Rechtsprechung
BGH, 27.11.2008 - VII ZR 202/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Werklohnzahlung für den Einbau von Fenstern und Türelementen; Vertrauendürfen einer in erster Instanz siegreichen Partei auf den Hinweis des Berufungsgerichts über das Nichtfolgen der Beurteilung der Vorinstanz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Hinweispflichten des Berufungsgerichts
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Hinweispflicht des Berufungsgerichts!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hinweispflicht des Berufungsgerichts! (IBR 2009, 433)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZfBR 2009, 241
- ZfBR 2009, 533
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 230/09
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerungsklausel in einem …
Zwar ist ein Berufungsgericht grundsätzlich nach § 139 ZPO gehalten, einer in erster Instanz siegreichen Partei rechtzeitig einen Hinweis zu erteilen, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - VII ZR 202/07, ZfBR 2009, 241, unter II 1 b aa). - BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess
Aus diesem Grund darf konkret ein Berufungsbeklagter grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihm das Berufungsgericht, wenn es in der Beweiswürdigung dem Erstrichter nicht folgen will, einen Hinweis gemäß § 139 ZPO erteilt, und zwar so rechtzeitig, dass darauf noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung oder auch - wie vorliegend - vor dem Ablauf einer Schriftsatzfrist im schriftlichen Verfahren reagiert werden kann (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 1991 - 1 BvR 1635/89 -, juris, Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; BVerfGK 1, 211 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - VII ZR 202/07 -, juris, Rn. 8, Jäckel, Das Beweisrecht der ZPO, 2. Aufl. 2014, Rn. 862). - OLG Düsseldorf, 23.06.2009 - 23 U 140/08
Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit …
Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ist für den Werkvertrag auch nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes für den Werkvertrag anwendbar (BGH, Beschl. v. 27.11.2008, X ZR 202/07, ZfBR 2009, 241 [ohne weitere Begründung];… BGH, Urt. v. 26.3.2008, X ZR 70/06, NJW-RR 2008, 1155 [unter Anwendung der Grundsätze des § 314 BGB];… Messerschmidt/Voit/Oberhauser, Privates Baurecht, § 649 Rn. 60 mit weiteren Nachweisen). - VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
Untersagung der Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung …
Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (BGH, Beschluss vom 27. November 2008, ZfBR 2009, 241; Beschluss. - VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 15-IV-11
Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde …
Die Beschwerdeführerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass das Berufungsgericht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung eine in erster Instanz siegreiche Partei grundsätzlich rechtzeitig darauf hinweisen muss, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (BGH, Beschluss vom 27. November 2008, ZfBR 2009, 241; Beschluss vom 28. September 2006, NJW-RR 2007, 17; Beschluss vom 15. März 2006, NJW-RR 2006, 937).