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   BGH, 27.11.1991 - XII ZR 252/90   

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https://dejure.org/1991,2137
BGH, 27.11.1991 - XII ZR 252/90 (https://dejure.org/1991,2137)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1991 - XII ZR 252/90 (https://dejure.org/1991,2137)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1991 - XII ZR 252/90 (https://dejure.org/1991,2137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notar - Beamter - Außerordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 570
    Kein Mieterkündigungsrecht bei Versetzung des hauptberuflichen Notars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1158
  • MDR 1992, 154
  • DNotZ 1992, 453
  • WM 1992, 499
  • AnwBl 1993, 301
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BGH, 27.11.1991 - XII ZR 252/90
    Er ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO), jedoch nicht Beamter, obwohl er nach der Eigenart der ihm übertragenen Aufgaben, der Regelung seiner Amtsbefugnisse und der Ausgestaltung seines Berufsrechts sehr in die Nähe des öffentlichen Dienstes gerückt ist (BVerfGE 17, 371, 377; s.a. Arndt BNotO 2. Aufl. § 1 Anm. II 2; Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars 3. Aufl. S. 182; Seybold/Hornig BNotO 5. Aufl. § 1 Rdn. 10).
  • BayObLG, 12.03.1985 - REMiet 1/85
    Auszug aus BGH, 27.11.1991 - XII ZR 252/90
    Jedenfalls für die Einbeziehung aller Arbeitnehmer, auch in privaten Dienstverhältnissen, gibt es weder eine Grundlage noch - wegen des generell bestehenden Rechts zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund analog §§ 626, 723 BGB - ein anzuerkennendes Bedürfnis (so zutreffend BayObLGZ 1985, 88, 93 = ZMR 1985, 198, 200).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2006 - 13 S 1799/06

    Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts im

    Es entspricht allerdings der herrschenden Auffassung der Verwaltungsgerichte, dass diese Vorschrift wegen der fehlenden Zulassungsmöglichkeit von Rechtsanwälten für verwaltungsgerichtliche Verfahren auf diese Verfahren nicht unmittelbar angewendet werden kann (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.10.1996 - A 14 S 3124/95 - VGH BW-Ls 1997, Beil. 1, B 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.6.1992 - 8 E 517/92 -, AnwBl. 1993, 301 und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 2004, Rn 18 zu § 121 und OVG Weimar, Beschluss vom 23.4.2001 - 3 KO 827/98 - juris).
  • OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 20 W 411/94

    Erteilung einer Personenstandsurkunde (hier: Sterbeurkunde) für einen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91

    Keine Gerichtskosten für Eintragung eines Rangvorbehaltes bei der

    12. Notarrecht- Kein außerordentliches Mietkündigungsrecht des Notars bei Verlegung seines Amtssitzes (BGH, Urteil vom 27.11.1991 - XII ZR 252/90) BGB § 570 1. Dem hauptberuflichen Notar, der nicht verbeamtet ist, steht bei Verlegung seines Amtssitzes kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses über seine Büroräume gern.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1996 - A 14 S 3124/95

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines vom Gericht beigeordneten -

    Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 S. 2 ZPO, wonach durch die Beiordnung eines beim Prozeßgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts keine Mehrkosten entstehen dürfen, kann auf den Verwaltungsprozeß nicht - auch nicht entsprechend (vgl. § 166 VwGO) - angewendet werden, da dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine Zulassung bei einem Prozeßgericht fremd ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 24.06.1992 - 8 E 517/92 -, AnwBl. 1993, 301f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2002 - L 13 RA 763/02 PKH-B
    Die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO, wonach ein nicht beim Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, kann auf den Sozialgerichtsprozess nicht - auch nicht entsprechend im Sinne des § 73a Abs. 1 Satz 1SGG - angewendet werden, da dem sozialgerichtlichen Verfahren eine Zulassung bei einem Prozessgericht fremd ist (vgl. für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - A 14 S 3124/95 - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 8 E 517/92 -, AnwBl. 1993, 301f.;a.A. LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 18. März 1999 - L 10 RA 5/99 PKH-B).
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