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   BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03   

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https://dejure.org/2004,551
BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03 (https://dejure.org/2004,551)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2004 - VIII ZR 190/03 (https://dejure.org/2004,551)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - VIII ZR 190/03 (https://dejure.org/2004,551)
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Ausnutzung der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt

§ 5 Abs. 2 WiStG i.V.m. § 134, 812 BGB, Mieter muß "Ausnutzung eines geringen Angebots" im Einzelfall darlegen und beweisen, kein Anscheinsbeweis auch bei Vorliegen einer Zweckentfremdungsverbotsverordnung in der Gemeinde

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Ausnutzung eines geringen Angebots" - Mangellage auf dem Wohnungsmarkt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übersteigen der ortsüblichen Vergleichsmiete; Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung; Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen; Ausweisung der Gemeinde als Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf; Sozialbindung des Eigentums; Schutz des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwucher - ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % überstiegen

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Mietpreisüberhöhung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausnutzung eines geringen Angebots; überhöhte Miete

  • Judicialis

    WiStG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WiStG § 5
    Begriff de Ausnutzung eines geringen Angebots; Darlegungs- und Beweislast

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietpreisüberhöhung: Mieter trägt Beweislast!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage wegen Mietpreisüberhöhung - nicht so einfach?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Bei einer überhöhten Miete liegt nicht unbedingt Mietwucher vor

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Überhöhte Staffelmiete - Hat der Vermieter eine Mangelsituation auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt?

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Darlegungs- und Beweislast des Mieters bei Mietpreisüberhöhung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Überhöhte Miete zurückzahlen? Nur nach genauer Begründung des Mieters

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mietpreisüberhöhung praktisch abgeschafft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zu hohe Miete - oft trotzdem kein Geld zurück

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 32 (Entscheidungsbesprechung)

    § 5 WiStG; §§ 134, 812 BGB
    Ausnutzung einer den konkreten Mieter betreffenden Mangellage als Voraussetzung für Mietpreisüberhöhung iSd § 5 Abs. 2 WiStG (Prof. Dr. Horst Zank; Neue Justiz 8/2004, S. 360-362)

  • mietrechtsinfo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geringes Angebot im Sinne des 5 WiStG, Mietwucher

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1740
  • MDR 2004, 803
  • NZM 2004, 381
  • ZMR 2004, 410
  • NJ 2004, 360
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
    Das ist bei individuellen Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen ohnehin allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen anzunehmen (BGHZ aaO und BGHZ 123, 311, 314 ff.).
  • LG Neuruppin, 19.01.2001 - 4 S 287/00

    Mieterrechte bei Einstellung der Energie- und Wasserversorgung wegen

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
    Die daraus folgende Vermutung habe der Vermieter zu entkräften (vgl. z.B. LG Hamburg, WuM 2000, 426; LG Heidelberg, WuM 2001, 346; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 8. Aufl., § 5 WiStG Rdnr. 76 und 95).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 13/83

    Wirksamkeit einer gegen Mietpreisbindung verstoßenden Mietpreiserhöhung

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
    Zutreffend ist der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß die Vereinbarung einer Miete nichtig ist und der Mieter deshalb einen Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung hat, soweit die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % übersteigt und sich der Vermieter diese Miete unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen hat versprechen lassen (§ 5 Abs. 1 und 2 WiStG, §§ 134, 812 BGB; Rechtsentscheid des Senats BGHZ 89, 316, 319).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
    Das Urteil beruht jedoch nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 81).
  • AG Mülheim/Ruhr, 30.03.2000 - 10 C 303/99
    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
    Die daraus folgende Vermutung habe der Vermieter zu entkräften (vgl. z.B. LG Hamburg, WuM 2000, 426; LG Heidelberg, WuM 2001, 346; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 8. Aufl., § 5 WiStG Rdnr. 76 und 95).
  • LG Aachen, 26.10.2000 - 6 S 147/00
    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
    Danach muß der Mieter, der sich darauf beruft, der Vermieter habe eine Mangellage im Sinne des § 5 WiStG ausgenutzt, im einzelnen darlegen, welche Bemühungen er bei der Suche nach einer angemessenen Wohnung unternommen hat und weshalb diese Suche erfolglos geblieben ist (so z.B. LG Aachen, NZM 2001, 466; LG Berlin, GE 2003, 189 und 2002, 1267 mit zustimmender Anmerkung Schach, GE 2002, 1234; vgl. auch OLG Braunschweig, WuM 1999, 684 = GE 2000, 408).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
    a) Der Anscheinsbeweis setzt einen typischen Geschehensablauf voraus, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen und individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (BGHZ 104, 256, 259).
  • LG Berlin, 07.11.2002 - 67 S 256/02
    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
    Danach muß der Mieter, der sich darauf beruft, der Vermieter habe eine Mangellage im Sinne des § 5 WiStG ausgenutzt, im einzelnen darlegen, welche Bemühungen er bei der Suche nach einer angemessenen Wohnung unternommen hat und weshalb diese Suche erfolglos geblieben ist (so z.B. LG Aachen, NZM 2001, 466; LG Berlin, GE 2003, 189 und 2002, 1267 mit zustimmender Anmerkung Schach, GE 2002, 1234; vgl. auch OLG Braunschweig, WuM 1999, 684 = GE 2000, 408).
  • OLG Braunschweig, 21.10.1999 - 1 REMiet 3/99

    Mietzinszahlungen

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
    Danach muß der Mieter, der sich darauf beruft, der Vermieter habe eine Mangellage im Sinne des § 5 WiStG ausgenutzt, im einzelnen darlegen, welche Bemühungen er bei der Suche nach einer angemessenen Wohnung unternommen hat und weshalb diese Suche erfolglos geblieben ist (so z.B. LG Aachen, NZM 2001, 466; LG Berlin, GE 2003, 189 und 2002, 1267 mit zustimmender Anmerkung Schach, GE 2002, 1234; vgl. auch OLG Braunschweig, WuM 1999, 684 = GE 2000, 408).
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
    Dabei kann offenbleiben, ob und inwieweit die subjektiven Merkmale des Ordnungswidrigkeitentatbestandes im Rahmen des § 134 BGB erfüllt sein müssen (vgl. Senatsurteil BGHZ 115, 123, 129 f.).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

    b) Das Berufungsgericht hat - aus seiner Sicht folgerichtig - nicht geprüft, ob die von der Beklagten ab dem 1. Oktober 1997 gezahlte Miete unter Berücksichtigung des Vorbringens in der Revisionsinstanz und der im Urteil des Senats vom 28. Januar 2004 (VIII ZR 190/03, zur Veröffentlichung bestimmt) dargelegten Grundsätze unangemessen hoch im Sinne des § 5 Abs. 2 WiStG war mit der Folge, daß ihr im Umfang einer eventuellen Teilnichtigkeit der Mietpreisvereinbarung Rückforderungsansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zustünden.
  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 56/04

    Begriff des geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen

    Wie der Senat in seinem ebenfalls nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil vom 28. Januar 2004 (VIII ZR 190/03, NJW 2004, 1740 unter II 2) ausgesprochen hat, ist dieses Tatbestandsmerkmal nur erfüllt, wenn die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt für die Vereinbarung der Miete im Einzelfall ursächlich war.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2004 (aaO unter II 3) ausgeführt hat, ist jedoch insoweit zugunsten des Mieters eine Beweiserleichterung weder in Gestalt eines Anscheinsbeweises noch einer Vermutung gerechtfertigt.

  • AG Stuttgart, 28.04.2020 - 31 C 5490/18

    Bewertung der Wohnfläche von Gemeinschaftsflächen bei der Ermittlung der

    a) Zutreffend geht der Kläger zwar davon aus, dass dem Mieter ein Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zustehen kann, soweit die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % übersteigt und sich der Vermieter diese Miete unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen hat versprechen lassen (etwa BGH, NJW 2004, 1740 juris Rn. 11 mwN).

    Da er dabei eine Einschränkung seiner Vertragsfreiheit (Art. 2 GG) und der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nur insoweit hinzunehmen hat, als dies durch die Sozialbindung des Eigentums gerechtfertigt ist, kommt eine ausdehnende Auslegung von § 5 WiStG zum Nachteil des Vermieters nicht in Betracht (so ausdrücklich BGH, NJW 2004, 1740 juris Rn. 15; fraglich daher AG Marburg, WuM 1995, 664).

  • BGH, 13.04.2005 - VIII ZR 44/04

    Begriff des geringen Angebots

    Wie der Senat in seinem nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 28. Januar 2004 (VIII ZR 190/03, NJW 2004, 1740 = NZM 2004, 381 = ZMR 2004, 410 = Grundeigentum 2004, 540 unter II 2) ausgesprochen hat, darf bei dem Tatbestandsmerkmal der "Ausnutzung" nicht allein auf das Verhalten des Vermieters und die objektive Lage auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt abgestellt werden.

    aa) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 2004 (aaO unter II 2 a) betont hat, ist bei der Auslegung des Begriffs der "Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen" in § 5 Abs. 2 Satz 1 WiStG zu berücksichtigen, daß die Vorschrift das Prinzip der Vertragsfreiheit (Art. 2 GG) und die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG einschränkt.

  • OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12

    Zur Anwendbarkeit des § 5 WiStG bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme

    Vielmehr muss sich dieses Merkmal auch auf die Person des Mieters beziehen (vgl. BGH, NJW 2004, 1740, 1741; NJW 2005, 2156; Senat, Beschlüsse vom 25.06.2009 - 2 Ss-OWi 82/09 und 83/09).
  • LG Koblenz, 15.12.2004 - 12 S 147/04

    Nichtigkeit eines Mietvertrages im "Betreuten Wohnen" wegen Überschreitung des

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist nur erfüllt, wenn die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt für die Vereinbarung der Miete im Einzelfall ursächlich war (vgl. BGH, NZM 2004, 381 = NJW 2004, 1740).

    Wer eine geforderte Miete ohne weiteres oder aus besonderen persönlichen Gründen, weil ihm etwa Ausstattung und Lage der Wohnung besonders gefallen und das Wohnen in einem bestimmten Haus mit weiteren Annehmlichkeiten verbunden sind, die über das bloße Wohnen hinausgehen, zu zahlen bereit ist und eine objektiv bestehende Ausweichmöglichkeit nicht wahrnimmt, wird nicht ausgenutzt (BGH, NZM 2004, 381 = NJW 2004, 1740 [1741]).

    Insoweit trifft sie die Darlegungs- und Beweislast (vergl. BGH, NZM 2004, 381 = NJW 2004, 1740 [1741]).

  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 28 U 94/07

    Zu den Voraussetzungen der Haftung für fehlerhafte anwaltliche Beratung beim

    Das Ergebnis einer solchen individuellen Entscheidung ist aber nicht aufgrund einer Vermutung vorhergesagt werden, weil individuelles Verhalten einer Person mit der anerkannten Ausnahme des Sonderfalles der nur im unmittelbaren Mandatsverhältnis zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten greifenden Vermutung des beratungsgemäßen Verhaltens (siehe dazu Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 719 ff. m.w.N.) nicht aufgrund einer allgemeinen Lebenserfahrung prognostizierbar (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, 67. Aufl., BGB vor § 249 Rdn. 166; Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 733 ff. jeweils m.w.N.; BGH in NJW-RR 2006, 1645 [1647 Rdn. 15]; NJW 2004, 2668 [2671 zu IV.]; NJW 2004, 1740 [1741 zu 3.a.]; NJW-RR 2000, 569 [572]; sowie die Nachweise bei BGH in NJW 1993, 3259 [3260 zu d.]; OLG München in NJW-RR 1995, 1525 [1526]).
  • LG Berlin, 21.02.2018 - 2 O 340/16

    Konzessionsvertrag zwischen dem Bundesland Berlin und einem Gasversorger über die

    Nach diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof eine Mietzinsabrede nur insoweit für nichtig gehalten, als sie den nach § 5 WiStG höchstzulässigen Mietzins überstieg (vgl. BGHZ 89, 316, 320 f = NJW 1984, 722, 723; BGH NJW 2004, 1740 f; NJW 2005, 2156; NJW-RR 2006, 591; ebenso OLG Hamm WuM 1982, 302; LG Mannheim NJW 1977, 1729, 1731; LG Stuttgart NJW-RR 1993, 279; Erman/A Arnold § 134 Rn 50; Soergel/Hefermehl § 134 Rn 62, 63; Fleindl WuM 2013, 703, 711; diese Ansicht ist verfassungsgemäß, BVerfG NJW 1994, 993, vgl. auch BGH, Urteil vom 04. August 2000 - III ZR 158/99 -, BGHZ 145, 66-83, Rn. 25 zu Architektenhonorar und BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 25/06 -, Rn. 15, juris, zu Kleingartenpacht).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 2 Ss OWi 82/09

    Zur Auslegung des Begriffs "Ausnutzung" in § 5 II 1 WiStG

    5 Der Senat teilt die - auch vom Amtsgericht vertretene - Auffassung des 8. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2004, 1740 ff und NJW 2005, 2156 f), nach der bei dem Tatbestandsmerkmal der "Ausnutzung" im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 1 WiStG nicht allein auf das Verhalten des Vermieters und auf die objektive Lage auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt abgestellt werden darf.
  • SG Hannover, 03.11.2015 - S 70 AS 3566/15

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hinsichtlich

    Ferner hat der Mieter darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, welche Bemühungen bei der Wohnungssuche er bisher unternommen hat, weshalb diese erfolglos geblieben sind und dass er mangels einer Ausweichmöglichkeit nunmehr auf den Abschluss des für ihn ungünstigen Mietvertrages angewiesen war (Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 28. Januar 2004 - VIII ZR 190/03 -, NJW 2004, 1740 / www.juris.de, Leitsatz).
  • AG Hamburg-Altona, 09.10.2017 - 316 C 206/17

    Mietpreisbremse: Nachträgliche Veröffentlichung der VO-Begründung heilt Mangel

  • AG Köln, 16.09.2021 - 221 C 227/20
  • AG Berlin-Köpenick, 15.07.2014 - 7 C 127/14

    Knarrender Dielenboden in einem Altbau ist kein Mangel!

  • LG Koblenz, 14.12.2004 - 12 S 147/04

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Miete, Betriebskosten und Betreuungskosten

  • AG Hamburg, 01.06.2005 - 46 C 605/01

    Überhöhter Mietzins im Sinne des § 5 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG);

  • LG Berlin, 28.09.2004 - 64 S 230/04
  • LG Berlin, 20.12.2004 - 67 S 213/04
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