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   BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12   

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https://dejure.org/2012,42782
BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12 (https://dejure.org/2012,42782)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2012 - 3 StR 433/12 (https://dejure.org/2012,42782)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12 (https://dejure.org/2012,42782)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 27 StGB
    Beihilfe zum Raub (Beendigungszeitpunkt; Maßgeblichkeit des Nichtbestehens direkter Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers hinsichtlich der Tatbeute)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 249 StGB, § 257 StGB
    Beihilfe oder Begünstigung: Eintritt der Beendigung bei einem Raubdelikt

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellungen zu der Beendigung einer Raubtat im Hinblick auf die Möglichkeit einer Mittäterschaft oder Teilnahme

  • rewis.io

    Beihilfe oder Begünstigung: Eintritt der Beendigung bei einem Raubdelikt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellungen zu der Beendigung einer Raubtat im Hinblick auf die Möglichkeit einer Mittäterschaft oder Teilnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 463
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99

    Beihilfe zum Raub; Beendigung; Begünstigungsabsicht

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
    Ob bei einem Raubdelikt Beendigung eingetreten ist, richtet sich danach, ob hinsichtlich der Tatbeute noch irgendwelche direkte Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers oder eines Beobachters bestanden hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31) oder die weggenommene Sache endgültig gesichert ist (vgl. MüKoStGB/Sander, 2. Aufl., § 249 Rn. 38).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 334/08

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines hinterlistigen Überfalls);

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
    Wegen der Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, vom 28. Juni 2011 - 3 StR 167/11 und vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77 hin.
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 167/11

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; Darlegungsmangel; Erörterungsmangel;

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
    Wegen der Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, vom 28. Juni 2011 - 3 StR 167/11 und vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77 hin.
  • BGH, 02.05.2012 - 3 StR 146/12

    Anforderungen an das Vorliegen eines hinterlistigen Überfalls bei der

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
    Wegen der Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, vom 28. Juni 2011 - 3 StR 167/11 und vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77 hin.
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen

    Beihilfe kann nach der ständigen Rechtsprechung des BGH, dem der Senat folgt, auch noch in dem Zeitraum zwischen der Vollendung der Haupttat und deren Beendigung geleistet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12, NStZ 2013, 463, dort insbesondere zur Abgrenzung der Beihilfe von Anschlussdelikten nach §§ 257 ff. StGB; Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 521/14, wistra 2016, 74, unter II. 1. B) aa) der Gründe).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Beihilfe kann der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge zwischen Versuchsbeginn und Vollendung und darüber hinaus auch noch zwischen Vollendung und Beendigung der Haupttat geleistet werden (vgl. BGH-Beschlüsse vom 14.10.2015 - 1 StR 521/14, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht -wistra- 2016, 74, Rz 18 und vom 27.11.2012 - 3 StR 433/12, NStZ 2013, 463).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18

    Beihilfe (erforderliche Feststellungen im Urteil: Tatzeit der Haupttat)

    Beihilfe kann zwischen Versuchsbeginn und Vollendung und auch bereits während des Vorbereitungsstadiums geleistet werden, nicht aber nach materieller Beendigung der Haupttat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13 Rn. 4 mwN und vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12 Rn. 5).
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