Rechtsprechung
BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1
Identitätswahrende Umwandlung keine Überlassung der Pachtsache an Dritten i.S.v. § 589 Abs. 1 Nr. 1 BGB - Wolters Kluwer
Identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite ; Überlassung einer Pachtsache an einen Dritten
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Pächterwechsel durch identitätswahrende Umwandlung einer GbR in oHG und dann in GmbH
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fehlende Schriftform eines Landpachtvertrages; Gebrauchsüberlassung an Dritten; identitätswahrende Gesellschaftsumwandlung; GbR; oHG; Mietvertragsrubrum; formwechselnde Umwandlung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage, ob die identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite in eine OHG und danach in eine GmbH eine Überlassung der Pachtsache an einen Dritten bedeutet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite; Überlassung einer Pachtsache an einen Dritten
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pachtrecht - Umwandlung des Pächters ist keine Überlassung an Dritte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Landpächter mit beschränkter Haftung
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Ausscheiden, Formwechsel, Gesamtrechtsnachfolge, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Haftung, Kündigung, Umwandlung, Verschmelzung, Zustimmung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Berechtigte Änderung der Rechtsform des Pächters bzw. Mieters
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1, § 540 Abs. 1 Satz 1; UmwG §§ 190 ff.
Kein Pächterwechsel durch identitätswahrende Umwandlung einer GbR in oHG und dann in GmbH - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Identitätswahrende Umwandlung ist keine Überlassung der Sache an einen Dritten! (IMR 2010, 1040)
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 27.11.2007 - 44 Lw 9/07
- OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 5 U (Lw) 6/08
- BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 377
- MDR 2010, 377
- NZM 2010, 280
- WM 2010, 819
- WM 2010, 819),
- DB 2010, 612
- NZG 2010, 314
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 06.11.2020 - LwZR 5/19
Pachtvertrag mit GbR: Schriftform nur mit Vertretungszusatz gewahrt
Für die dem gleichen Zweck dienende Formvorschrift des § 585a BGB gilt nichts anderes; auch insoweit ist die Unterschrift beider Parteien erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 22. Februar 1994 - LwZR 4/93, BGHZ 125, 175, 177; Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 15/09, NZM 2010, 280 Rn. 27). - OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 3/08
Landpachtvertrag: Herausgabeanspruch auf Grund außerordentlicher Kündigung wegen …
Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.
- OLG Brandenburg, 07.07.2011 - 5 U (Lw) 21/08
Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Landpachtvertrages, Nichteinhaltung …
Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).
- OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 10/08
Anspruch auf Herausgabe landwirtschaftlicher Nutzflächen
Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.
- OLG Brandenburg, 19.05.2011 - 5 U (Lw) 17/08
Landpachtvertrag: Unerlaubte Nutzungsüberlassung an Dritte bei …
Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.
- OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 14/08
Landpachtvertrag: Unerlaubte Nutzungsüberlassung an Dritte bei …
Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.
- OLG Brandenburg, 19.05.2011 - 5 U (Lw) 8/08
Landpachtvertrag: Unerlaubte Nutzungsüberlassung an Dritte bei …
Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.
- BGH, 27.11.2009 - LwZR 16/09
Anspruch auf außerordentliche fristlose Kündigung eines Pachtverhältnisses bei …
Zur Begründung verweist der Senat, um bloße Wiederholungen zu vermeiden, auf die unter II. 1 abgedruckten Entscheidungsgründe in dem heute verkündeten Urteil in der Sache LwZR 15/09 (Umdr. S. 5-10), in welchem es um dieselbe Problematik wie hier geht und in der die Beklagten dieselben sind wie hier. - OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 U (Lw) 4/10
Einhaltung der Schriftform bei Abschluss eines Landpachtvertrages für längere …
Es soll in erster Linie sicherstellen, dass ein späterer Grundstückserwerber, der kraft Gesetzes auf Seiten des Verpächters in einen auf mehr als 2 Jahre abgeschlossenen Landpachtvertrag eintritt, dessen Bedingungen aus dem schriftlichen Vertrag ersehen kann (BGH MDR 2010, 377, im Anschluss an das Urteil des Senates v. 28.5.09, 5 U (Lw) 6/08).Nicht ersichtlich und auch nicht hinreichend bestimmbar ist es jedoch, in welcher Funktion er im Hinblick auf die übrigen Gesellschafter unterschrieben hat, also ob als Alleinvertretungsberechtigter gem. § 710 Satz 1 BGB oder als Vertreter auch zugleich für den oder die anderen Gesellschafter oder ob es noch deren Unterschrift bedarf (BGH MDR 2010, 377).
- OLG Naumburg, 26.08.2010 - 2 U 14/10
Pachtaufhebungsentschädigung bei Enteignung eines Pachtgrundstücks: Verlängerung …
Daraus folgt, dass ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Landpachtverhältnis nur außerordentlich gekündigt werden kann und eine ordentliche Kündigung vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums ausgeschlossen ist, sofern nicht die Vereinbarung der Laufzeit wegen fehlender Schriftform unwirksam ist und der Vertrag deshalb gemäß § 585a BGB auf unbestimmte Zeit gilt (vgl. BGH, Urt. v. 27.11.2009 - LwZR 15/09 -, ZIP 2010, 377 [379]). - BGH, 27.11.2009 - LwZR 17/09
Identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der …
- OLG Brandenburg, 07.07.2011 - 5 U (Lw) 5/08
Landpachtvertrag: Bestimmbarkeit der Vertragsparteien; Erforderlichkeit eines …
- OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 10 U 130/11
Schriftformerfordernis des § 550 S. 1 BGB bei Verlängerung des Mietvertrages …
- VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 1019/12