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   BGH, 28.01.2015 - IV AR (VZ) 1/14   

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https://dejure.org/2015,1784
BGH, 28.01.2015 - IV AR (VZ) 1/14 (https://dejure.org/2015,1784)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2015 - IV AR (VZ) 1/14 (https://dejure.org/2015,1784)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - IV AR (VZ) 1/14 (https://dejure.org/2015,1784)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 882g ZPO, § 1 SchuVAbdrV
    Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem zentralen Länderschuldnerverzeichnis: Antrag des Betreibers einer zentralen Wirtschaftsdatenbank auf Erteilung einer isolierten Bewilligung für zukünftige Abdruckerteilungen

  • IWW
  • IWW

    § 882g Abs. 1, 2 ZPO, § ... 882g Abs. 1 ZPO, § 5 Abs. 2 Nr. 3 SchuVAbdrV, § 29 Abs. 2 Satz 2 EGGVG, § 29 Abs. 1 EGGVG, § 23 Abs. 2 EGGVG, § 882g Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 882g Abs. 2 ZPO, § 882g Abs. 8 Nr. 1 ZPO, § 1 Abs. 1 SchuVAbdrV, § 882f ZPO, § 1 Abs. 4, § 4 Abs. 1 SchuVAbdrV, § 2 SchuVAbdrV, § 3 SchuVAbdrV, § 882g ZPO, § 882g Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 915 ZPO, § 915b Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 915h Abs. 1 Nr. 1 ZPO, §§ 2 bis 8 SchuVVO, § 915e ZPO, §§ 915d bis 915g ZPO, § 882g Abs. 8 ZPO, § 915h ZPO, § 2 ff. SchuVVO

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis in einem eigenständigen vorgelagerten Verfahren unabhängig von dem tatsächlichen Bezug von Abdrucken

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein isoliertes Verfahren zur Bewilligung des laufenden Bezugs von Abdrucken aus zentralem Schuldnerverzeichnis

  • rewis.io

    Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem zentralen Länderschuldnerverzeichnis: Antrag des Betreibers einer zentralen Wirtschaftsdatenbank auf Erteilung einer isolierten Bewilligung für zukünftige Abdruckerteilungen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem zentralen Länderschuldnerverzeichnis: Antrag des Betreibers einer zentralen Wirtschaftsdatenbank auf Erteilung einer isolierten Bewilligung für zukünftige Abdruckerteilungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zentralen Schuldnerverzeichnisse - und die Wirtschaftsauskunfteien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 631
  • ZIP 2015, 849
  • MDR 2015, 360
  • WM 2015, 983
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.1993 - IV ARZ (VZ) 1/93

    Dienstleistungsunternehmen, das für Rechtsanwälte Aufgaben des gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 28.01.2015 - IV AR (VZ) 1/14
    Die Beschwerdeerwiderung weist zutreffend darauf hin, dass § 882g Abs. 2 Nr. 2 ZPO ausdrücklich die Errichtung und Führung zentraler bundesweiter oder regionaler, nicht öffentlicher Schuldnerverzeichnisse durch Private - wie die Antragstellerin - zulässt und damit klargestellt wird, dass die zentrale Führung und Zusammenfassung von Schuldnerverzeichnissen durch private Unternehmen zulässig ist (vgl. BT-Drucks. 12/193 S. 17; zum alten Recht vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 1993 - IV ARZ (VZ) 1/93, NJW-RR 1994, 569).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, 28.01.2015 - IV AR (VZ) 1/14
    Durch das am 1. Januar 1995 in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über das Schuldnerverzeichnis" (BGBl. I 1994 S. 1566) sollte das Schuldnerverzeichnis den durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz (BVerfGE 65, 1 ff.) entwickelten neuen Anforderungen an die Bedürfnisse des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angepasst werden (BT-Drucks. 12/193 S. 7).
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