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   BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62   

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https://dejure.org/1963,831
BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62 (https://dejure.org/1963,831)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1963 - Ib ZR 60/62 (https://dejure.org/1963,831)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1963 - Ib ZR 60/62 (https://dejure.org/1963,831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1964, 274
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 214/07

    Rote Briefkästen

    Die Begehungsgefahr muss aber im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht, hier dem 30. Oktober 2007, vorliegen (vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1963 - Ib ZR 60/62, GRUR 1964, 274, 275 = WRP 1964, 248 - Möbelrabatt; Urt. v. 25.10.2001 - I ZR 29/99, GRUR 2002, 717, 719 = WRP 2002, 679 - Vertretung der Anwalts-GmbH).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Eine andere Beurteilung kann insoweit nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Beklagte auf die gegen eine einstweilige Verfügung möglichen Rechtsbehelfe verzichtet und diese damit in bezug auf ihre Bestandskraft einem endgültigen Vollstreckungstitel gleichsteht (vgl. BGH GRUR 1964, 274, 275 - Möbelrabatt; GRUR 1967, 611, 612 - Jägermeister).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Sie ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht von unrichtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist oder wesentliche Tatumstände außer acht gelassen hat (BGH GRUR 1964, 274, 275 = WRP 1964, 248 - Möbelrabatt -).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16

    § 862 I BGB als Basis für Verfügungsgrund

    Denn der Wille, auf einen Rechtsbehelf zu verzichten, muss sich aus den Umständen, unter denen die Erklärung erfolgt, ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1963 - Ib ZR 60/62 -, Rn. 26, juris).
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

    Soweit es die als Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs erforderliche Wiederholungsgefahr verneint hat, ist seine Beurteilung im wesentlichen tatsächlicher Natur und in der Revisionsinstanz nur beschränkt, nämlich darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht von richtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist und keine wesentlichen Tatumstände außer Acht gelassen hat (BGH GRUR 1964, 274, 275 - Möbelrabatt -).
  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Ist eine Verletzungshandlung - wie hier - einmal geschehen, so kann die Wiederholungsgefahr regelmäßig nur dadurch beseitigt werden, daß der Patentverletzer eine durch ein Vertragsstrafversprechen gesicherte Unterlassungserklärung abgibt (BGH GRUR 1965, 198, 202 - Küchenmaschine; BGH GRUR 1958, 294, 296 - Essenzlimonaden; BGH GRUR 1964, 274, 275 - Möbelrabatte).
  • OLG Köln, 06.02.2004 - 6 U 133/03

    Preisauszeichnung bei allgemeiner Preissenkung - Oster-Rabatt

    Maßgebend ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise: Regelmäßig gehen die angesprochenen Verkehrskreise von einem Nachlass auf einen Normalpreis aus, wenn im Einzelfall ein Prozentsatz genannt wird, um den der reguläre (höhere) Preis ermäßigt wird (Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 255 unter Hinweis auf BGH GRUR 1964, 274 "Möbelrabatt"), verstehen den reduzierten Preis demnach als Ausnahmepreis und unterstellen nicht, trotz der Ankündigung als "Rabatt" habe der Unternehmer in Wirklichkeit (für einen gewissen Zeitraum) den Normalpreis geändert.
  • OLG Saarbrücken, 14.07.2004 - 1 U 193/04

    Wettbewerbsverstoß: Unlautere Werbung mit "Tiefpreis-Garantie" für Einbauküchen

    Im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches kann diese regelmäßig nur durch Abgabe einer strafbewährten Unterwerfungserklärung ausgeräumt werden, zu der die Beklagte sich vorprozessual nicht bereit finden konnte (gefestigte Rechtsprechung: BGH-GRUR 1964, 274, 275; BGH-GRUR 1970, 558, 559; BGH-GRUR 1980, 241, 242; BGH-GRUR 1983, 127, 128).
  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88

    "Bonusring"; Rabattgewährung unter Mitwirkung eines Dritten

    Auf die von den Beteiligten für den Preisnachlaß getroffene Wortwahl kommt es für die rabattrechtliche Beurteilung nicht an (BGH, Urt. v. 27.11.1963 - Ib ZR 60/62, GRUR 1964, 274, 275 - Möbelrabatt).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 46/73

    Möglichkeit des Mietwagenunternehmers sich von unfallgeschädigten Kunden

    Die für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bestehende tatsächliche Vermutung kann daher nicht als ausgeräumt angesehen werden (BGH GRUR 1964, 274, 275 - Möbelrabatt; GRUR 1970, 558, 560 - Sanatorium).
  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64

    Bleistiftabsätze

  • OLG Koblenz, 18.04.1985 - 6 U 156/84

    Rechtsschutzbedürfnis; Verzicht; Widerspruch; Beschluß; Aufhebung

  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64

    Bindung des Endverkaufspreises bei Markenartikeln - Unterzeichnung einer

  • OLG Köln, 20.10.1986 - 6 W 84/86

    Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahren und Erledigung der Hauptsache;

  • BGH, 30.06.1971 - I ZR 33/70

    Unterlassunganspruch aus vertraglichem Wettbewerbsverbot - Haftung für

  • BGH, 04.01.1967 - Ib ZR 2/65

    Werbung für ein Elektro-Discount-Geschäft in den "Kieler Nachrichten" -

  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 70/64

    Begründetheit von Unterlassungsansprüchen nach dem Wettbewerbsrecht - Leistungen

  • BGH, 16.12.1964 - Ib ZR 43/63

    Rechtsmittel

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