Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1987 - VIII ZR 46/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1850
BGH, 28.01.1987 - VIII ZR 46/86 (https://dejure.org/1987,1850)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1987 - VIII ZR 46/86 (https://dejure.org/1987,1850)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - VIII ZR 46/86 (https://dejure.org/1987,1850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung des Käufers durch Verwendung unzulässiger Klauseln - Konkretisierung der allgemeinen ohnehin bestehende Nebenpflichten des Käufers - Feststellung und Mitteilung von Transportschäden durch einen an einem Versandhandelskauf beteiligten Käufer ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit einer den Käufer zur Tatbestandsaufnahme der Transportschäden verpflichtenden Mängelanzeigeklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB §§ 433, 447
    Formularmäßige Vereinbarung der Pflicht zur Feststellung von Transportschäden in einer Tatbestandsaufnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 742
  • ZIP 1987, 373
  • MDR 1987, 576
  • BB 1987, 2258
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 01.08.2006 - 11 U 13/06

    Kfz-Handel: Anspruch eines Vertragshändlers gegen den Automobilhersteller auf

    Dass infolge des fehlenden Mitzieheffekts des Neuwagengeschäfts oder aufgrund der Veränderung der Gesamtumstände die Absatzmöglichkeit von Ersatzteilen im Rahmen eines Service - Partnervertrages eingeschränkt oder erschwert sein kann, stellt auch nicht nur einen theoretischen Ausnahmefall dar, der nach dem Verlauf der Dinge kaum zu erwarten ist, und der deshalb keiner Regelung in der Vertragsklausel bedürfte (BGH ZIP 1987, 373), sondern liegt nach der Lebenserfahrung nahe, ohne dass es dabei - wie bereits dargelegt - auf die konkreten Verhältnisse im Geschäftsbetrieb der Klägerin ankommt.
  • OLG Frankfurt, 27.03.2007 - 11 U 46/06
    Dass infolge des fehlenden Mitzieheffekts des Neuwagengeschäfts oder aufgrund der Veränderung der Gesamtumstände die Absatzmöglichkeit von Ersatzteilen im Rahmen eines Service - Partnervertrages eingeschränkt oder erschwert sein kann, stellt auch nicht nur einen theoretischen Ausnahmefall dar, der nach dem Verlauf der Dinge kaum zu erwarten ist, und der deshalb keiner Regelung in der Vertragsklausel bedürfte (BGH ZIP 1987, 373), sondern liegt nach der Lebenserfahrung nahe, ohne dass es dabei - wie bereits dargelegt - auf die konkreten Verhältnisse im Geschäftsbetrieb des Klägers ankommt.
  • LG Hamburg, 10.11.2006 - 324 O 569/06
    Diese Regelung zur Rechtsfolge einer verzögerten oder unterlassenen Schadensmeldung unterscheidet die angegriffene Klausel entscheidend von Klauseln, die lediglich eine allgemeine, ohnehin bestehende Nebenpflichten des Käufers konkretisieren und ihm darüber hinaus nicht zumuten, was er nicht ohne übermäßigen Aufwand leisten könnte, wie etwa eine formularmäßige Vereinbarung von Mitwirkungspflichten bei der Feststellung und Mitteilung von Transportschäden (vgl. hierzu etwa BGH NJW-RR 1987, 742, 743), hinsichtlich derer lediglich eine schuldhafte Verletzung durch den Käufer zum Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung führen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht