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   BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15   

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https://dejure.org/2016,4760
BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15 (https://dejure.org/2016,4760)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2016 - 3 StR 354/15 (https://dejure.org/2016,4760)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15 (https://dejure.org/2016,4760)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46a StGB; § 224 StGB
    Kein hinreichender Täter-Opfer-Ausgleich bei der gefährlichen Körperverletzung (Entschuldigung; Annahme der Entschuldigung; keine endgültige Aussöhnung; weiterhin belastete Beziehung; Wiedergutmachung; umfassender Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46a Nr 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Strafmilderung bei Schadenswiedergutmachung in Form einer Entschuldigung nach einem Messerwurf

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 46a Nr. 1 StGB, § 46a StGB, §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB, § 244 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Strafmilderung aufgrund des Bemühens um einen umfassenden Ausgleich mit dem Verletzten; Kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Strafmilderung bei Schadenswiedergutmachung in Form einer Entschuldigung nach einem Messerwurf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Strafmilderung aufgrund des Bemühens um einen umfassenden Ausgleich mit dem Verletzten; Kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer Strafmilderung aufgrund des Bemühens um einen umfassenden Ausgleich mit dem Verletzten; Kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Täter-Opfer-Ausgleich: Bloß entschuldigen ist kein "kommunkikativer Prozess"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Entschuldigung in der Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einfache Entschuldigung in der Hauptverhandlung macht keine Auseinandersetzung mit dem Täter-Opfer-Ausgleich im Urteil erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 401
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter

    Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 576/16, NStZ-RR 2017, 198, 199; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15, NStZ 2016, 401, 402, jew. mwN).

    Eine Aufklärungsrüge mit dem Ziel, festzustellen, der Ausgleich habe für die Nebenklägerin keine friedensstiftende Wirkung gehabt, ist nicht erhoben (s. auch BGH, Beschlüsse vom 2. August 2012 - 3 StR 276/12, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 10; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15, aaO).

  • BGH, 07.12.2016 - 4 StR 419/16

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: schnelle Versöhnungsbereitschaft des

    Angesichts der von ihr angenommenen Aussöhnung zwischen der Geschädigten und dem Angeklagten hätte sich die Strafkammer indes zur Prüfung veranlasst sehen müssen, ob die Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a Nr. 1 StGB erfüllt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 41/01, StV 2001, 457; Urteil vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15, NStZ 2016, 401 f.).
  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 403/21

    Täter-Opfer-Ausgleich (erforderlicher kommunikativer Prozess zwischen Täter und

    Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 2017 - 3 StR 233/17 Rn. 13 und vom 9. Mai 2017 - 1 StR 576/16 Rn. 9; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15 Rn. 5; jeweils mwN).
  • LG München II, 08.04.2019 - 64 Js 31544/14

    Angeklagte, Leistungen, Gemeinde, Werbung, Angeklagten, Angeklagter,

    In diesem Fall genügt dann auch das ernsthafte Erstreben einer Schadenswiedergutmachung, insbesondere wenn das Opfer die Leistungen des Opfers als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (vgl. Urteile des BGH vom 28.01.2016, 3 StR 354/15, vom 07.12.2005, 1 StR 287/05, und vom 19.12.2002, 1 StR 405/02).
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