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BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersatzansprüche wegen der Beschädigung zweier Eisenbahnbrücken durch Kraftfahrzeuge - Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen - Anwendbarkeit des § 12 PflVG
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
PflVG 1965 § 12 Abs. 1 S. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PflVG § 1965 § 12 Abs. 1 Satz 5
Ersatzansprüche der Deutschen Bundesbahn gegen den Entschädigungsfonds - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 661
- VersR 1985, 185
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 29.77
Ablösung der Betriebslast - Erhaltungslast - Benutzungsdauer
Auszug aus BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82
Die Erhaltungslast für Eisenbahnüberführungen hat zwar die Bundesbahn (§ 14 Abs. 1, 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz); auch insoweit kann aber den Träger der Straßenbaulast eine Pflicht zur Kostenerstattung aus Gesetz (§§ 15 ff Eisenbahnkreuzungsgesetz) oder aufgrund Vereinbarung (BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 29/77 = Buchholz BVerwG 407, 2 Nr. 7 = VRBl. 1981, 469 m.w.N.) treffen. - BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82
Der dort gelöste Interessenkonflikt ist dem im Streitfall bestehenden so eng benachbart, daß die vom Gesetzgeber vorgegebenen Wertungskriterien nach Auffassung des Senats es dem Richter erlauben, die Vorschrift auf die hier in Frage stehenden Schäden auszudehnen, ohne damit die ihm von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben zu verlassen (BVerfGE 34, 269, 287, 291; 49, 304, 318). - BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74
Sachverständigenhaftung
Auszug aus BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82
Der dort gelöste Interessenkonflikt ist dem im Streitfall bestehenden so eng benachbart, daß die vom Gesetzgeber vorgegebenen Wertungskriterien nach Auffassung des Senats es dem Richter erlauben, die Vorschrift auf die hier in Frage stehenden Schäden auszudehnen, ohne damit die ihm von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben zu verlassen (BVerfGE 34, 269, 287, 291; 49, 304, 318). - BGH, 04.10.1977 - VI ZR 192/76
Eintrittspflicht des Entschädigungsfonds für Schäden an Sicherungseinrichtungen …
Auszug aus BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82
Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Oktober 1977 - VI ZR 192/76 = BGHZ 69, 315, 321 näher dargelegt hat, liegt ihre Bedeutung vielmehr in einer Klarstellung des mit der Gesamtregelung des § 12 PflVG bezweckten Verkehrsopferschutzes.
- BGH, 25.01.2000 - VI ZR 64/99
Gesetzlicher Forderungsübergang eines Anspruchs auf Ersatz des Beitragsausfalls …
Dementsprechend hat der Senat in bestimmten besonders gelagerten Fällen, in denen es um den Ersatz von Sachschäden ging, die - unmittelbar oder mittelbar - die öffentliche Hand trafen, auf eine derartige entsprechende Heranziehung des Subsidiaritätsgedankens abgestellt (vgl. BGHZ 69, 315, 320 ff.; Senatsurteil vom 27. November 1984 - VI ZR 256/82 - VersR 1985, 185, 187).