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   BGH, 28.01.1971 - 4 StR 518/70   

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https://dejure.org/1971,7176
BGH, 28.01.1971 - 4 StR 518/70 (https://dejure.org/1971,7176)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1971 - 4 StR 518/70 (https://dejure.org/1971,7176)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 (https://dejure.org/1971,7176)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Voraussetzungen zum Ausschluss der Öffentlichkeit für einen abgegrenzten Teil der Verhandlung - Auslegungsfähigkeit von gerichtlichen Beschlüssen - Formanforderungen für ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
    Auszug aus BGH, 28.01.1971 - 4 StR 518/70
    Daß auch Beschlüsse über den teilweisen Ausschluß der Öffentlichkeit auslegungsfähig sind, ist nicht bestritten (RGSt 43, 367; 70, 110; BGHSt 7, 218).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in BGHSt 7, 218 offen gelassen, ob dem uneingeschränkt beizutreten sei.

  • RG, 29.04.1910 - V 323/10

    Welche Arten von Prozeßvorgängen werden durch den Beschluß über die Ausschließung

    Auszug aus BGH, 28.01.1971 - 4 StR 518/70
    Daß auch Beschlüsse über den teilweisen Ausschluß der Öffentlichkeit auslegungsfähig sind, ist nicht bestritten (RGSt 43, 367; 70, 110; BGHSt 7, 218).

    Das Reichsgericht hat anerkannt, daß sich der Ausschluß der Öffentlichkeit für die Dauer einer Vernehmung im Zweifel auch auf solche Verfahrensvorgänge erstreckt, die mit der Vernehmung in einem engen Zusammenhang stehen oder sich aus ihr unmittelbar entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen war (RGSt 43, 367; 70, 110).

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    ergeben konnten, das heißt praktisch den ganzen diese Kreditvergabe betreffenden Verfahrensabschnitt (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - GA 1972, 184).

    Daß bei einem solchen inneren Zusammenhang mit dem Grund für den Ausschluß der Öffentlichkeit jedenfalls auch eine andere, bereits als Zeuge vernommene Beweisperson ohne Wiederherstellung der Öffentlichkeit vernommen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56 - bei Dallinger MDR 1957, 142; vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - GA 1972, 184; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 -).

  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Verfahrensablauf - Anhörung eines Sachverständigen

    Dabei bedarf nicht der Entscheidung, ob die Vernehmung der Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit der Zeugin unter Ausschluß der Öffentlichkeit erfolgen durfte; dies ist allerdings deswegen, weil die Anordnung des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen alle Vorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung in Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH MDR 1975, 198; NStZ 1983, 213; BGHR GVG § 171 b Abs. 1 Augenschein 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. GVG § 172 Rdn. 17), für einen vergleichbaren Fall in der Rechtsprechung bereits angenommen worden (BGH, Urteil vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - bei Holtz MDR 1976, 988).
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 335/76

    Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, ohne Bekanntgabe des Grundes für den

    Zwar hat die Rechtsprechung gelegentlich auch die Anhörung des für die Frage der Glaubwürdigkeit bestellten Sachverständigen als von dem Beschluß gedeckt angesehen, der die Öffentlichkeit für die Vernehmung eines Zeugen ausschloß (BGH, Urteil vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70).
  • BGH, 10.05.1977 - 4 StR 160/77

    Anwendbarkeit des Strafgesetzbuches bei gleichzeitigem Vorliegen einer

    In späteren Entscheidungen hat er aber eindeutig ausgesprochen, daß sich der Ausschluß der Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensvorgang grundsätzlich auch auf alle Erklärungen und Anträge der Verfahrensbeteiligten sowie auf alle Entscheidungen des Gerichts bezieht, die sich aus der Zeugenvernehmung unmittelbar ergeben und mit ihr in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (BGH, 4 StR 518/70 vom 28. Januar 1971 in GA 72, 184; BGH bei Dallinger MDR 1957, 142; BGH 2 StR 313/58, Urteil vom 28. August 1958; 1 StR 72/74, Urteil vom 7. Mai 1974, bei Dallinger MDR 1975, 198; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 544 zu § 247 StPO).
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