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   BGH, 28.01.2016 - IX ZR 86/14   

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https://dejure.org/2016,2110
BGH, 28.01.2016 - IX ZR 86/14 (https://dejure.org/2016,2110)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2016 - IX ZR 86/14 (https://dejure.org/2016,2110)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - IX ZR 86/14 (https://dejure.org/2016,2110)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 522 Abs. 3, § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 115 Abs. 1 ZVG, § 876 ZPO, § 9 ZVG, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis zu einem Widerspruch gegen den im Verfahren einer Teilungsversteigerung beschlossenen Teilungsplan

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis zu einem Widerspruch gegen den im Verfahren einer Teilungsversteigerung beschlossenen Teilungsplan

  • rechtsportal.de

    ZPO § 876 ; ZVG § 9 ; ZVG § 115 Abs. 1
    Befugnis zu einem Widerspruch gegen den im Verfahren einer Teilungsversteigerung beschlossenen Teilungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 419/98

    Verteilung des Versteigerungserlöses bei Einmalvalutierungsabrede;

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - IX ZR 86/14
    Der Widerspruch nach § 115 Abs. 1 ZVG, § 876 ZPO steht allen nach § 9 ZVG am Verfahren beteiligten Gläubigern zu, die ein Recht auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlös haben, aber nach dem Teilungsplan ganz oder zum Teil durch einen anderen Beteiligten verdrängt werden (BGH, Urteil vom 20. März 1981 - V ZR 85/80, WM 1981, 693, 694 mwN; vom 20. Dezember 2001 - IX ZR 419/98, WM 2002, 337, 338 unter 2. a).

    Weil die Klägerin aber aufgrund ihrer Gläubigeranfechtung einer Zuteilung an die Streithelferin hätte widersprechen können (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - IX ZR 53/00, WM 2001, 1078, 1080 unter III. 1; vom 20. Dezember 2001, aaO unter 2. b. aa), muss ihr unter den gegebenen Umständen auch das Recht eingeräumt werden, der Zuteilung an die Beklagte zu widersprechen.

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage;

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - IX ZR 86/14
    Weil die Klägerin aber aufgrund ihrer Gläubigeranfechtung einer Zuteilung an die Streithelferin hätte widersprechen können (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - IX ZR 53/00, WM 2001, 1078, 1080 unter III. 1; vom 20. Dezember 2001, aaO unter 2. b. aa), muss ihr unter den gegebenen Umständen auch das Recht eingeräumt werden, der Zuteilung an die Beklagte zu widersprechen.
  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 85/80

    Rechtmäßigkeit eines Teilungsplanes hinsichtlich des Zwangsversteigerungserlöses

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - IX ZR 86/14
    Der Widerspruch nach § 115 Abs. 1 ZVG, § 876 ZPO steht allen nach § 9 ZVG am Verfahren beteiligten Gläubigern zu, die ein Recht auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlös haben, aber nach dem Teilungsplan ganz oder zum Teil durch einen anderen Beteiligten verdrängt werden (BGH, Urteil vom 20. März 1981 - V ZR 85/80, WM 1981, 693, 694 mwN; vom 20. Dezember 2001 - IX ZR 419/98, WM 2002, 337, 338 unter 2. a).
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