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   BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02   

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https://dejure.org/2003,231
BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02 (https://dejure.org/2003,231)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2003 - XI ZR 156/02 (https://dejure.org/2003,231)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - XI ZR 156/02 (https://dejure.org/2003,231)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten - Kundenaufträge zur Zeichnung von Aktien aus Neuemissionen - Verpflichtung des Kunden zur Zahlung eines maßvollen Entgelts im Falle der Nichtzuteilung der Aktien - Unwirksamkeit einer von Banken erhobenen ...

  • reise-recht-wiki.de

    Zeichnungsgebühr

  • Judicialis

    BGB § 307 Bl; ; BGB § 307 Cb

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bankrecht: Unwirksame AGB-Klauseln

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Formularmäßige Vereinbarung eines maßvollen Entgelts bei erfolgloser Zeichnung von Aktien aus Neuemissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aktienrecht - Entgelt bei Nichtzuteilung von Neuemissionen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entgelt für Kundenaufträge zur Zeichnung von Aktien aus Neuemissionen: Wirksame Klausel auch für den Fall der Nichtzuteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermögensanlage - Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemission ist zulässig

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlage - Zeichnungsgebühr der Banken für Aktien-Neuemissionen ist zulässig

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HGB § 396; BGB § 307
    Wirksamkeit einer maßvollen Entgeltklausel für Kundenaufträge zur Zeichnung von Aktien aus Neuemissionen auch für den Fall der Nichtzuteilung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Entgeltklausel bei Neuemissionen für Aktien

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen zulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Entgeltklausel bei Neuemissionen für Aktien -

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Gebühr auch für nicht zugeteilte Aktien zulässig // Fünf-Euro-Gebühr von Sparkassen rechtens

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Unwirksamkeit der AGB-Klausel eines Kreditinstituts, die auch bei Nichtzuteilung von Aktien aus einer Neuemission ein Zeichnungsentgelt vorsieht

  • uni-koeln.de (Entscheidungsanmerkung)

    Die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen über eine Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen

Papierfundstellen

  • BGHZ 153, 344
  • NJW 2003, 1447
  • ZIP 2003, 617
  • MDR 2003, 704
  • WM 2003, 673
  • BB 2003, 750
  • DB 2003, 823
  • NZG 2003, 433
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95

    BGH für Zulässigkeit sog. Postenpreise bei privaten Girokonten

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
    In der Zeichnungsgebühr kann auch kein kontrollfreies Entgelt für eine zusätzlich zu der vertraglichen Hauptleistung angebotene Sonderleistung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senatsurteile BGHZ 133, 10, 17; 137, 27, 30) gesehen werden, weil bei Kundenaufträgen zum Erwerb von Aktien aus einer Neuemission die Erstellung, Prüfung und Weitergabe eines ordnungsgemäßen Zeichnungsscheins untrennbarer Bestandteil dessen ist, was die Beklagte zur Erfüllung ihrer Kommissionärspflichten zu tun hat und was nach der gesetzlichen Grundentscheidung des § 396 Abs. 1 HGB im Falle des Mißerfolgs keinen Vergütungsanspruch auslösen soll.

    Diese Rechtsfolge tritt vielmehr nur dann ein, wenn es sich um eine Abweichung handelt, die mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, früher § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG) und die außerdem den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, früher § 9 Abs. 1 AGBG), wobei letzteres auch im Anwendungsbereich des § 307 Abs. 2 BGB (früher § 9 Abs. 2 AGBG) nicht in jedem Falle, sondern lediglich "im Zweifel" anzunehmen ist (Senatsurteil BGHZ 133, 10, 15 f.).

  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 53/87

    Abgrenzung zwischen Aufwendungsersatz und einer Vergütung für Vorstandsmitglieder

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
    Der auftrags- und geschäftsbesorgungsvertragsrechtliche Aufwendungsersatzanspruch umfaßt Vermögensopfer, die der Beauftragte oder Geschäftsbesorger zur Ausführung der von ihm geschuldeten Tätigkeit erbracht hat, nicht aber ein Entgelt für seinen eigenen Arbeitsaufwand oder seine allgemeinen Geschäfts- oder Betriebsunkosten (Senatsurteil BGHZ 141, 380, 384; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1987 - II ZR 53/87, WM 1988, 531, 532; MünchKomm-BGB/Seiler, 3. Aufl. § 670 Rdn. 6 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
    Danach hat der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen und dabei auch die wirtschaftlichen Nachteile einer Regelung für die Gegenseite so deutlich zu machen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. z.B. BGHZ 106, 42, 49; Senatsurteil BGHZ 148, 74, 79; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
    Danach hat der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen und dabei auch die wirtschaftlichen Nachteile einer Regelung für die Gegenseite so deutlich zu machen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. z.B. BGHZ 106, 42, 49; Senatsurteil BGHZ 148, 74, 79; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
    Die Frage, ob eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der von einer AGB-Klausel betroffenen Vertragspartner des Verwenders vorliegt, ist auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligten zu beantworten (vgl. BGHZ 100, 157, 165; MünchKomm-BGB/Basedow, 4. Aufl. § 307 Rdn. 31).
  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
    In der Zeichnungsgebühr kann auch kein kontrollfreies Entgelt für eine zusätzlich zu der vertraglichen Hauptleistung angebotene Sonderleistung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senatsurteile BGHZ 133, 10, 17; 137, 27, 30) gesehen werden, weil bei Kundenaufträgen zum Erwerb von Aktien aus einer Neuemission die Erstellung, Prüfung und Weitergabe eines ordnungsgemäßen Zeichnungsscheins untrennbarer Bestandteil dessen ist, was die Beklagte zur Erfüllung ihrer Kommissionärspflichten zu tun hat und was nach der gesetzlichen Grundentscheidung des § 396 Abs. 1 HGB im Falle des Mißerfolgs keinen Vergütungsanspruch auslösen soll.
  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
    Der auftrags- und geschäftsbesorgungsvertragsrechtliche Aufwendungsersatzanspruch umfaßt Vermögensopfer, die der Beauftragte oder Geschäftsbesorger zur Ausführung der von ihm geschuldeten Tätigkeit erbracht hat, nicht aber ein Entgelt für seinen eigenen Arbeitsaufwand oder seine allgemeinen Geschäfts- oder Betriebsunkosten (Senatsurteil BGHZ 141, 380, 384; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1987 - II ZR 53/87, WM 1988, 531, 532; MünchKomm-BGB/Seiler, 3. Aufl. § 670 Rdn. 6 ff. m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 192/01

    Unwirksamkeit innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeter

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
    Die Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg (das Berufungsurteil ist veröffentlicht in WM 2002, 2284 ff.).
  • LG Köln, 04.07.2001 - 26 O 87/00

    Kein Ausschluss einer Inhaltskontrolle auf Intransparenz durch § 8 AGBGB

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
    Allgemeine Geschäftsbedingungen über eine Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen verstoßen daher nicht deshalb gegen das Transparenzgebot, weil sie - wie hier - dem Kunden nicht erläutern, ob die von ihm verlangte Zahlung als Entgelt für eine Tätigkeit oder für die Verschaffung einer Zuteilungschance oder als Aufwendungsersatz einzuordnen ist (a.A. LG Köln WM 2001, 1946, 1947 f.).
  • LG Berlin, 28.10.2021 - 16 O 43/21

    Keine Verwahrentgelte auf Girokonten/Tagesgeldkonten

    Diese Vermutung ist widerlegt, wenn die Klausel auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung den Kunden gleichwohl nicht unangemessen benachteiligt (Senat, BGHZ 133, 10 [15 f.] = NJW 1996, 2032; BGHZ 153, 344 [349] = NJW 2003, 1447 und BGHZ 199, 355 = NJW 2014, 924 Rn. 45).
  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von

    Die Frage, ob eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteilung der von einer AGB-Klausel betroffenen Vertragspartner des Verwenders vorliegt, ist auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung der berechtigten Interessen der beteiligten Kreise zu beantworten (vgl. BGHZ 153, 344, 350; 100, 157, 165; Ulmer/Brandner/Hensen/ Fuchs AGB-Recht 10. Aufl. § 307 Rdn. 102; MünchKomm/Kieninger BGB 5. Aufl. § 307 Rdn. 31 f.).
  • BGH, 08.11.2016 - XI ZR 552/15

    Zu Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen

    Hinreichende Gründe, die die Klausel bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung (Senatsurteile vom 7. Mai 1996 - XI ZR 217/95, BGHZ 133, 10, 15 f., vom 28. Januar 2003 - XI ZR 156/02, BGHZ 153, 344, 349, vom 14. Januar 2014 - XI ZR 355/12, BGHZ 199, 355 Rn. 45 und vom 16. Februar 2016, aaO) gleichwohl als angemessen erscheinen lassen, hat die Beklagte weder dargetan noch sind solche ersichtlich.
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