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   BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19   

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https://dejure.org/2019,44506
BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19 (https://dejure.org/2019,44506)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2019 - XII ZB 311/19 (https://dejure.org/2019,44506)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2019 - XII ZB 311/19 (https://dejure.org/2019,44506)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 FamFG, § 89 FamFG, § 97 Abs 1 FamFG, § 99 Abs 1 FamFG, Art 8 Abs 1 EGV 2201/2003
    Kindschaftssache: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Vollstreckung von Entscheidungen über das Umgangsrecht; Festsetzung eines Ordnungsgeldes zur Durchsetzung eines deutschen Umgangstitels

  • IWW
  • rewis.io

    Kindschaftssache: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Vollstreckung von Entscheidungen über das Umgangsrecht; Festsetzung eines Ordnungsgeldes zur Durchsetzung eines deutschen Umgangstitels

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Festsetzung eines Ordnungsgelds zur Durchsetzung eines deutschen Umgangstitels auch i.R.d. gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes in einem anderen Mitgliedstaat

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Vollstreckung von Entscheidungen ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit für Vollstreckung des Umgangsrechts im Ausland

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit bei der Vollstreckung deutscher Umgangstitel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld für verweigertes Umgangsrecht im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 130
  • MDR 2020, 120
  • FamRZ 2020, 272
  • Rpfleger 2020, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.09.2015 - C-4/14

    Bohez - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19
    Sie bezweckt vielmehr, die Durchsetzung von Entscheidungen auch in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern (vgl. EuGH FamRZ 2015, 1866 Rn. 58).

    cc) Die Auffassung, dass die Zuständigkeitsbestimmungen der Verordnung nicht die Entscheidungsvollstreckung regeln, steht im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 2015 (C-4/14 - FamRZ 2015, 1866), das die Vollstreckung eines belgischen Beschlusses zum Umgangsrecht des Kindesvaters mit seinen beiden bei der Mutter in Finnland lebenden Kindern zum Gegenstand hatte.

    Der Europäische Gerichtshof hat ausgeführt, dass dem Zwangsgeld ein akzessorischer Charakter im Verhältnis zur Hauptverpflichtung zukommt, weshalb es der Verordnung Nr. 2201/2003 (EG) unterfällt (EuGH FamRZ 2015, 1866 Rn. 35, 39).

    Das in einer Entscheidung über das Umgangsrecht festgesetzte Zwangsgeld ist nicht isoliert als eine eigenständige Verpflichtung, sondern als untrennbar mit dem Umgangsrecht, dessen Schutz es sicherstellt, verbunden anzusehen, so dass es derselben Vollstreckungsregelung unterliegt wie die Entscheidung über das Umgangsrecht und daher nach den in der Verordnung 2201/2003 (EG) vorgesehenen Bestimmungen für vollstreckbar zu erklären ist (EuGH FamRZ 2015, 1866 Rn. 49 ff.).

    Andernfalls wäre es dem Gericht des Vollstreckungsmitgliedstaats erlaubt, bei der Festlegung des endgültigen Betrags einzugreifen, obwohl die hierfür erforderlichen Beurteilungen dem in der Sache zuständigen Gericht des Ursprungsmitgliedstaats vorbehalten sind (EuGH FamRZ 2015, 1866 Rn. 59 f.).

  • OLG Bremen, 24.11.2014 - 5 WF 67/14

    Fehlende internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19
    aa) Bereits Wortlaut und Systematik der Verordnung lässt sich - wie das Oberlandesgericht richtig erkannt hat - eindeutig entnehmen, dass die in deren Kapitel II enthaltenen Zuständigkeitsnormen nur für das Erkenntnisverfahren, nicht aber für die Entscheidungsvollstreckung Gültigkeit beanspruchen (vgl. Prütting/Helms/Hau FamFG 4. Aufl. Vorbemerkungen zu §§ 98-106 Rn. 3a; Staudinger/Dürbeck BGB [Updatestand: 19. Oktober 2019] § 1684 Rn. 531.1; Rauscher NZFam 2015, 95; Köhler ZKJ 2019, 400, 401).

    Mithin wird im Anwendungsbereich der Verordnung lediglich sichergestellt, dass der Aufenthaltsstaat des Kindes dort zu bewirkende Vollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung eines in einem anderen Mitgliedstaat geschaffenen Titels trifft (vgl. Rauscher NZFam 2015, 95).

    Beide Abkommen treffen, auch soweit sie nicht ohnehin gemäß Art. 61 lit. a bzw. Art. 60 lit. a Brüssel IIa-VO verdrängt werden, ebenso wenig wie die Verordnung 2201/2003 (EG) Regelungen zur Zuständigkeit für die Vollstreckung von Umgangstiteln (vgl. Rauscher NZFam 2015, 95).

  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14

    Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels:

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19
    Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 FamFG regelt die internationale Zuständigkeit auch für die Vollstreckung von Entscheidungen über das Umgangsrecht, wenn sich nicht aus Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, oder Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft anderes ergibt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14, FamRZ 2015, 2147).

    Die zulässige, insbesondere statthafte (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 - FamRZ 2015, 2147 Rn. 5 f. mwN) Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.

    Diese Vorschrift regelt die internationale Zuständigkeit auch für die Vollstreckung von Entscheidungen über das Umgangsrecht (Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 - FamRZ 2015, 2147 Rn. 17 ff. mwN).

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2019 - 18 WF 105/19

    Familiensache: Internationale Zuständigkeit für die Festsetzung eines

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19
    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2019, 1882 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19
    Dies ist entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt und es daher einer Verfahrensweise nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (Vorlage zum Vorabentscheidungsverfahren an den Gerichtshof der Europäischen Union) nicht bedarf ("acte clair" bzw. "acte éclairé"; vgl. etwa EuGH NJW 1983, 1257, 1258 ["CILFIT"] und Slg. 2005, I-8151 Rn. 33 ["Intermodal Transports"]; BVerfG WM 2015, 525, 526; BGH Urteil vom 26. März 2019 - XI ZR 228/17 - NJW 2019, 2780 Rn. 15).
  • BGH, 16.03.2010 - VIII ZR 341/09

    Revision zum BGH zur Klärung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19
    Die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts F. ist der rechtsbeschwerderechtlichen Nachprüfung hingegen nach § 87 Abs. 4 FamFG, § 576 Abs. 2 ZPO entzogen (vgl. BGH Beschluss vom 16. März 2010 - VIII ZR 341/09 - NJW-RR 2011, 72 Rn. 1 f. mwN).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19
    Dies ist entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt und es daher einer Verfahrensweise nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (Vorlage zum Vorabentscheidungsverfahren an den Gerichtshof der Europäischen Union) nicht bedarf ("acte clair" bzw. "acte éclairé"; vgl. etwa EuGH NJW 1983, 1257, 1258 ["CILFIT"] und Slg. 2005, I-8151 Rn. 33 ["Intermodal Transports"]; BVerfG WM 2015, 525, 526; BGH Urteil vom 26. März 2019 - XI ZR 228/17 - NJW 2019, 2780 Rn. 15).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 1 BvR 499/12

    Keine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH unter

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19
    Dies ist entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt und es daher einer Verfahrensweise nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (Vorlage zum Vorabentscheidungsverfahren an den Gerichtshof der Europäischen Union) nicht bedarf ("acte clair" bzw. "acte éclairé"; vgl. etwa EuGH NJW 1983, 1257, 1258 ["CILFIT"] und Slg. 2005, I-8151 Rn. 33 ["Intermodal Transports"]; BVerfG WM 2015, 525, 526; BGH Urteil vom 26. März 2019 - XI ZR 228/17 - NJW 2019, 2780 Rn. 15).
  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17

    Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19
    Dies ist entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt und es daher einer Verfahrensweise nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (Vorlage zum Vorabentscheidungsverfahren an den Gerichtshof der Europäischen Union) nicht bedarf ("acte clair" bzw. "acte éclairé"; vgl. etwa EuGH NJW 1983, 1257, 1258 ["CILFIT"] und Slg. 2005, I-8151 Rn. 33 ["Intermodal Transports"]; BVerfG WM 2015, 525, 526; BGH Urteil vom 26. März 2019 - XI ZR 228/17 - NJW 2019, 2780 Rn. 15).
  • BGH, 28.09.2022 - XII ZR 7/22

    Verfolgung der ungarischen Straßenmaut vor deutschen Gerichten

    Die richtige Auslegung dieser Norm ist angesichts der Regelungszwecke der Rom I-VO, nämlich einerseits eine im Einklang der verschiedenen Regelwerke stehende, rechtssichere und berechenbare Abgrenzung von vertraglichen zu außervertraglichen Schuldverhältnissen zu schaffen (7. Erwägungsgrund und 16. Erwägungsgrund, Satz 1), andererseits der Einräumung eines gewissen gerichtlichen Ermessens, um das Recht bestimmen zu können, das zu dem Sachverhalt die engste Verbindung aufweist (16. Erwägungsgrund, Satz 2), derart offenkundig zu beantworten, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt ("acte clair"; vgl. etwa EuGH Urteil vom 9. September 2015 - C-72/14 und C-197/14 - juris Rn. 55 ff.; Senatsbeschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 311/19 - FamRZ 2020, 272 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20

    Beurteilung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach texanischem

    Die Grundsätze für die sich im vorliegenden Fall stellenden Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsprotokoll sind derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt und mithin für eine Verfahrensweise nach Art. 267 Abs. 3 AEUV kein Anlass besteht ("acte clair", vgl. Senatsbeschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 311/19 - FamRZ 2020, 272 Rn. 11 mwN; vgl. zu den Voraussetzungen der Vorlagepflicht EuGH EuZW 2018, 1038 Rn. 110 - Kommission/Frankreich mwN).
  • BGH, 24.08.2022 - XII ZB 268/19

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels: Feststellung der

    Denn die Beantwortung der vorstehend behandelten Auslegungsfrage im Zusammenhang mit dem HUÜ 2007 ist derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt und mithin für eine Verfahrensweise nach Art. 267 Abs. 3 AEUV kein Anlass besteht ("acte clair", vgl. Senatsbeschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 311/19 - FamRZ 2020, 272 Rn. 11 mwN).
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