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   BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17   

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https://dejure.org/2018,51807
BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17 (https://dejure.org/2018,51807)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - X ZR 41/17 (https://dejure.org/2018,51807)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - X ZR 41/17 (https://dejure.org/2018,51807)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines Kraftfahrzeugscheinwerfers mit einem Reflektor sowie ein Befestigungszwischenstück; Hinausgehen des Gegenstands des geänderten Patentanspruchs über den Inhalt der Patentanmeldung in ihrer ursprünglich eingereichten Fassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    PatG § 3 ; PatG § 3a
    Patentfähigkeit eines Kraftfahrzeugscheinwerfers mit einem Reflektor sowie ein Befestigungszwischenstück; Hinausgehen des Gegenstands des geänderten Patentanspruchs über den Inhalt der Patentanmeldung in ihrer ursprünglich eingereichten Fassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08

    Maschinensatz

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17
    Wie im Rahmen der Erörterung der Merkmale des geänderten Patentanspruchs 1 bereits ausgeführt, führt die Verwendung der Formulierung "durch Aufstecken" statt "par cloquage" daher auch in diesem Zusammenhang zu keinem anderen Gegenstand, zumal der Übergang zu einer deutschen Anspruchsfassung nichts an der alleinigen Maßgeblichkeit der französischen Sprachfassung des Streitpatents ändert, sofern - wie im Streitfall - nicht ersichtlich ist, dass mit der deutschen Sprachfassung etwas anderes zum Ausdruck gebracht werden soll (BGH, Urteil vom 6. Mai 2010 - Xa ZR 70/08, GRUR 2010, 904 Rn. 50 ff. - Maschinensatz); insoweit ist die Wendung "par cloquage" mit der Berufung als "par blocage" zu lesen.

    Eine Beschränkung in der Verfahrenssprache des Streitpatents ist darüber hinaus zweckmäßig, um die mit einem Sprachwechsel verbundenen zusätzlichen Auslegungsprobleme, wie sie auch der Streitfall zeigt, zu vermeiden (BGH, GRUR 2010, 904 Rn. 51 - Maschinensatz).

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17
    Solche aus dem Inhalt der Patentschrift erkennbare Schreibfehler im Patentanspruch sind im Wege der Auslegung zu korrigieren (BGH, Urteil vom 12. Mai 2015 - X ZR 43/13, GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente).
  • BPatG, 23.03.2017 - 2 Ni 11/15
    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 23.03.2017 - 2 Ni 11/15 (EP) -.
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17
    Soweit die Figuren 3, 4, 11 und 12 eine solche Ausgestaltung zeigen, handelt es sich um ein Ausführungsbeispiel, auf das der die Erfindung allgemein kennzeichnende Patentanspruch regelmäßig nicht eingeschränkt werden kann (BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17
    Zwar kann eine erfinderische Tätigkeit nicht auf ein Merkmal gestützt werden, das, selbst wenn es ursprungsoffenbart ist, eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt (BGH, Urteil vom 24. September 2003 - X ZR 7/00, BGHZ 156, 179, 189 f. = GRUR 2004, 47, 50 - blasenfreie Gummibahn I; Urteil vom 22. Mai 2007 - X ZR 56/03, GRUR 2008, 56 Rn. 25 - Injizierbarer Mikroschaum).
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17
    Zwar kann eine erfinderische Tätigkeit nicht auf ein Merkmal gestützt werden, das, selbst wenn es ursprungsoffenbart ist, eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt (BGH, Urteil vom 24. September 2003 - X ZR 7/00, BGHZ 156, 179, 189 f. = GRUR 2004, 47, 50 - blasenfreie Gummibahn I; Urteil vom 22. Mai 2007 - X ZR 56/03, GRUR 2008, 56 Rn. 25 - Injizierbarer Mikroschaum).
  • BGH, 04.02.1982 - X ZR 61/80

    Verteilergehäuse

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17
    Die Anordnung der Unterlegscheibe zwischen zwei Rippen ist nicht allein in den in der Anmeldung enthaltenen Zeichnungen gezeigt, was ohne Stütze in der Beschreibung oder den Ansprüchen für eine Offenbarung ungenügend sein kann, wenn sich aus den Zeichnungen allein nicht entnehmen lässt, ob ein in der Zeichnung dargestelltes Merkmal zur Erfindung gehört oder nur gelegentlich der Darstellung der Erfindung gezeigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1982 - X ZR 61/80, BGHZ 83, 83, 84 = GRUR 1982, 406 - Verteilergehäuse (zu § 26 PatG 1968); Benkard/Rogge/Kober-Dehm, PatG, 11. Aufl., § 22 Rn. 54).
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17
    Hierfür ist nicht erforderlich, dass diese Ausgestaltung in der Beschreibung gegenüber gleichzeitig offenbarten anderen Lösungen als vorteilhaft, zweckmäßig oder bevorzugt bezeichnet ist (BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - X ZB 10/88, BGHZ 111, 21, 26 = GRUR 1990, 510, 511 - Crackkatalysator).
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 41/93

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Überlassung des

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17
    Dies hat seinen Grund darin, dass das patentgerichtliche Urteil, soweit es das Streitpatent für nichtig erklärt hat, mit dem Ablauf der für die Anschlussberufung des Patentinhabers maßgeblichen Frist in diesem Umfang nach allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen teilweise rechtskräftig ist, weil sich ab diesem Zeitpunkt der Gegenstand der Rechtsmittelangriffe nicht mehr erweitern kann (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93, NJW 1994, 657, 659).
  • BGH, 30.03.1971 - X ZR 80/68

    Nichtigkeitserkärung eines Patents hinsichtlich eines Gabelstaplers wegen fehlen

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17
    Mit einem Merkmal verbundene besondere Vorteile können ferner nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für den Fachmann nicht erkennbar sind (BGH, Urteil vom 30. März 1971 - X ZR 80/68, GRUR 1971, 403, 406 - Hubwagen).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13

    Presszange - Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung

  • BGH, 13.06.2023 - X ZR 51/21

    Schlossgehäuse

    Eine erfinderische Tätigkeit kann nicht auf ein Merkmal gestützt werden, das eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - X ZR 56/03, GRUR 2008, 56 Rn. 25 - Injizierbarer Mikroschaum; Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 41/17, Rn. 46).

    Mit einem Merkmal verbundene besondere Vorteile können nur dann zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden, wenn sie in der Patentschrift offenbart oder für den Fachmann erkennbar sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 41/17, Rn. 46).

    (a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine erfinderische Tätigkeit nicht auf ein Merkmal gestützt werden, das eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt (BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - X ZR 56/03, GRUR 2008, 56 Rn. 25 - Injizierbarer Mikroschaum; Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 41/17, Rn. 46).

    (b) Mit einem Merkmal verbundene besondere Vorteile können nur dann zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden, wenn sie in der Patentschrift offenbart oder für den Fachmann erkennbar sind (BGH, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 41/17, Rn. 46).

  • BGH, 07.12.2023 - X ZR 77/21

    Streitpatent betreffend eine Vorrichtung zum Drucken von Braille-Zeichen auf

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine erfinderische Tätigkeit nicht auf ein Merkmal gestützt werden, das eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck lösgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt (BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - X ZR 56/03, GRUR 2008, 56 Rn. 25 - Injizierbarer Mikroschaum; Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 41/17 Rn. 46; Urteil vom 28. Januar 2021 - X ZR 178/18, juris Rn. 135; Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 51/21, GRUR 2023, 1259 Rn. 72 - Schlossgehäuse).
  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Da die mit dieser Lehre verbundenen Vorteile auch ursprünglich offenbart wurden und diese damit den Stand der Technik auch erkennbar für den Fachmann bereichert haben, können sie auch zur Begründung der erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden (zur Notwendigkeit aktuell BGH Urteil vom 27. November 2018, X ZR 41/17 unter Hinweis auf BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen; ferner BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle; GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung; vgl auch Benkard/Asendorf / Schmidt PatG 11. Aufl. § 4 Rdn. 105; einschränkend Schulte/Moufang, PatG 10. Aufl., § 4 Rdn. 156, weitergehend § 34 Rdn. 427).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 62/16

    Verletzung eines Patents

    Die gegen diese Entscheidung von der Beklagten zu 1. eingelegte Berufung hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 27.11.2018 (Az: X ZR 41/17) mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Patentansprüche 1 und 16 eine französische Anspruchsfassung erhalten haben.

    Die vorstehend wiedergegebene Merkmalsgliederung des Patentanspruchs 1 entspricht inhaltlich der Merkmalsgliederung des Bundesgerichtshofs in dem zwischenzeitlich ergangenen Nichtigkeitsurteil vom 27.11.2018 (X ZR 41/17, Rn 10).

  • BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells" -

    Das gilt ebenso für die weiteren, in der Rechtsprechung (siehe aktuell BGH Urt. v. 27. November 2018, X ZR 41/17) anerkannten Ausnahmen und Einschränkungen an das Erfordernis einer veranlassten erfindungsgemäßen Problemlösung, wie für eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten.

    Eine andere Bewertung der erfindungsgemäßen Lösung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn man weitergehend mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf abstellt, ob die mit einem Merkmal verbundenen besonderen Vorteile oder Wirkungen dann nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden können, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für den Fachmann nicht erkennbar sind (siehe aktuell BGH Urt. v. 27. November 2018, X ZR 41/17 unter Hinweis auf BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen; ferner BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle; GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung; vgl. auch Benkard/Asendorf/Schmidt, PatG 11. Aufl. § 4 Rn. 105).

  • BGH, 28.01.2021 - X ZR 178/18

    Patentstreit um auf orthogonalen Hadamard-basierten Sequenzen mit ausgewählten

    Mit einem Merkmal verbundene besondere Vorteile können ferner nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für die Fachperson nicht erkennbar sind (BGH, Urteil vom 30. März 1971 - X ZR 80/68, GRUR 1971, 403, 406 - Hubwagen; Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 41/17, juris Rn. 46).
  • BPatG, 10.12.2019 - 4 Ni 80/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Erzeugen einer Bildfolge für

    CBH8: Zusammenfassung des Aufsatzes "Grundlagen der Flachdetektor- CT (FD-CT)" in: "Der Radiologe", 9/2009 CBH9: Urteil des BGH vom 27.11.2018 - X ZR 41/17 CBH10: Figur 2 des Streitpatents mit handschriftlichen Eintragungen CBH11: Bahnkurve des Flachdetektormittelpunkts für P#1 bis P#4 (4 Blatt) CBH12: Schematische Zeichnung der Lehre der NK11 (3 Blatt).
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