Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2020 - V ZR 67/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48924
BGH, 27.11.2020 - V ZR 67/20 (https://dejure.org/2020,48924)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2020 - V ZR 67/20 (https://dejure.org/2020,48924)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2020 - V ZR 67/20 (https://dejure.org/2020,48924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,48924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 45 Abs. 1 WEG, § ... 48 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 43 WEG, § 43 Nr. 2 WEG, § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG, § 27 Abs. 2 Nr. 1 WEG, § 45 Abs. 1 Hs. 3 WEG, § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WEG, § 181 BGB, § 178 Abs. 2 ZPO, § 189 ZPO, § 253 Abs. 1, § 261 Abs. 1 ZPO, § 180 ZPO, § 538 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 43 Nr. 2, 45 Abs. 1
    Keine Zustellungsvertretung des Verwalters für beklagten Wohnungseigentümer bei Hausgeldklage

  • Wolters Kluwer

    Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer; Rechtliche Stellung des Verwalters hinsichtlich der Frage ob er bei einer Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer Zustellungsvertreter des Beklagten ist

  • rewis.io

    Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einzelnen oder mehrere Wohnungseigentümer: Wohnungseigentumsverwalter als Zustellungsvertreter der Beklagten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalter als Zustellungsbeauftragter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG-Verwalter ist bei Zahlungsklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer nicht zustellungsbevollmächtigt; § 45 WEG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer; Rechtliche Stellung des Verwalters hinsichtlich der Frage ob er bei einer Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer Zustellungsvertreter des Beklagten ist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinschaft klagt gegen Eigentümer: Verwalter ist nicht Zustellungsvertreter der beklagten Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fehlende Zustellung: Heilbar?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hausgeldklage: Verwalter ist nach § 45 Abs. 1 WEG a.F. nicht Zustellungsvertreter! (IMR 2021, 212)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 464
  • MDR 2021, 475
  • NZM 2021, 303
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Auszug aus BGH, 27.11.2020 - V ZR 67/20
    Da eine gerichtliche Entscheidung nicht außerhalb eines Prozessrechtsverhältnisses ergehen kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 307/11, NJW 2013, 387 Rn. 29), sind die Urteile des Amtsgerichts wirkungslos; zugleich konnten sie mit der Berufung angefochten werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 108/95, NJW 1996, 1969, 1970; Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05, NJW-RR 2006, 565 Rn. 11 f.).

    Ein Rechtsmittel gegen ein wirkungsloses Urteil hat den Zweck, die scheinbaren Urteilswirkungen zu beseitigen bzw. die formelle Rechtskraft des Urteils zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 108/95, NJW 1996, 1969, 1970; Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05, NJW-RR 2006, 565 Rn. 11).

  • BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 108/95

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein ein mangels Zustellung nicht existentes

    Auszug aus BGH, 27.11.2020 - V ZR 67/20
    Da eine gerichtliche Entscheidung nicht außerhalb eines Prozessrechtsverhältnisses ergehen kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 307/11, NJW 2013, 387 Rn. 29), sind die Urteile des Amtsgerichts wirkungslos; zugleich konnten sie mit der Berufung angefochten werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 108/95, NJW 1996, 1969, 1970; Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05, NJW-RR 2006, 565 Rn. 11 f.).

    Ein Rechtsmittel gegen ein wirkungsloses Urteil hat den Zweck, die scheinbaren Urteilswirkungen zu beseitigen bzw. die formelle Rechtskraft des Urteils zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 108/95, NJW 1996, 1969, 1970; Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05, NJW-RR 2006, 565 Rn. 11).

  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Auszug aus BGH, 27.11.2020 - V ZR 67/20
    Da eine gerichtliche Entscheidung nicht außerhalb eines Prozessrechtsverhältnisses ergehen kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 307/11, NJW 2013, 387 Rn. 29), sind die Urteile des Amtsgerichts wirkungslos; zugleich konnten sie mit der Berufung angefochten werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 108/95, NJW 1996, 1969, 1970; Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05, NJW-RR 2006, 565 Rn. 11 f.).
  • LG Bamberg, 13.03.2020 - 41 S 32/19

    Keine Zustellvertretung des Verwalters für einzelne Mitglieder der WEG

    Auszug aus BGH, 27.11.2020 - V ZR 67/20
    Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in ZWE 2020, 203 veröffentlicht ist, handelt es sich bei den Urteilen des Amtsgerichts um Scheinurteile, deren Nichtexistenz klarzustellen sei.
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als

    Auszug aus BGH, 27.11.2020 - V ZR 67/20
    Mit der grundsätzlichen Zustellungsbevollmächtigung des Verwalters für die Wohnungseigentümer wollte der Gesetzgeber den mit Zustellungen verbundenen Aufwand für das Gericht und auch die zu Lasten der Wohnungseigentümergemeinschaft entstehenden Kosten geringhalten (BT-Drucks. 16/887, S. 37; Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 170/11, NJW 2012, 2040 Rn. 8).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2020 - V ZR 67/20
    Für eine solche Konstellation, in der die Zustellung der Klage nicht an "alle", sondern nur an "die übrigen" Wohnungseigentümer zu erfolgen hat, war in der Rechtsprechung § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG aF (= § 27 Abs. 2 Nr. 1 WEG in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung) entsprechend angewendet und eine Zustellung an den Verwalter als Zustellungsvertreter der beklagten übrigen Wohnungseigentümer als zulässig erachtet worden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. September 2003 - V ZB 21/03, BGHZ 156, 192 Rn. 10 mwN; Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16, NJW-RR 2018, 970 Rn. 23).
  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 202/16

    Fortführen der Verwaltung durch den ehemaligen Verwalter über das Ende seiner

    Auszug aus BGH, 27.11.2020 - V ZR 67/20
    Für eine solche Konstellation, in der die Zustellung der Klage nicht an "alle", sondern nur an "die übrigen" Wohnungseigentümer zu erfolgen hat, war in der Rechtsprechung § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG aF (= § 27 Abs. 2 Nr. 1 WEG in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung) entsprechend angewendet und eine Zustellung an den Verwalter als Zustellungsvertreter der beklagten übrigen Wohnungseigentümer als zulässig erachtet worden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. September 2003 - V ZB 21/03, BGHZ 156, 192 Rn. 10 mwN; Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16, NJW-RR 2018, 970 Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht