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   BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10   

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https://dejure.org/2011,907
BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10 (https://dejure.org/2011,907)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2011 - V ZR 145/10 (https://dejure.org/2011,907)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10 (https://dejure.org/2011,907)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 ZPO
    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter im eigenen Namen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 51; WEG § 62; GVG § 17a
    Keine gewillkürte Prozessstandschaft, wenn Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend macht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herleitung schutzwürdigen Eigeninteresses des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ergebenden Rechtsstellung und Pflichtenstellung des Verwalters im Falle der Geltendmachung eines Anspruches im eigenen Namen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 51 Abs. 1
    Keine gewillkürte Prozessstandschaft bei gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen des WEG-Verbands durch den Verwalter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Prozessstandschaft des WEG-Verwalters bei Hausgeldklagen, § 51 Abs. 1 ZPO

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    WEG - Verwalter - gewillkürte Prozessstandschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft durch WEG-Verwalter im eigenen Namen; erforderliches schutzwürdiges Eigeninteresse; gewillkürte Prozessstandschaft; Rechtsstellung und Pflichtenstellung des WEG-Verwalters; Hausgeldrückstände; Sonderumlagen; Mahnbescheid

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter im eigenen Namen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter im eigenen Namen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 51 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 6 S. 4
    Herleitung schutzwürdigen Eigeninteresses des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) ergebenden Rechtsstellung und Pflichtenstellung des Verwalters im Falle der Geltendmachung eines Anspruches im eigenen Namen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewillkürte Prozessstandschaft des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der WEG-Verwalter als Prozessstandschafter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Einklagen von Hausgeld im eigenen Namen durch den Verwalter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zahlungsklage ohne Gemeinschaftsbeschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Das Ende der gewillkürten Prozessstandschaft des WEG-Verwalters! (IMR 2011, 168)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 188, 157
  • NJW 2011, 1361
  • MDR 2011, 534
  • DNotZ 2011, 547
  • NZM 2011, 278
  • ZMR 2011, 487
  • NJ 2011, 336
  • WM 2011, 1286
  • JR 2012, 426
  • BauR 2011, 1048
  • ZfBR 2011, 362
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 86/09

    Zahlung von Wohngeld: Prozessführungsbefugnis des Verwalters?

    Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
    b) Ob daran im Lichte der nunmehr gegebenen Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft festzuhalten ist, wird nicht einheitlich beurteilt (bejahend OLG München, NZM 2008, 653; OLG Hamm, NZM 2009, 90 f.; Heinemann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 125; vgl. auch Spielbauer/Then, WEG, § 27 Rn. 42; zumindest im Regelfall verneinend LG Karlsruhe, ZWE 2009, 410, 411; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., Anh. 2 § 10 Rn. 62 u. § 43 Rn. 149; Merle in Bärmann, aaO, § 27 Rn. 245; MünchKomm-BGB/Engelhardt, BGB, 5. Aufl., § 27 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 27 Rn. 291; Wenzel, NJW 2007, 1905, 1909; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., vor § 50 Rn. 49).

    Die zunächst insbesondere im Hinblick auf die Prozessstandschaft des Verwalters in Hausgeldsachen in Absatz 2 Satz 1 zur Frage der Beiladung vorgesehene Regelung hat der Gesetzgeber unter Hinweis auf die (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft für hinfällig erachtet (vgl. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses BT-Drucks. 16/3843 S. 28 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/887 S. 75; dazu auch LG Karlsruhe, Urteil vom 21. Juli 2009 - 11 S 86/09, juris Rn. 19 ff., insoweit in ZWE 2009, 410 f. nicht wiedergegeben).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 130/09

    Pflicht des Zustandsstörers zur Beseitigung einer Störung: Rückschnitt einer

    Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
    Daher bestand nicht nur im Interesse der Wohnungseigentümer, sondern vielfach auch im Interesse des Schuldners ein erhebliches praktisches Bedürfnis, Ansprüche der Wohnungseigentümer über das Rechtsinstitut der gewillkürten Verfahrensstandschaft zu bündeln (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 130/09, NJW-RR 2010, 807 mwN).

    cc) Der Verneinung der Prozessstandschaft steht schließlich nicht der Senatsbeschluss vom 4. März 2010 (V ZB 130/09, NJW 2010, 807) entgegen.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
    a) Vor Anerkennung der Wohnungseigentümergemeinschaft als eines (teil-)rechtsfähigen Rechtssubjekts (dazu grundlegend Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 158 ff.; nunmehr § 10 Abs. 6 WEG) konnten dem Verband weder Rechte kraft Gesetzes zustehen noch Ansprüche der Wohnungseigentümer auf diesen zur Rechtsausübung übertragen werden.

    Damit ist der vorliegende Fall jedoch schon deshalb nicht vergleichbar, weil die hier in Rede stehenden Ansprüche erst erhebliche Zeit nach der Mitte des Jahres 2005 erfolgten Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 158 ff.) entstanden und auch erst lange nach dieser Anerkennung gerichtlich geltend gemacht worden sind.

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
    Vor diesem Hintergrund wurde das neben der hierfür notwendigen Ermächtigung erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse des Verwalters aus dessen Pflicht hergeleitet, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 199; Urteil vom 22. Januar 2004 - V ZB 51/03, NJW 2004, 937, 938).
  • OLG München, 26.07.2007 - 32 Wx 73/07

    Geltendmachung von Wohngeldforderungen durch Verwalter - keine Einwendung

    Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
    b) Ob daran im Lichte der nunmehr gegebenen Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft festzuhalten ist, wird nicht einheitlich beurteilt (bejahend OLG München, NZM 2008, 653; OLG Hamm, NZM 2009, 90 f.; Heinemann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 125; vgl. auch Spielbauer/Then, WEG, § 27 Rn. 42; zumindest im Regelfall verneinend LG Karlsruhe, ZWE 2009, 410, 411; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., Anh. 2 § 10 Rn. 62 u. § 43 Rn. 149; Merle in Bärmann, aaO, § 27 Rn. 245; MünchKomm-BGB/Engelhardt, BGB, 5. Aufl., § 27 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 27 Rn. 291; Wenzel, NJW 2007, 1905, 1909; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., vor § 50 Rn. 49).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
    Ob über die in dem Schriftsatz vom 4. August 2008 enthaltene Antragserweiterung mit Blick auf die Übergangsregelung des § 62 Abs. 1 WEG zu Recht ein Rechtsstreit nach der Zivilprozessordnung geführt worden ist (vgl. Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 62 Rn. 1: Anwendbarkeit der ZPO hinsichtlich des neuen Verfahrensgegenstandes nach dessen Abtrennung) oder ob über diese Ansprüche nach den Regeln der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu entscheiden gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10, juris Rn. 10 f., zu Art. 111 Abs. 1 FGG-RG: einheitliche Beurteilung nach dem Verfahrensrecht des Ausgangsverfahrens), hat das Revisionsgericht nach dem entsprechend anwendbaren § 17a Abs. 5 GVG (dazu Senat, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 162 f.; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 46 [aF] Rn. 20; jeweils mwN) nicht zu prüfen.
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
    Ob über die in dem Schriftsatz vom 4. August 2008 enthaltene Antragserweiterung mit Blick auf die Übergangsregelung des § 62 Abs. 1 WEG zu Recht ein Rechtsstreit nach der Zivilprozessordnung geführt worden ist (vgl. Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 62 Rn. 1: Anwendbarkeit der ZPO hinsichtlich des neuen Verfahrensgegenstandes nach dessen Abtrennung) oder ob über diese Ansprüche nach den Regeln der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu entscheiden gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10, juris Rn. 10 f., zu Art. 111 Abs. 1 FGG-RG: einheitliche Beurteilung nach dem Verfahrensrecht des Ausgangsverfahrens), hat das Revisionsgericht nach dem entsprechend anwendbaren § 17a Abs. 5 GVG (dazu Senat, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 162 f.; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 46 [aF] Rn. 20; jeweils mwN) nicht zu prüfen.
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
    Vor diesem Hintergrund wurde das neben der hierfür notwendigen Ermächtigung erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse des Verwalters aus dessen Pflicht hergeleitet, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 199; Urteil vom 22. Januar 2004 - V ZB 51/03, NJW 2004, 937, 938).
  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08

    Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden

    Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
    b) Ob daran im Lichte der nunmehr gegebenen Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft festzuhalten ist, wird nicht einheitlich beurteilt (bejahend OLG München, NZM 2008, 653; OLG Hamm, NZM 2009, 90 f.; Heinemann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 125; vgl. auch Spielbauer/Then, WEG, § 27 Rn. 42; zumindest im Regelfall verneinend LG Karlsruhe, ZWE 2009, 410, 411; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., Anh. 2 § 10 Rn. 62 u. § 43 Rn. 149; Merle in Bärmann, aaO, § 27 Rn. 245; MünchKomm-BGB/Engelhardt, BGB, 5. Aufl., § 27 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 27 Rn. 291; Wenzel, NJW 2007, 1905, 1909; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., vor § 50 Rn. 49).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Zwar ist ein Verwalter nicht kraft Gesetzes berufen, Ansprüche der Wohnungseigentümer oder des Verbandes gerichtlich geltend zu machen; vielmehr ist es grundsätzlich Sache der Wohnungseigentümer, darüber zu befinden, ob ein Prozess geführt werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 162 Rn. 13).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    b) Ob der Kläger das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse geltend machen könnte (dazu Senat, Urteil vom 19. Juli 2013 - V ZR 109/12, ZWE 2014, 25 Rn. 9; für den Verwalter Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 15), kann dahinstehen, weil es jedenfalls an seiner Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hinsichtlich der Klageerhebung fehlt.
  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16

    Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem

    (2) Das dafür notwendige schutzwürdige Eigeninteresse des Klägers an der Durchsetzung dieser Ansprüche (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 218/83, BGHZ 92, 347, 349, vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 9 und vom 10. Juni 2016 - V ZR 125/15, NJW 2017, 486 Rn. 8, 10; BGH, Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 269/80, BGHZ 82, 283, 288) ergibt sich aus seinem Mietvertrag über das Anwesen mit Frau L. Den ihm danach geschuldeten Besitz konnte ihm diese nicht verschaffen, weil die Beklagte die Herausgabe und Räumung des Anwesens verweigert.
  • AG Berlin-Mitte, 28.05.2018 - 26 C 13/18

    Hohe Anforderungen an Ermächtigung des Verwalters zu Aktivprozessen

    Es ist grundsätzlich Sache der Wohnungseigentümer, darüber zu befinden, ob ein Prozess geführt werden soll oder nicht (vgl. etwa: BGH, ZWE 2011, 177, beck-online).
  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11

    Wohnungseigentumsverwalter: Erlöschen der materiell-rechtlichen Ermächtigung zum

    2 Z 91/89|OLG Köln; 23.08.1989; 16 Wx 79/89">NJW-RR 1990, 26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1235; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn. 17 - jeweils mwN) oder ob sich die Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung zumindest aus der Übergangsvorschrift in § 62 Abs. 1 WEG ergibt, ist nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 17a Abs. 5 GVG (vgl. Senat, Urteile vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 162 f. und vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 159, Rn. 5 - jeweils mwN) im Revisionsverfahren nicht zu prüfen.

    Die Rechtssubjektivität der Gemeinschaft wirkt sich lediglich auf die Prozessführungsbefugnis des für diese tätigen Verwalters aus, da es insoweit regelmäßig an dem für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderlichen - bislang aus der gesetzlichen Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleiteten - eigenen schutzwürdigen Interesse des Standschafters fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 159, Rn. 6 ff.).

  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11

    Wohnungseigentum: Anspruch des Verwalters auf Rückgabe der einem Eigentümer

    Abgesehen davon, dass das erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nur noch in engen Grenzen in Betracht kommt (Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, NJW 2011, 1361 Rn. 8 ff., vorgesehen zum Abdruck in BGHZ), bedürfte es auch insoweit einer Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • OLG Hamm, 17.06.2015 - 15 W 210/14

    Grundbucheinsichtsrechte unter Miteigentümern in einer

    Wenn Hausgeldrückstände bestehen, zählt es zu den Aufgaben des Verwalters, für eine effektive Durchsetzung der Ansprüche der Gemeinschaft Sorge zu tragen (BGHZ 188, 157ff).
  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15

    Wohnungseigentumssache: Berufungsbeschwer eines Wohnungseigentümers bei

    Zu der Erhebung einer Klage im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist der Verwalter nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG nämlich nur berechtigt, soweit er hierzu durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit ermächtigt ist (vgl. nur Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 13; Merle/Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 27 Rn. 272).
  • BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12

    Wohnungseigentumssache: Benutzungszwang einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Zwar ist es auch nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft möglich, dass ein oder mehrere Wohnungseigentümer Ansprüche des Verbandes im Wege gewillkürter Prozessstandschaft in eigenem Namen geltend machen, wenn hierfür ein schutzwürdiges Eigeninteresse besteht (siehe für den Verwalter: Senat, Urteil vom 28. Januar 2011  V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 163 Rn. 15).
  • LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13

    Keine Verjährungshemmung durch Verwalter!

    Das für eine gewillkürte Prozessstandschaft neben der Ermächtigung des Forderungsinhabers erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse des Verwalters wurde aus der Pflicht hergeleitet, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (vgl. die Nachweise im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10 -, BGHZ 188, 157 = NJW 2011, 278).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb entschieden (Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 45/10, BGHZ 1888, 157 = NJW 2011, 1361), dass das für eine Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht aus der Wahrnehmung seiner ihm gegenüber den Eigentümern obliegenden Aufgaben hergeleitet werden kann.

    Solche Umstände, die etwa dann gegeben sein können, wenn sich der Verwalter sich selbst schadensersatzpflichtig gemacht hat und er zur Schadensminderung ermächtigt wird, auf eigene Kosten einen (zweifelhaften) Anspruch gegen Dritte durchzusetzen (vgl. BGH NJW 2011, 1361 [1362]), sind bei der Geltendmachung von deliktischen Ansprüchen wegen der Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Dritte auch nicht anderweitig ersichtlich - wie nicht zuletzt der vollzogenen Parteiwechsel zeigt, mit dem frühere und jetzige Klägerin gerade dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2011 Rechnung tragen wollten.

  • LG Frankfurt/Main, 09.06.2011 - 13 S 33/10

    Eigentümer als Prozessstandschafter

  • LG Düsseldorf, 26.01.2016 - 6 O 251/13
  • LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17

    Auslegung einer alten Gemeinschaftsordnung; kein Ersterwerb nach Aufteilung von

  • LG Hamburg, 17.05.2017 - 318 S 85/16

    Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation der Gesamtgemeinschaft für Zahlungklage

  • AG München, 03.12.2020 - 483 C 249/20

    Keine Berechtigung des WEG-Verwalters zur Auftragserteilung bei Defekt einer

  • LG Hamburg, 11.01.2012 - 318 S 32/11

    Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation des Verwalters für Beseitigungsklage

  • AG Hannover, 17.04.2012 - 484 C 10745/11

    Geltendmachen eines Verwalters von Ansprüchen der WEG durch einen Verwalter im

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