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   BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/08   

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https://dejure.org/2009,2583
BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/08 (https://dejure.org/2009,2583)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2009 - LwZR 12/08 (https://dejure.org/2009,2583)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2009 - LwZR 12/08 (https://dejure.org/2009,2583)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1056 Abs. 2
    Grundsätzlich kein Übergang des Kündigungsrechts des Eigentümers, der nach Beendigung des Nießbrauchs in Pachtvertrag eingetreten ist

  • Wolters Kluwer

    Übergang des Kündigungsrechts eines nach der Beendigung eines Nießbrauchs in einen von dem Nießbraucher abgeschlossenen Pachtvertrag als Verpächter eingetretenen Eigentümers auf einen Erwerber; Auslegung des § 1056 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1056 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang des Kündigungsrechts eines nach der Beendigung eines Nießbrauchs in einen von dem Nießbraucher abgeschlossenen Pachtvertrag als Verpächter eingetretenen Eigentümers auf einen Erwerber; Auslegung des § 1056 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Kündigung durch Erwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 815
  • MDR 2010, 260
  • DNotZ 2010, 941
  • NZM 2010, 474
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16

    Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland

    Diese Auslegung hält der eingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. dazu nur Senat, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 12/08, NJW-RR 2010, 815 Rn. 28) stand.
  • OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 12 U 115/09

    Kündigungsrecht des Nacherben

    54 Das Kündigungsrecht des § 1056 Abs. 2 BGB besteht nach der herrschenden Meinung während der gesamten Mietzeit (BGH, LwZR 12/08, MDR 2010, 260, Juris Rn. 26; KG, OLGE 18, 150).

    Eine bloße Vertragsfortführung aufgrund des gesetzlichen Vertragsübergangs reicht in diesem Fall nicht, denn das Kündigungsrecht des § 1056 BGB besteht während der gesamten Vertragsdauer (BGH, LwZR 12/08, MDR 2010, 260, Juris Rn. 26; KG, OLGE 18, 150, 152).

  • BGH, 24.11.2017 - LwZR 2/16

    Schadensersatzbegehren für den mit der Entstehung von Dauergrünland verbundenen

    bb) Hier ist aber die Auslegung des Berufungsgerichts, bei der Bezeichnung des Pachtgegenstands in dem Pachtvertrag als Ackerland habe es sich um eine bloße Falschbezeichnung gehandelt, auch unter Berücksichtigung der im Rahmen der revisionsrechtlich nur begrenzt möglichen Überprüfung einer tatrichterlichen Auslegung von Willenserklärungen (vgl. dazu nur Senat, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 12/08, NJW-RR 2010, 815 Rn. 28; BGH, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 51/13, NJW-RR 2014, 1423 Rn. 14 mwN) rechtsfehlerhaft.
  • AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22

    § 566 BGB ist nicht auf Erbauseinandersetzung anwendbar

    Aus dem vereinbarten Übergang insbesondere von Nutzungen und Lasten (Ziffer. VII, S. 1 der notariellen Urkunde) folgt eine Ermächtigung zur Kündigung im eigenen Namen nicht; es geht insoweit vielmehr bloß um die wirtschaftliche Zuordnung (siehe BGH, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 12/08 -, Rn. 29, juris).
  • LAG Hamm, 19.06.2013 - 10 Sa 1776/12

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage -

    Tritt im Laufe des Rechtsstreits Fälligkeit ein, ergeht das Urteil ohne Rücksicht auf diese Vorschriften (vgl. BGH 27. November 2009 - LwZR 12/08 - zu II 1 a der Gründe, MDR 2010, 260).
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