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   BGH, 28.01.2016 - I ZR 231/14   

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BGH, 28.01.2016 - I ZR 231/14 (https://dejure.org/2016,3309)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2016 - I ZR 231/14 (https://dejure.org/2016,3309)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - I ZR 231/14 (https://dejure.org/2016,3309)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    EGRL 7/97, EGRL 27/98, EGRL 65/2002, Art 7 Abs 4 Buchst b EGRL 29/2005, EWGRL 450/84
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern: Erfordernis der Angaben zu Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden in der ...

  • webshoprecht.de

    Anbieterkennzeichnung von Online-Anbietern in Printmedien?

  • IWW

    Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG, Richtlinie 84/450/EWG, Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG, 2002/65/EG, Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, Art. 7 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie 200... 5/29/EG, Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 AEUV, § 5a Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5a Abs. 2, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG, § 145 BGB, Art. 2 Buchst. k der Richtlinie 2005/29/EG, Richtlinie 2005/29/EG, Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG, Art. 7 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG, Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2005/29/EG, § 4 HWG, § 5a Abs. 3 Halbsatz 1 UWG, § 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB, § 8 UWG, § 11 Abs. 1 UWG, § 11 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 204 Abs. 2 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Portalbetreibers ("MeinPaket.de") zu Impressumsangaben des Gewerbetreibenden in der Anzeigenwerbung für konkrete Produkte in einem Printmedium; Wettbewerbsrechtliche Einordnung einer Anzeigenwerbung auf einer Internetverkaufsplattform; Erforderliche ...

  • kanzlei.biz

    BGH legt die Frage an die Anforderungen einer Printwerbung eines Onlineanbieters dem EuGH vor

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern: Erfordernis der Angaben zu Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden in der ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Portalbetreibers ("MeinPaket.de") zu Impressumsangaben des Gewerbetreibenden in der Anzeigenwerbung für konkrete Produkte in einem Printmedium; Wettbewerbsrechtliche Einordnung einer Anzeigenwerbung auf einer Internetverkaufsplattform; Erforderliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern: Erfordernis der Angaben zu Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden in der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Anbieterkennzeichnung auch in Printwerbung für Produkte im Onlineshop? / Vorlage von meinpaket.de an EuGH

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH legt Frage ob Anzeigenwerbung für konkrete Produkte die Identität und Anschrift des Anbieters enthalten muss dem EuGH vor

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anbieterkennzeichnung bei Printanzeige

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche - Verjährungshemmung per einstweiliger Verfügung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anbieterkennzeichnung bei Printanzeige auch dann, wenn Waren ausschließlich über Webseite bestellt werden können?

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    MeinPaket.de

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbeflyer: Pflichtangaben bei ausschließlicher Online-Bestellmöglichkeit

  • dr-bahr.com (Verfahrensmitteilung und Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bei Printanzeige Anbieterkennzeichnung auch dann, wenn Ware ausschließlich online bestellbar?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 539
  • GRUR 2016, 399
  • GRUR Int. 2016, 463
  • MMR 2016, 395
  • K&R 2016, 604
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    a) Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das Verhalten der Beklagten sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Werbung geltenden Recht als auch nach dem zur Zeit der Revisionsentscheidung geltenden Recht wettbewerbswidrig sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - I ZR 36/14, GRUR 2016, 418 Rn. 13 = WRP 2016, 463 - Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir; Beschluss vom 28. Januar 2016 - I ZR 231/14, GRUR 2016, 399 Rn. 10 = WRP 2016, 459 - MeinPaket.de; Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 194/14, GRUR 2016, 403 Rn. 9 = WRP 2016, 450 - Fressnapf, jeweils mwN).

    Eine Information erreicht den Verbraucher nur rechtzeitig, wenn er sie erhält, bevor er aufgrund der Werbung eine geschäftliche Entscheidung treffen kann (vgl. BGH, GRUR 2016, 399 Rn. 17 - MeinPaket.de).

  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

    a) Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das Verhalten der Beklagten sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Werbung geltenden Recht als auch nach dem zur Zeit der Revisionsentscheidung maßgeblichen Recht wettbewerbswidrig sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - I ZR 36/14, GRUR 2016, 418 Rn. 13 = WRP 2016, 463 - Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir; Beschluss vom 28. Januar 2016 - I ZR 231/14, GRUR 2016, 399 Rn. 10 = WRP 2016, 459 - MeinPaket.de; Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 194/14, GRUR 2016, 403 Rn. 9 = WRP 2016, 450 - Fressnapf, jeweils mwN).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

    Das Aufsuchen einer Internetseite, auf der Produkte oder Dienstleistungen unmittelbar bestellt werden können, steht dem Betreten eines stationären Geschäfts gleich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - I ZR 231/14, GRUR 2016, 399 Rn. 16 f., 22 = WRP 2016, 459 - MeinPaket.de).

    Der vorliegende Sachverhalt ist nicht mit dem Fall "MeinPaket.de" vergleichbar, den der Senat zum Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens gemacht hat (BGH, GRUR 2016, 399 - MeinPaket.de).

  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 231/14

    Mein Paket.de II - Wettbewerbsverstoß: Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet

    Der Senat hat mit Beschluss vom 28. Januar 2016 dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, GRUR 2016, 399 = WRP 2016, 459 - MeinPaket.de I):.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die Verjährung hinsichtlich des Unterlassungsantrags aber zunächst durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 17. Dezember 2012 (§ 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB) und sodann durch die Klage in der vorliegenden Hauptsache (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) gehemmt worden (BGH, GRUR 2016, 399 Rn. 33 bis 39 - MeinPaket.de I).

  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 84/16

    Kraftfahrzeugwerbung - Vorenthalten einer wesentlichen Information in einer

    a) Mit der Regelung in § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, die die Informationspflicht auf die Identität und Anschrift desjenigen Unternehmers erweitert, für den der anbietende Unternehmer handelt, stellt das Gesetz sicher, dass dem Verbraucher die Identität und die Anschrift seines Vertragspartners auch offenbart werden, wenn dieser beim Abschluss des Geschäfts nicht selbst in Erscheinung tritt, sondern ein Dritter dem Verbraucher das Geschäft anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - I ZR 231/14, GRUR 2016, 399 Rn. 30 = WRP 2016, 459 - MeinPaket.de I).
  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
    Richtete sich mithin die Klage von Beginn an gegen die konkret beanstandete Verletzungshandlung, so ist in ihr der Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird; dabei umfasst der in Bezug auf Rechtshängigkeit, Rechtskraft, Klagehäufung und Klageänderung einheitliche Streitgegenstand in einem solchen Fall alle Beanstandungen, zu der die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann, bezieht also grundsätzlich alle in der konkreten Verletzungsform verwirklichten Rechtsverletzungen unabhängig davon ein, ob der Kläger sich auf sie berufen und dazu gehörigen Tatsachenvortrag gehalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser [unter II 1 c, e und f]; Beschluss vom 28. Januar 2016 - I ZR 231/14 - MeinPaket.de [unter II 4 b bb (1)]; Urteil vom 19. Mai 2022 - I ZR 69/21 - Grundpreisangabe im Internet [unter C I 3 a]).

    Folglich hat die Klageerhebung die Verjährung bezüglich eines etwaigen Unterlassungsanspruchs des Klägers, der sich auf eine sich aus § 5 Abs. 1 und Abs. 2 UWG oder § 5a Abs. 1 UWG ergebende Unlauterkeit des Handelns der Beklagten stützen lässt, umfassend gehemmt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - I ZR 231/14 - MeinPaket.de [unter II 4 b bb (2)]).

  • OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19

    Informationspflichten beim Vertrieb von Konsumgütern an Verbraucher im Internet

    Dabei kann der Kläger eine Anzeige als konkrete Verletzungsform eingeschränkt unter bestimmten - sich aus dem Unterlassungsantrag ergebenden - Aspekten angreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - I ZR 231/14, ju- ris-Rn. 37 f. - MeinPaket.de I).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 260/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthaltung wesentlicher Informationen in einem in einer

    a) Mit der Regelung in § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, die die Informationspflicht auf die Identität und Anschrift desjenigen Unternehmers erweitert, für den der anbietende Unternehmer handelt, stellt das Gesetz sicher, dass dem Verbraucher die Identität und die Anschrift seines Vertragspartners auch offenbart werden, wenn dieser beim Abschluss des Geschäfts nicht selbst in Erscheinung tritt, sondern ein Dritter dem Verbraucher das Geschäft anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - I ZR 231/14, GRUR 2016, 399 Rn. 30 = WRP 2016, 459 - MeinPaket.de I).
  • OLG Hamburg, 09.02.2017 - 3 U 208/15

    Objektive Preisvergleiche - Wettbewerbsverstoß im Internet: Werbung eines

    Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das Verhalten der Antragsgegnerin allerdings sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Werbung geltenden Recht als auch nach dem zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltenden Recht wettbewerbswidrig sein (vgl. BGH, GRUR 2016, 399 Rn. 10 - MeinPaket.de; BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 9 - Fressnapf).
  • OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15

    HSA frei - Irreführende Bewerbung eines Impfstoffs: Widerlegung der

    Nach § 4 Nr. 11 UWG aF handelt unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das Verhalten der Antragsgegnerinnen allerdings sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Werbung geltenden Recht als auch nach dem zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltenden Recht wettbewerbswidrig sein (vgl. BGH, GRUR 2016, 399 Rn. 10 - MeinPaket.de; BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 9 - Fressnapf).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 U 29/21

    Irreführende Werbung einer Apotheke, die sich nur auf Online-Käufe bezieht

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 176/15

    Rechtmäßigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Balsamico" für in Deutschland

  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 94/16

    "... auch bei Asthma" - Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Schmerzmittel mit der

  • LG Düsseldorf, 03.04.2020 - 38 O 212/19

    Wettbewerbsrecht: Geschenkbox für Apothekenmitarbeiter

  • KG, 12.08.2020 - 5 U 105/19
  • LG Darmstadt, 17.01.2019 - 18 O 31/18
  • KG, 20.12.2016 - 5 U 134/15

    Irreführung durch Unterlassen: Umfang der Informationspflichten bei

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