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   BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75   

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https://dejure.org/1976,9198
BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75 (https://dejure.org/1976,9198)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1976 - 2 StR 453/75 (https://dejure.org/1976,9198)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1976 - 2 StR 453/75 (https://dejure.org/1976,9198)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit des Hilfsschöffens - Untersagung von Bekleidung öffentlichen Ämtern - Unbefangenheit der Richter - Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.01.1965 - 5 StR 612/64

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75
    Deshalb muß bei der Feststellung des an bereitester Stelle stehenden Hilfsschöffen die frühere Zuziehung als Ergänzungsschöffe genauso berücksichtigt werden wie die frühere Teilnahme als Hilfsschöffe (BGH, Urteil vom 26. Januar 1965 - 5 StR 612/64 -).
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75
    Das Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 GG, §§ 1, 2 Abs. 1 StGB 1975) steht dem nicht entgegen (BGHSt 26, 167 ff).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75
    Vielmehr genügt auch ein sonstiges Mittel ohne Rücksicht auf dessen Gefährlichkeit (vgl. hierzu Amtl. Begründung zum EGStGB, BT-Drucks. 7/550, S. 248; Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/4094, S. 36; Amtl. Begründung zum StGB E 62, BT-Drucks. IV/650, S. 406 f und Niederschriften über die Sitzungen der Unterkommissionen der Großen Strafrechtskommission zur Vorbereitung des Entwurfs des Besonderen Teils eines StGB, Bd. 2, S. 25).
  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75
    Vielmehr genügt auch ein sonstiges Mittel ohne Rücksicht auf dessen Gefährlichkeit (vgl. hierzu Amtl. Begründung zum EGStGB, BT-Drucks. 7/550, S. 248; Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/4094, S. 36; Amtl. Begründung zum StGB E 62, BT-Drucks. IV/650, S. 406 f und Niederschriften über die Sitzungen der Unterkommissionen der Großen Strafrechtskommission zur Vorbereitung des Entwurfs des Besonderen Teils eines StGB, Bd. 2, S. 25).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75
    Durch die Benutzung des mit Äther getränkten Wattebauschs haben sie sich eines "Mittels" bedient, um den Widerstand des Überfallenen durch Gewalt (vgl. hierzu unter anderem BGHSt 1, 145 ff) zu verhindern.
  • BGH, 28.10.1966 - 5 StR 482/66

    Anforderungen an berufliche Verhinderung eines Schöffens bezüglich Erscheinung

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75
    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, ist zwar in einem solchen Fall ein strenger Maßstab anzulegen (unter anderem BGH NJW 1967, 165).
  • BGH, 05.12.1967 - 5 StR 567/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 1967 - 5 StR 567/67 - (veröffentlicht bei Dallinger MDR 1968, 373), auf das sich das Schwurgericht bei der Verneinung des inneren Tatbestands des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF gestützt hat, steht der Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB nF nicht entgegen.
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt die Tatsache, daß ein Richter an dem Erlaß eines Urteils beteiligt war, das vom Revisionsgericht aufgehoben worden ist, nach der Zurückverweisung der Sache für sich allein nicht seine Ablehnung in der neuen Hauptverhandlung wegen Besorgnis der Befangenheit (BGHSt 24, 336 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 120/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75
    Dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung wird schon dadurch genügt, daß jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, wann und wo eine Hauptverhandlung stattfindet, und an dieser im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten als Zuhörer teilzunehmen (BGH, Urteil vom 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93

    Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF

    Auch auf chemischem Wege wirkende Stoffe können Mittel zur Anwendung von Gewalt sein (st. Rspr., BGHSt 1, 1 f. [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50] (verdünnte Salzsäure); BGHSt 1, 145, 146 (Chlorethyl); BGH, Urteil vom 28. Januar 1976 - 2 StR 453/75 (Äther).
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Nach allem war dem Gebot der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung damit auch Genüge getan (vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75 und vom 28. Januar 1976 - 2 StR 453/75).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89

    Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen -

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung stets angenommen, daß die Gefährlichkeit des Werkzeugs oder Mittels im Blick auf erhebliche Verletzungen des Betroffenen kein Tatbestandsmerkmal des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstelle (BGH, Urteile vom 28. Januar 1976 - 2 StR 453/75 - und 19. September 1978 - 5 StR 42/78; beiläufig auch BGH bei Holtz MDR 1978, 987 f).
  • BGH, 25.07.1978 - 1 StR 276/78

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Überschreitung der Schwelle zum "jetzt

    Im übrigen "gehört das Merkmal der Gefährlichkeit nicht zum Tatbestand und braucht somit auch nicht vom Vorsatz umfaßt zu sein" (BGH, Urteil vom 28. Januar 1976 - 2 StR 453/75).
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 42/78

    Êntscheidungsbefugnis über den Entwicklungsstand von Heranwachsenden

    Die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind schon deshalb erfüllt, weil die Angeklagten den Zeugen G. mit Äther betäubt haben, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme des Geldes zu überwinden (BGH Urteil vom 28. Januar 1976 - 2 StR 453/75).
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