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   BGH, 27.11.1981 - I ZR 167/79   

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https://dejure.org/1981,4026
BGH, 27.11.1981 - I ZR 167/79 (https://dejure.org/1981,4026)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1981 - I ZR 167/79 (https://dejure.org/1981,4026)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1981 - I ZR 167/79 (https://dejure.org/1981,4026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versendung des Gutes aufgrund eines über eine Sammelladung geschlossenen Frachtvertrages - Ausschluss von Ansprüchen aus der Speditionsversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; HGB § 413 Abs. 2; ADSp § 2; Speditionsversicherungsschein (SVS) § 3 Nr. 1 und 2; Speditionsversicherungsschein (SVS) § § 5 Nr. 1 B und Nr. 3; Speditionsversicherungsschein (SVS) § 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 546
  • VersR 1982, 339
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63

    Beschränkung der Haftung des Frachtführers aus unerlaubter Handlung aufgrund

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 167/79
    Der nach § 823 Abs. 1 BGB geltend gemachte Anspruch hängt auch unmittelbar mit dem Verkehrsvertrag zusammen; es entspricht gesicherter Rechtsprechung, daß, wer als Frachtführer, Lagerhalter oder Spediteur fremdes Gut entgegennimmt, um mit ihm auf irgendeine Weise zu verfahren, auch ohne vertragliche Verpflichtung Sorgfalt auf die Erhaltung und Bewahrung des Gutes verwenden muß; versäumt er diese Sorgfalt schuldhaft und kommt das Gut dadurch zu Schaden, so liegt der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB vor (BGHZ 46, 140, 146, 147); die Spedition Translag hat daher in Ausführung ihrer vertraglichen Verpflichtung auch die sie treffende allgemeine Rechtspflicht verletzt, das Eigentum der Klägerin vor Schaden zu bewahren.
  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 55/72

    Wirkungen des Haftungsausschlusses nach ADSp

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 167/79
    Eines Eingehens auf die Frage, ob die Klägerin als Eigentümerin Beschränkungen nach ADSp gegen sich gelten lassen muß (vgl. BGH v. 12. Juli 1974 - I ZR 55/72, NJW 74, 2177, 2178 m.w.N.; v. 18. Juni 1976 - I ZR 106/75, VersR 76, 1129), bedarf es nicht, weil die Beklagte nach § 3 Nr. 1 Satz 2 SVS auf Einwendungen nach ADSp verzichtet; aus diesen Gründen entfällt auch, wie das Berufungsgericht zutreffend feststellt, eine Haftungsbeschränkung nach § 57 ADSp: Einbruchsdiebstahl.
  • BGH, 21.11.1975 - I ZR 74/75

    Aufrechnungsverbot nach ADSp

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 167/79
    Die Begründung des Berufungsgerichts (BU 8, 9), die T. sei Spediteur, sie hafte auch im Falle des § 413 HGB nach Maßgabe der Vorschriften der ADSp, widerspricht jedenfalls in dieser allgemeinen Fassung der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt BGHZ 65, 340; SenUrt. v. 4. Mai 1979 - I ZR 51/78, MDR 79, 819).
  • BGH, 18.06.1976 - I ZR 106/75

    Anforderungen an den Beweis, dass der Fahrer des Lastwagens unverschuldet in den

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 167/79
    Eines Eingehens auf die Frage, ob die Klägerin als Eigentümerin Beschränkungen nach ADSp gegen sich gelten lassen muß (vgl. BGH v. 12. Juli 1974 - I ZR 55/72, NJW 74, 2177, 2178 m.w.N.; v. 18. Juni 1976 - I ZR 106/75, VersR 76, 1129), bedarf es nicht, weil die Beklagte nach § 3 Nr. 1 Satz 2 SVS auf Einwendungen nach ADSp verzichtet; aus diesen Gründen entfällt auch, wie das Berufungsgericht zutreffend feststellt, eine Haftungsbeschränkung nach § 57 ADSp: Einbruchsdiebstahl.
  • BGH, 13.01.1978 - I ZR 63/76

    Haftung für den Verlust von Frachtstücken - Haftung eines Sammelladungsspediteurs

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 167/79
    Der Senat hat aber in seiner Entscheidung vom 13. Januar 1978 (I ZR 63/76, NJW 78, 1160 = VersR 78, 318) ausgesprochen, daß die Voraussetzungen des § 413 Abs. 2 HGB erst erfüllt seien, wenn der Spediteur die Versendung - aufgrund eines für seine Rechnung geschlossenen Frachtvertrages - bewirkt habe; an diesen Voraussetzungen fehlt es im Streitfall; nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war die Ware zum Zeitpunkt des Diebstahls noch im Besitz und Gewahrsam der Firma T., die Versendung über eine Sammelladung stand noch aus; die Rechte und Pflichten des KVO-Frachtführers entstehen erst mit der Übernahme des Gutes zur Beförderung durch den Sammelgutfrachtführer; bis dahin behielt die Firma T. ihre Stellung als Spediteur; daran ändert nichts die Anweisung der Firma Z. F. AG an die Firma T., das ihr zugeleitete Gut per Lastkraftwagen im Sammelladungsverkehr unter Abrechnung zum Beiladersatz nach München an die Firma S. zum Versand zu bringen.
  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 51/78

    KFZ - Güterfernverkehr - Sammelspediteur - Frachtführer - Haftung - Abdingbarkeit

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 167/79
    Die Begründung des Berufungsgerichts (BU 8, 9), die T. sei Spediteur, sie hafte auch im Falle des § 413 HGB nach Maßgabe der Vorschriften der ADSp, widerspricht jedenfalls in dieser allgemeinen Fassung der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt BGHZ 65, 340; SenUrt. v. 4. Mai 1979 - I ZR 51/78, MDR 79, 819).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 138/87

    Bewirken der Versendung durch den Spediteur aufgrund eines für seine Rechnung

    Für eine Haftung nach dieser Vorschrift ist erforderlich, daß der Spediteur die Versendung des Gutes zusammen mit den Gütern anderer Versender - aufgrund eines für seine Rechnung geschlossenen Frachtvertrages - bewirkt hat (vgl. Senatsurteile vom 13.1.1978 - I ZR 63/76, VersR 1978, 318, 319 und vom 27.11.1981 - I ZR 167/79, VersR 1982, 339).

    Bis zu diesem Zeitpunkt behält er die Stellung eines Spediteurs (vgl. Senatsurteil vom 27.11.1981 - I ZR 167/79, VersR 1982, 339 f), es sei denn, es liegt zugleich ein Fall der Fixkostenspedition vor (§ 413 Abs. 1 HGB).

  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93

    Haftung des Spediteur-Frachtführers für Verluste während des speditionellen

    Der Umstand, daß der Spediteur im Fall des § 413 Abs. 2 HGB im Anschluß an den sog. speditionellen Vorlauf wie ein Frachtführer haftet, beruht darauf, daß die Gleichstellung mit einem Frachtführer nach dem im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers erst einsetzen soll, wenn der Spediteur die Versendung als Sammelladung "bewirkt" hat (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 27.11.1981 - I ZR 167/79, VersR 1982, 339).
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 203/82

    Gerichtliche Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs aus § 75

    Auf die dagegen gerichtete Revision hat der Senat durch Urteil vom 27. November 1981 - I ZR 167/79 - das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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