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   BGH, 27.11.2018 - 3 StR 409/18   

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https://dejure.org/2018,44872
BGH, 27.11.2018 - 3 StR 409/18 (https://dejure.org/2018,44872)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - 3 StR 409/18 (https://dejure.org/2018,44872)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - 3 StR 409/18 (https://dejure.org/2018,44872)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 78 Abs. 3 Nr. 4, Nr. 5 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, §§ 184b Abs. 1, Abs. 4 Satz 1, 184c Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Var. 1 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 2 Abs. 2 StGB, §§ 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Var. 2, 184c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Var. 2 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, Abs. 3, Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Gesamtstrafenausspruchs im Rahmen einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, versuchter Nötigung, Drittbesitzverschaffens kinderpornographischer sowie jugendpornographischer Schriften; Eintritt von Verjährung hinsichtlich der kinder - als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 184b Abs. 1 Nr. 1
    Überprüfung des Gesamtstrafenausspruchs im Rahmen einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, versuchter Nötigung, Drittbesitzverschaffens kinderpornographischer sowie jugendpornographischer Schriften; Eintritt von Verjährung hinsichtlich der kinder - als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 409/18
    Denn der Täter soll durch die Begehung des vorrangigen Delikts gegenüber der bloßen Erfüllung des Auffangtatbestandes nicht privilegiert werden (vgl. Senat, NJW 1999, 1979, 1982); kann eine Bestrafung wegen des vorrangigen Delikts nicht erfolgen, entfällt der Grund für die Straflosigkeit des nachrangigen Delikts (vgl. zum Wiederaufleben der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1992, 5 StR 517/92, Rn. 6).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 409/18
    Denn der Täter soll durch die Begehung des vorrangigen Delikts gegenüber der bloßen Erfüllung des Auffangtatbestandes nicht privilegiert werden (vgl. Senat, NJW 1999, 1979, 1982); kann eine Bestrafung wegen des vorrangigen Delikts nicht erfolgen, entfällt der Grund für die Straflosigkeit des nachrangigen Delikts (vgl. zum Wiederaufleben der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1992, 5 StR 517/92, Rn. 6).
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 409/18
    Dieser Straftatbestand tritt grundsätzlich als subsidiär hinter der Besitzverschaffung zurück (vgl. zum Auffangcharakter des Besitzdelikts Senat, NStZ 2009, 208; BGH, NStZ-RR 2016, 198), lebt nun in Folge der Verjährung des vorrangigen Delikts jedoch wieder auf.
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 277/14

    Verjährungsfristen im Sexualstrafrecht (Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 409/18
    Denn die prozessordnungsmäßig festgestellte Tat der Besitzverschaffung durfte trotz der Verjährung - wenn auch mit geringerem Gewicht - bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2015, 3 StR 277/14, Rn. 2, 3; BGH, Beschluss vom 3. März 2016, 4 StR 566/15).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 409/18
    Dieser Straftatbestand tritt grundsätzlich als subsidiär hinter der Besitzverschaffung zurück (vgl. zum Auffangcharakter des Besitzdelikts Senat, NStZ 2009, 208; BGH, NStZ-RR 2016, 198), lebt nun in Folge der Verjährung des vorrangigen Delikts jedoch wieder auf.
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 566/15

    Verjährung der Strafverfolgung wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 409/18
    Denn die prozessordnungsmäßig festgestellte Tat der Besitzverschaffung durfte trotz der Verjährung - wenn auch mit geringerem Gewicht - bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2015, 3 StR 277/14, Rn. 2, 3; BGH, Beschluss vom 3. März 2016, 4 StR 566/15).
  • BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19

    Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen;

    Steht jedoch der Verfolgbarkeit des verdrängenden Sichverschaffens-Tatbestands - wie hier - das Verfahrenshindernis der Verjährung entgegen, so lebt der subsidiäre Besitztatbestand wieder auf und der Angeklagte ist aus diesem zu bestrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 3 StR 409/18, juris Rn. 2; Fischer, StGB, 67. Aufl., Vor § 52 Rn. 46; SSWStGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 52 Rn. 30; s. auch MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., Vorbemerkung zu § 52 Rn. 72 mwN).
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