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   BGH, 27.11.2018 - 2 StR 412/18   

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https://dejure.org/2018,42101
BGH, 27.11.2018 - 2 StR 412/18 (https://dejure.org/2018,42101)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - 2 StR 412/18 (https://dejure.org/2018,42101)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - 2 StR 412/18 (https://dejure.org/2018,42101)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB, § 354 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Ausspruchs über die Reihenfolge der Vollstreckung hinsichtlich Anordnung der Vollziehung der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 67 Abs. 2 S. 2-3
    Abänderung des Ausspruchs über die Reihenfolge der Vollstreckung hinsichtlich Anordnung der Vollziehung der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Vorwegvollzug - und die Untersuchungshaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09

    Erstreckung des Erfolgs der Revision auf Mitangeklagte bei fehlerhafter Anwendung

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 2 StR 412/18
    Da die erforderliche Therapiedauer vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt ist, kann der Senat den Berechnungsfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StGB selbst korrigieren (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 305/09 mwN).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 625/17

    Reihenfolge der Strafvollstreckung: Anordnung des Vorwegvollzugs einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 2 StR 412/18
    Allerdings hat die Strafkammer hinsichtlich des von ihr bestimmten Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist; dieser ist daher im Urteilstenor grundsätzlich nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft zu kürzen (BGH, Beschluss vom 23. April 1991 - 4 StR 121/91, NJW 1991, 2431; vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17; KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 450 Rn. 10c).
  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 2 StR 412/18
    Allerdings hat die Strafkammer hinsichtlich des von ihr bestimmten Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist; dieser ist daher im Urteilstenor grundsätzlich nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft zu kürzen (BGH, Beschluss vom 23. April 1991 - 4 StR 121/91, NJW 1991, 2431; vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17; KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 450 Rn. 10c).
  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung); nachträgliche Bildung

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 2 StR 412/18
    Allerdings hat die Strafkammer hinsichtlich des von ihr bestimmten Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist; dieser ist daher im Urteilstenor grundsätzlich nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft zu kürzen (BGH, Beschluss vom 23. April 1991 - 4 StR 121/91, NJW 1991, 2431; vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17; KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 450 Rn. 10c).
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