Rechtsprechung
BGH, 28.01.2002 - II ZR 259/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (13)
- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aktien - Verlustig erklären - Konkursverfahren - Aktiengesellschaft
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 64 Abs. 3 § 65 Abs. 1
Verlustigerklärung von Aktien wegen Nichtzahlung des Resteinlagebetrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AktG §§ 64 Abs. 3, 65 Abs. 1
Ausschluss eines säumigen Aktionärs: Verpflichtung des Vormanns zur Zahlung des rückständigen Betrages? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
AktG § 64 Abs. 3, § 65 Abs. 1
Inanspruchnahme eines früheren Aktionärs wegen rückständiger Einlageforderung nur nach Verlustigerklärung der Rechte des Aktieninhabers ("AKJ Lebensversicherung AG")
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anwendbarkeit des § 65 Abs. 1 Satz 1 AktG auf urkundenlose Inhaberaktien; Kaduzierung
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 478
- MDR 2002, 651
- NZI 2002, 44
- WM 2002, 555
- BB 2002, 537
- DB 2002, 889
- NZG 2002, 333
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 28.01.2002 - II ZR 259/00
Das Urteil beruht jedoch nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 82).
- OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07
Fälligstellung der Stammeinlagen einer insolventen GmbH durch den …
Die strikte Einhaltung der ordnungsgemäßen Kaduzierungsschritte des § 21 GmbHG ist aber auch insbesondere im Interesse des Rechtsvorgängers des auszuschließenden Gesellschafters erforderlich, weil die Gesellschaft anderenfalls dem in Anspruch genommenen Rechtsvorgänger den kaduzierten Anteil nicht zuwenden könnte, wozu sie aber gemäß § 22 Abs. 4 GmbHG gegen Zahlung der noch offenen Einlage verpflichtet ist (für die AG: BGH WM 2002, 555 m. zust. Anm. Bayer/Pielka, WuB II A. § 65 AktG 1.02).