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BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 3 StGB; § 78b Abs. 4 StGB; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 34 Abs. 1 Nr. 1 AWG; § 5 Abs. 1 AWV; Art. 103 Abs. 2 GG
Rückwirkungsverbot; Verjährung; Außenwirtschaftsgesetz; Dual-use-Güter; Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen; völlig ungeeignetes Beweismittel; audiovisuelle Vernehmung; kommissarische Vernehmung - lexetius.com
StGB § 2 Abs. 3, § 78 b Abs. 4; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; AWG § 34 Abs. 1 Nr. 1; AWV § 5 Abs. 1 i. V. m. Position 0006 des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste
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- bundesgerichtshof.de
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§ 2 Abs 3 StGB, § 78b Abs 4 StGB, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 34 Abs 1 Nr 1 AWG, § 5 Abs 1 AWV
Strafbarkeit nach dem Außenwirtschaftsgesetz: Anwendung des milderen Gesetzes bei Umwandlung der Regelbeispiele für besonders schwere Fälle in Qualifikationstatbestände wegen Eintritts der Verjährung infolge Nichteingreifens der Ruhensregelung; Ablehnung eines ... - IWW
- Wolters Kluwer
Anwendung der Neufassung eines Gesetzes bei Eintritt der Strafverfolgungsverjährung bei Anwendung der Neufassung und Beendigung der Tat vor Neufassung; Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit und Ungeeignetheit des Beweismittels bei ...
- rewis.io
Strafbarkeit nach dem Außenwirtschaftsgesetz: Anwendung des milderen Gesetzes bei Umwandlung der Regelbeispiele für besonders schwere Fälle in Qualifikationstatbestände wegen Eintritts der Verjährung infolge Nichteingreifens der Ruhensregelung; Ablehnung eines ...
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Strafbarkeit nach dem Außenwirtschaftsgesetz: Anwendung des milderen Gesetzes bei Umwandlung der Regelbeispiele für besonders schwere Fälle in Qualifikationstatbestände wegen Eintritts der Verjährung infolge Nichteingreifens der Ruhensregelung; Ablehnung eines ...
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Anwendung der Neufassung eines Gesetzes bei Eintritt der Strafverfolgungsverjährung bei Anwendung der Neufassung und Beendigung der Tat vor Neufassung; Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit und Ungeeignetheit des Beweismittels bei ...
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Anwendung der Neufassung eines Gesetzes bei Eintritt der Strafverfolgungsverjährung bei Anwendung der Neufassung und Beendigung der Tat vor Neufassung; Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit und Ungeeignetheit des Beweismittels bei ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 27.06.2008 - 43 KLs 8/06
- BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09
Papierfundstellen
- BGHSt 55, 11
- NJW 2010, 2365
- NStZ-RR 2011, 91
- StV 2010, 560
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21
Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig
(1) Nach § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 StPO kann ein Beweisantrag auf Vernehmung eines - wie hier - im Ausland lebenden und für eine Vernehmung in der Hauptverhandlung unerreichbaren Zeugen auch dann zurückgewiesen werden, wenn der Zeuge zwar für eine im Wege der Rechtshilfe zu bewirkende und grundsätzlich mögliche kommissarische oder audiovisuelle Vernehmung zur Verfügung steht, das Gericht aber aufgrund der besonderen Beweislage schon vorweg zu der Überzeugung gelangt, dass eine aus einer solchen Vernehmung gewonnene Aussage völlig untauglich ist, zur Sachaufklärung beizutragen und die Beweiswürdigung zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2003 - 1 StR 282/03, NStZ 2004, 347, 348, und vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 22).Allerdings ist bei besonderen Beweiskonstellationen, namentlich wenn es sich bei dem benannten Zeugen um einen besonders wichtiges Beweismittel handelt, die Beurteilung von dessen Beweistauglichkeit eher an den strengen Maßstäben auszurichten, die sonst allgemein für die Bewertung eines Beweismittels als völlig ungeeignet anerkannt sind; ein geminderter oder zweifelhafter Beweiswert kann bei einem besonders wichtigen Entlastungszeugen nicht mit völliger Ungeeignetheit gleichgesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 24).
In diesen Fällen kann aber eine Ungeeignetheit im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 StPO in Betracht kommen, wenn der Beweiswert einer lediglich kommissarischen oder audiovisuellen Vernehmung des Zeugen vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Beweisaufnahme und des zeitlichen und organisatorischen Aufwands der Ladung und Vernehmung mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens in einer Weise zurücktritt, dass jeglicher Erkenntniswert für die Sachaufklärung sicher ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 23 f.).
Sie kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, nur bei Widersprüchen, Unklarheiten, Verstößen gegen Denk- und Erfahrungssätze oder damit vergleichbaren Mängeln vom Revisionsgericht beanstandet werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, NJW 2000, 443, 447; Beschlüsse vom 26. August 2003 - 1 StR 282/03, NStZ 2004, 347, 348, und vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 22).
(c) Die Gründe des Zurückweisungsbeschlusses lassen auch nicht besorgen, dass die Strafkammer die besondere Bedeutung der beiden als Entlastungszeugen benannten Brüder B. und deshalb den für eine Vorauswürdigung des Beweismittels gebotenen Prüfungsmaßstab verkannt haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 24; vgl. auch - zu § 244 Abs. 5 StPO: BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20, NStZ 2022, 634 f. mit Anm. Ventzke).
- BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung …
Die Beweislage im Übrigen war auch nicht derart gesichert, dass die Strafkammer sich zum Versuch weiterer Aufklärung durch die zeugenschaftliche Einvernahme von Ja. A. nicht hätte gedrängt sehen müssen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 23). - BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10
Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage oder im …
Auch dort ist für den Eintritt der Strafverfolgungsverjährung stets maßgeblich, welches Delikt der Täter nach den Urteilsfeststellungen verwirklicht hat, und nicht, welcher Straftat er bei Eröffnung des Hauptverfahrens noch verdächtig war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09 unter II. 1.b, BGHSt 55, 11).
- BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22
Strafverfahren: Vorliegen einer Inlandstat
Die Frage, ob nur eine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht die nach Sach- und Rechtslage erforderliche Ausschöpfung des Beweismittels gewährleistet oder ob auch eine kommissarische oder audiovisuelle Vernehmung zur Sachaufklärung tauglich ist, hat das Tatgericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11 Rn. 35 mwN; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 2 BvR 261/14, NJW 2014, 1082 Rn. 29). - BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht …
Zutreffend hat der Generalbundesanwalt hierzu ausgeführt, dass das legitime Interesse des Angeklagten in einem Verfahren mit starkem Auslandsbezug, sich durch die Benennung von im Ausland ansässigen Zeugen zu verteidigen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 23 f.), die Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen unter Berufung auf § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nicht notwendig im Sinne einer Ermessensreduzierung auf Null ausschließt. - BGH, 18.07.2016 - 1 StR 315/15
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
Allerdings weist der Senat darauf hin, dass das Tatgericht, sofern es vom Ablehnungsgrund des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO keinen Gebrauch macht, nur bei Vorliegen besonderer Umstände von einer von einem Auslandszeugen angebotenen audiovisuellen Vernehmung absehen und den Zeugen als unerreichbar ansehen darf (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11; Rose, NStZ 2012, 18, 20). - BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13
Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen: …
Weder die verfahrensgegenständliche Tat noch die Beweisführung weisen einen die Verteidigung erschwerenden besonderen Auslandsbezug auf (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11 Rn. 37). - BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines …
Angesichts des sich daraus ergebenden Beweiswertdefizites, auf das auch der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 23. August 2013 maßgeblich abgestellt hat, war die Beweislage nicht derart sicher (vgl. zu dieser Konstellation BGH, Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, NStZ 1997, 286), dass es zum Versuch weiterer Aufklärung durch eine zeugenschaftliche Einvernahme B. s und G. ' nicht gedrängt hätte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 23). - BGH, 07.04.2020 - 3 StR 90/20
Ruhen der Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei …
a) Die Verjährungsfrist für die Tat beträgt nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB trotz Änderungen des § 177 StGB zwanzig Jahre; denn die Nötigung einer anderen Person mit Gewalt dazu, sexuelle Handlungen des Täters an sich zu dulden, ist sowohl nach dem zur Tatzeit geltenden § 177 Abs. 1 StGB als auch nach dem seit dem 10. November 2016 geltenden § 177 Abs. 5 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und mithin gemäß § 38 Abs. 2 StGB im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht (vgl. zur Heranziehung der im Einzelfall günstigsten Regelung BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11 Rn. 18 mwN). - VGH Hessen, 16.08.2016 - 6 A 1996/14
Spezialgläser als Rüstungsgut
Die getroffene Regelung deutet darauf hin, dass der Verordnungsgeber bei offensichtlichen Rüstungsgütern im Hinblick auf die geschützten Rechtsgüter der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, des Völkerfriedens und der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland eine weite Erfassungsvariante für Bestandteile für vertretbar gehalten und sich bei weniger militärisch ausgerichteten Gütern bewusst für eine enge Bestandteilserfassung entschieden hat (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09 -, BGHSt 55, 11; Bieneck, Rüstungsgüter im Außenwirtschaftsstrafrecht ; Versuch einer Begriffsdefinition, in: wistra 2008, 451 [BGH 28.03.2007 - 5 StR 225/06] [456]). - BVerwG, 09.05.2018 - 3 C 2.16
Grundsatz der rückwirkenden Anwendung der milderen Sanktionsnorm; …
- BGH, 07.05.2014 - 2 StR 506/13
Ablehnung des Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugens (erforderliche …
- BGH, 30.11.2010 - 3 StR 418/10
Ablehnung eines Beweisantrags (Vernehmung eines Auslandszeugen; völlige …