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   BGH, 28.01.2014 - XI ZR 424/12   

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https://dejure.org/2014,2951
BGH, 28.01.2014 - XI ZR 424/12 (https://dejure.org/2014,2951)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2014 - XI ZR 424/12 (https://dejure.org/2014,2951)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - XI ZR 424/12 (https://dejure.org/2014,2951)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, Nr 7 Abs 3 S 1 SparkAGB 2002
    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine Formularklausel über die Form von Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Klausel der Sparkasse bzgl. ein Schriftformerfordernis für Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit des Schriftformerfordernisses für Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse in AGB-Sparkassen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Wirksamkeit der Klausel in Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 AGB-Sparkassen 2002, wonach Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse schriftlich oder, bei Vereinbarung des elektronischen Kommunikationswegs, elektronisch zugehen müssen

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit einer Klausel über Genehmigungsfiktion unter besonderen Formvorgaben in AGB-Sparkassen

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine Formularklausel über die Form von Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Klausel zur Fiktion der Genehmigung eines Rechnungsabschlusses in AGB der Sparkassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 780
    Klausel der Sparkasse bzgl. ein Schriftformerfordernis für Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse der Sparkasse - nur schriftlich

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGB-SpK Nr. 7 Abs. 3 Satz 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
    Wirksamkeit des Schriftformerfordernisses für Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse in AGB-Sparkassen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sparkassen-AGB zum Erfordernis der schriftlichen Einwendung gegen Rechnungsabschlüsse wirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    AGB-Klausel über die Form von Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Klausel über Genehmigungsfiktion unter besonderen Formvorgaben in AGB-Sparkassen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schriftformerfordernis von Einwendungen gegen Rechnungsabschluss

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sparkassen-AGB zum Erfordernis der schriftlichen Einwendung gegen Rechnungsabschlüsse wirksam

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Sparkassen zum Erfordernis der schriftlichen Einwendung gegen Rechnungsabschlüsse wirksam

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 307
    Wirksamkeit des Schriftformerfordernisses für Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse in AGB-Sparkassen

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-rechtliche Wirksamkeit von Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 AGB-Sparkassen 2002; Schlüssigkeit einer Überschussklage (§ 355 Abs. 3 HGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 200, 121
  • NJW 2014, 1441
  • ZIP 2014, 19
  • ZIP 2014, 508
  • MDR 2014, 553
  • WM 2014, 456
  • BB 2014, 577
  • BB 2014, 714
  • DB 2014, 597
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 27.04.2021 - XI ZR 26/20

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung

    Dem legitimen organisatorischen Bedürfnis des Unternehmers nach einer einfachen Vertragsabwicklung (Bollenberger, ÖBA 2017, 741, 744 ff.; Schopper, VbR 2017, 75; auch Hölldampf, WuB 2021, 107 f.; Homberger, EWiR 2019, 227, 228; Zahrte, BKR 2021, 79, 83; Osburg, VuR 2019, 465, 467 zu einer entsprechenden Regelung der Bausparkassen), deren es ohnehin stets bedarf, um ein berechtigtes Interesse des Verwenders an der Erklärungsfiktion zu begründen (Senatsurteil vom 28. Januar 2014 - XI ZR 424/12, BGHZ 200, 121 Rn. 22 mwN), kann durch eine einschränkend-konkretisierende Formulierung der Klausel Rechnung getragen werden.
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Ebenso handelt es sich bei einem abstrakten Saldoanerkenntnis im Verhältnis zur kausalen Saldoforderung um einen anderen Streitgegenstand (BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 - XI ZR 424/12, BGHZ 200, 121 Rn. 32).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 449/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Mehrere Darlehensnehmer als

    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, die Darlehensverträge seien nicht in Rückgewährschuldverhältnisse umgewandelt worden, wird es seine Entscheidung über die Hilfsaufrechnung zur Klarstellung aufzuheben haben (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 2014 - XI ZR 424/12, BGHZ 200, 121 Rn. 36).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 555/16

    Verbraucherkreditvertrag: Verjährung des Widerrufsrechts

    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, der Darlehensvertrag sei nicht in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden, wird es seine Entscheidung über die Hilfsaufrechnung zur Klarstellung aufzuheben haben (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 2014 - XI ZR 424/12, BGHZ 200, 121 Rn. 36).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 98/13

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung eines "Baukastenformulars" für einen

    Eine Beschränkung der Revision auf eine Rechtsfrage wäre aber, anders als diejenige auf einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstandes, unzulässig (BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 - XI ZR 424/12, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2019 - XI ZR 9/17

    Bemessung der Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmers im Fall des Widerrufs seiner

    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, der Darlehensvertrag sei nicht in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden, wird es seine Entscheidung über die Hilfsaufrechnung zur Klarstellung aufzuheben haben (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2014 - XI ZR 424/12, BGHZ 200, 121 Rn. 36 sowie vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 449/16, WM 2017, 2251 Rn. 28 und - XI ZR 555/16, WM 2017, 2259 Rn. 26).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2022 - 17 U 823/20

    Rückzahlungsansprüche eines Bankkunden wegen angeblich nicht autorisierter

    Damit ist das Ziel der Beklagten als kontoführender Bank, einen abschließenden Saldo für die betreffende Abrechnungsperiode festzustellen, für den Kontoinhaber nicht mehr klar erkennbar, weil der erforderliche "Hinweis" derart versteckt und wenig auffällig ist, dass er leicht übersehen werden kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 - XI ZR 424/12 -, BGHZ 200, 121-133; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - III ZR 119/83, WM 1985, 8, 10).
  • OLG Bremen, 19.05.2021 - 1 W 4/21

    Anforderungen an den Nachweis von Obliegenheitsverletzungen des Nutzers einer

    Fragen eines Einwendungsausschlusses nach Zugang eines Rechnungsabschlusses (siehe Nr. 7 Abs. 3 AGB-Sparkassen), der zu einer Genehmigung zwar nicht der einzelnen Buchungen, wohl aber des jeweiligen Saldos und damit im Ergebnis zu einer Beweislastumkehr bei der Geltendmachung von dessen Unrichtigkeit führen könnte (siehe BGH, Urteil vom 18.10.1994 - XI ZR 194/93, juris Rn. 13, NJW 1995, 320; Urteil vom 28.01.2014 - XI ZR 424/12, juris Rn. 21, NJW 2014, 1441; Nobbe, in: Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl. 2020, § 676b BGB Rn. 20; Bunte, in:Bunte/Zahrte, AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen, 5. Aufl. 2019, 3.
  • BGH, 08.10.2019 - XI ZR 717/17

    Zum Anspruch des Darlehensnehmers auf Nutzungsersatz bei wirksamem Widerruf

    Sollte das Berufungsgericht allerdings zu dem Ergebnis kommen, die Klage bleibe unzulässig, wird es den Ausspruch zur Hilfswiderklage zur Klarstellung aufzuheben haben (vgl. zur Entscheidung über die Hilfsaufrechnung Senatsurteil vom 28. Januar 2014 - XI ZR 424/12, BGHZ 200, 121 Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 U 153/14

    Formularmäßige Vereinbarung des Erfordernisses der Schriftform für die Kündigung

    Im Umkehrschluss folgt aus § 309 Nr. 13 BGB, dass eine Klausel, die für die Abgabe von Erklärungen ein Schriftformerfordernis aufstellt, im Regelfall auch nicht nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam ist (so zuletzt BGH, Urt. v. 28.01.2014 - XI ZR 424/12, BGHZ 200, 121 ff./juris Tz. 19 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

  • OLG Köln, 28.10.2021 - 12 U 216/20

    Anspruch auf Zahlung aus einer selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft;

  • OLG Stuttgart, 01.03.2017 - 9 U 147/16

    Darlehensverträge: Pflichten der Bank im Zusammenhang mit der Finanzierung eines

  • OLG Köln, 17.09.2018 - 21 U 26/18

    Insolvenzforderung durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2016 - 5 S 852/16

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Erlöschen des Amtes eines

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17

    Die Herstellung und anschließende Montage sog. "Schornsteinstülpköpfe" ist keine

  • LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17

    Beruft sich der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals auf das SokaSiG, handelt

  • LG München I, 20.05.2022 - 1 HKO 15370/20

    Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln eines Tankstellenpachtvertrages

  • AG Schleswig, 16.11.2017 - 2 C 16/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenvertrages: Wirksamkeit einer

  • AG Schleswig, 26.01.2018 - 2 C 16/17

    Kreditkartenvertrag - Saldoanerkenntnis durch fingierte Annahmeerklärung

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