite benutzte (BGHZ 10, 6, 11 f).
  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 321/52
    Auszug aus BGH, 27.11.1956 - VI ZR 217/55
    Seiner Auffassung, der Kläger habe das Vorfahrtrecht des Beklagten verletzt, legt das Berufungsgericht die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 167, 357) und des Bundesgerichtshofs (VI ZR 321/52 vom 28.10.1953 = NJW 1954, 149 Nr. 6) zugrunde, wonach die Vorfahrtregeln auch in dem Fall eingreifen, daß ein Verkehrsteilnehmer in eine nach rechts abzweigende Straße einbiegt, auf der ein anderer Verkehrsteilnehmer kommt, um nach links einzubiegen.
  • BGH, 09.10.1956 - VI ZR 114/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1956 - VI ZR 217/55
    Seine Rechtsauffassung hat der Senat auch bereits in der Entscheidung VI ZR 114/55 vom 9. Oktober 1956 (VersR 56, 698) bestätigt.
  • RG, 21.10.1941 - VI 45/41

    1. Ist auch beim Einbiegen nach rechts in eine andere Straße ein Fall der

    Auszug aus BGH, 27.11.1956 - VI ZR 217/55
    Seiner Auffassung, der Kläger habe das Vorfahrtrecht des Beklagten verletzt, legt das Berufungsgericht die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 167, 357) und des Bundesgerichtshofs (VI ZR 321/52 vom 28.10.1953 = NJW 1954, 149 Nr. 6) zugrunde, wonach die Vorfahrtregeln auch in dem Fall eingreifen, daß ein Verkehrsteilnehmer in eine nach rechts abzweigende Straße einbiegt, auf der ein anderer Verkehrsteilnehmer kommt, um nach links einzubiegen.
  • BGH, 24.05.1960 - VI ZR 127/59

    Rechtsmittel

    Maßgebend für den Umfang dieser Verkehrssicherungspflicht ist der typische Verkehr, wie er für die konkreten örtlichen Verhältnisse in Betracht kommt (Urteile des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1956 - VI ZR 176/55 - VersR 1956, 711 und vom 8. Januar 1957 - VI ZR 217/55 - VersR 1957, 198).

    Jedermann muß sich auf die gegebenen örtlichen Verhältnisse einstellen und beim Betreten ihm nicht vertrauter Räume vorsichtig vorgehen (RG in Recht 09 Nr. 2396; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1957 a.a.O.).

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