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   BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15   

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https://dejure.org/2016,4760
BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15 (https://dejure.org/2016,4760)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2016 - 3 StR 354/15 (https://dejure.org/2016,4760)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15 (https://dejure.org/2016,4760)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46a StGB; § 224 StGB
    Kein hinreichender Täter-Opfer-Ausgleich bei der gefährlichen Körperverletzung (Entschuldigung; Annahme der Entschuldigung; keine endgültige Aussöhnung; weiterhin belastete Beziehung; Wiedergutmachung; umfassender Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46a Nr 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Strafmilderung bei Schadenswiedergutmachung in Form einer Entschuldigung nach einem Messerwurf

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 46a Nr. 1 StGB, § 46a StGB, §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB, § 244 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Strafmilderung aufgrund des Bemühens um einen umfassenden Ausgleich mit dem Verletzten; Kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Strafmilderung bei Schadenswiedergutmachung in Form einer Entschuldigung nach einem Messerwurf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Strafmilderung aufgrund des Bemühens um einen umfassenden Ausgleich mit dem Verletzten; Kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer Strafmilderung aufgrund des Bemühens um einen umfassenden Ausgleich mit dem Verletzten; Kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Täter-Opfer-Ausgleich: Bloß entschuldigen ist kein "kommunkikativer Prozess"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Entschuldigung in der Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einfache Entschuldigung in der Hauptverhandlung macht keine Auseinandersetzung mit dem Täter-Opfer-Ausgleich im Urteil erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 401
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.08.2002 - 1 StR 204/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachungserfolg; Vorbehalt des Opfers;

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15
    Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 205/95, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1; Urteil vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02, NStZ 2002, 646; Urteil vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02, NStZ 2003, 29, 30).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15
    Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 205/95, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1; Urteil vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02, NStZ 2002, 646; Urteil vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02, NStZ 2003, 29, 30).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15
    Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 205/95, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1; Urteil vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02, NStZ 2002, 646; Urteil vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02, NStZ 2003, 29, 30).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 276/12

    Schadenswiedergutmachung: Vergleich im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Aufklärung (§ 244 Abs. 2 StPO), die zu weiteren Feststellungen zu einem etwaigen Schadensausgleich geführt hätte, ist nicht gerügt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 276/12, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 10).
  • BGH, 22.02.2001 - 3 StR 41/01

    Täter-Opfer-Ausgleich

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15
    Zwar steht es grundsätzlich einer Bejahung der Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB nicht im Wege, wenn ein Opfer dem Täter den Ausgleich in der Weise leicht macht, dass es an das Maß der Wiedergutmachungsbemühungen keine hohen Anforderungen stellt und schnell zu einer Versöhnung bereit ist (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 41/01, StV 2001, 457).
  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter

    Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 576/16, NStZ-RR 2017, 198, 199; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15, NStZ 2016, 401, 402, jew. mwN).

    Eine Aufklärungsrüge mit dem Ziel, festzustellen, der Ausgleich habe für die Nebenklägerin keine friedensstiftende Wirkung gehabt, ist nicht erhoben (s. auch BGH, Beschlüsse vom 2. August 2012 - 3 StR 276/12, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 10; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15, aaO).

  • BGH, 04.01.2024 - 5 StR 540/23

    Strafzumessung - Gleiche Strafe

    Der Anwendung des § 46a Nr. 1 StGB würde auch nicht grundsätzlich entgegenstehen, wenn die Nebenklägerin dem Angeklagten den Ausgleich dadurch leicht gemacht hätte, dass sie an das Maß der Wiedergutmachungsbemühungen keine hohen Anforderungen gestellt und schnell versöhnungsbereit gewesen wäre, wofür - ohne dass dies ausdrücklich festgestellt worden ist - der Inhalt der Vereinbarung sprechen könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 3 StR 41/01, BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 3; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15, NStZ 2016, 401, 402).
  • BGH, 07.12.2016 - 4 StR 419/16

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: schnelle Versöhnungsbereitschaft des

    Angesichts der von ihr angenommenen Aussöhnung zwischen der Geschädigten und dem Angeklagten hätte sich die Strafkammer indes zur Prüfung veranlasst sehen müssen, ob die Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a Nr. 1 StGB erfüllt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 41/01, StV 2001, 457; Urteil vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15, NStZ 2016, 401 f.).
  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 403/21

    Täter-Opfer-Ausgleich (erforderlicher kommunikativer Prozess zwischen Täter und

    Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 2017 - 3 StR 233/17 Rn. 13 und vom 9. Mai 2017 - 1 StR 576/16 Rn. 9; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15 Rn. 5; jeweils mwN).
  • LG München II, 08.04.2019 - 64 Js 31544/14

    Untreue

    In diesem Fall genügt dann auch das ernsthafte Erstreben einer Schadenswiedergutmachung, insbesondere wenn das Opfer die Leistungen des Opfers als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (vgl. Urteile des BGH vom 28.01.2016, 3 StR 354/15, vom 07.12.2005, 1 StR 287/05, und vom 19.12.2002, 1 StR 405/02).
  • BayObLG, 19.09.2023 - 207 StRR 268/23

    Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB bei immateriellen Schäden

    Lediglich bei schweren Gewalttaten reicht eine bloße Entschuldigung für die Annahme der Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB nicht aus (BGH, Urteile vom 28.02.2013, 4 StR 430/12, zitiert nach juris, dort Rdn. 14, und vom 28.01.2016, 3 StR 354/15, zitiert nach juris, dort Rdn. 6).
  • LG Köln, 24.11.2021 - 104 Ks 28/21
    Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (BGH, B. v. 28.01.2016 - 3 StR 354/15, NStZ 2016, 401, mwN).
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