Rechtsprechung
BGH, 27.11.2008 - 5 StR 96/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 266 StGB; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Verfahrensrüge (Darstellungsanforderungen bei Verletzung des Beweisantragsrechts); Betrug (Vermögensschaden; konkrete Vermögensgefährdung); Untreue - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wertung eines eindeutigen und mehrfachen Verstoßes gegen eine Treuhandauflage als Gehilfenvorsatz; Voraussetzungen von Beweisantragsrügen; Voraussetzungen der Förderung der Haupttat; Anforderung an die Ausführungen zur Kriminalprognose
- Judicialis
StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; StGB § 263; ; BGB § 488 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilungen im Strafverfahren wegen Betrugs zu Lasten des FC Energie Cottbus rechtskräftig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Verurteilungen im Strafverfahren wegen Betrugs zu Lasten des FC Energie Cottbus rechtskräftig
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Erfordernis der Vermögensverfügung - Handeln
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 04.07.2007 - 22 KLs 1/07
- BGH, 27.11.2008 - 5 StR 96/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89
Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten …
Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 96/08
Damit bedurfte es eines Teilfreispruchs zur Klarstellung nicht, um den die Anklage unverändert zulassenden Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 6). - BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02
Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und …
Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 96/08
Die auf die Teilfreisprüche und bezüglich des Angeklagten T. zudem auf die Entscheidung zur Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung beschränkten Revisionen der Staatsanwaltschaft führen lediglich zu einer Korrektur des Tenors (vgl. aber auch BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14). - BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86
Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung
Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 96/08
Denn der Beschwerdeführer legt nicht präzise dar, welche Beweistatsachen mit welchen zugehörigen Beweismitteln aus dem mehrere Behauptungen und mehrere Zeugen umfassenden Beweisantrag Gegenstand der Rüge sind (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1).
- BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern; …
Wird ein Beschluss dargestellt, der auf eine Aktenstelle verweist, muss diese weitere Aktenstelle ebenfalls mitgeteilt werden, soweit sie - wie hier - für die Beurteilung der Rüge erforderlich ist (BGH, Urteil vom 27. November 2008 - 5 StR 96/08, wistra 2009, 153; Beschluss vom 13. August 1996 - 5 StR 248/96). - BGH, 09.05.2023 - 4 StR 119/22
Revisionsbegründung (Unzulässigkeit: Angriffsrichtung nicht eindeutig erkennbar); …
Dem Revisionsvortrag ist nicht ohne weiteres zu entnehmen, welche Beweistatsache Gegenstand der Rüge ist (vgl. zu den Vortragserfordernissen BGH, Urteil vom 27. November 2008 - 5 StR 96/08 Rn. 9;… Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1). - BGH, 24.09.2019 - 5 StR 394/19
Anforderungen an die Feststellung eines Vermögensnachteils bei der Untreue …
Das Vorhaben des Angeklagten, dieses Guthaben durch Überweisungen zu Gunsten der von der C. genannten Empfänger zu schmälern, war - anders als in den vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09, NStZ 2010, 329; Urteil vom 27. November 2008 - 5 StR 96/08) - am Widerstand der kontoführenden gescheitert.