Rechtsprechung
BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verbreitung der von der KPD herausgegebenen Druckschriften "Programm der nationalen Wiedervereinigung Deutschlands" und "Durchkreuzt den Staatsstreich Adenauers" in Kenntnis ihres Inhalts - Persönlicher Anwendungsbereich des § 97 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendbarkeit von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 20, 115
- NJW 1965, 456
- MDR 1965, 218
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61
Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen …
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Der Senat hat inzwischen zu § 96 Abs. 3 StGB (BGHSt 19, 311, 319) und zu § 94 StGB (das für die Amtliche Sammlung bestimmte Urteil vom 30. Oktober 1964 BGH 3 StR 42/64) entschieden, daß diese Strafschärfungsvorschriften für Funktionäre usw. einer noch nicht verbotenen politischen Partei nicht gelten, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Partei selbst und zur Förderung der Parteibestrebungen gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen.Denn auch bei Anwendung des § 97 StGB müßte der Strafrichter, soweit es sich um Förderung der Bestrebungen einer nicht verbotenen politischen Partei handelt, die Verfassungsfeindlichkeit dieser Bestrebungen selbst feststellen und dadurch - mittelbar - die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Partei vorwegnehmen (BGHSt 19, 311, 320).
- BGH, 30.10.1964 - 3 StR 42/64
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Der Senat hat inzwischen zu § 96 Abs. 3 StGB (BGHSt 19, 311, 319) und zu § 94 StGB (das für die Amtliche Sammlung bestimmte Urteil vom 30. Oktober 1964 BGH 3 StR 42/64) entschieden, daß diese Strafschärfungsvorschriften für Funktionäre usw. einer noch nicht verbotenen politischen Partei nicht gelten, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Partei selbst und zur Förderung der Parteibestrebungen gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen. - BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
Parteienprivileg
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob diese Vorschrift auf Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer nicht verbotenen politischen Partei angewendet werden kann (BGH Urteil vom 30. Juni 1954 - 6 StR 159/54 u.a.), ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 90 a a.F. StGB (BVerfGE 12, 296) überholt.
- BGH, 30.06.1954 - 6 StR 159/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob diese Vorschrift auf Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer nicht verbotenen politischen Partei angewendet werden kann (BGH Urteil vom 30. Juni 1954 - 6 StR 159/54 u.a.), ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 90 a a.F. StGB (BVerfGE 12, 296) überholt. - BGH, 06.05.1954 - StE 207/52
- BGH, 03.11.1954 - 6 StR 146/54
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Der bisher festgestellte Sachverhalt gibt allerdings keinen Anhalt dafür, daß der Angeklagte auch die zeitliche Bestimmtheit des dem "Programm der nationalen Wiedervereinigung" zu Grunde liegenden hochverräterischen Umsturzplanes hätte erkennen müssen (BGHSt 7, 11; 3 StR 92/56 vom 20. Februar 1957, bei Wagner DRiZ 58, 69). - BGH, 20.02.1957 - 3 StR 92/56
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Der bisher festgestellte Sachverhalt gibt allerdings keinen Anhalt dafür, daß der Angeklagte auch die zeitliche Bestimmtheit des dem "Programm der nationalen Wiedervereinigung" zu Grunde liegenden hochverräterischen Umsturzplanes hätte erkennen müssen (BGHSt 7, 11; 3 StR 92/56 vom 20. Februar 1957, bei Wagner DRiZ 58, 69). - RG, 26.01.1942 - 5 C 796/41
1. Zum § 1 Abs. 1 KriegswirtschaftsVO. 2. Strafbarkeit gewerblichen Schlachtens …
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Die Strafverfolgung war abgeschlossen und der Verjährung nicht mehr unterworfen (RGSt 76, 46, 48).
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Anwendung des Strafgesetzes zugleich die Feststellung beinhalten würde, daß die Ziele der Partei verfassungsfeindlich seien (BGHSt 19, 319; 20, 115). - BGH, 27.11.1964 - 3 StR 48/64 Kontextvorschau leider nicht verfügbar