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   BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19   

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https://dejure.org/2020,3433
BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19 (https://dejure.org/2020,3433)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2020 - 1 StR 617/19 (https://dejure.org/2020,3433)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 1 StR 617/19 (https://dejure.org/2020,3433)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 246a StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Vorliegen einer intensiven Neigung zum Konsum von Rauschmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Unterbliebene Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Vorliegen einer intensiven Neigung zum Konsum von Rauschmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriffs des Hangs: Vorliegen bei

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 5; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7).

    Vor diesem Hintergrund kann auch eine soziale Gefährlichkeit als Folge des langjährigen Missbrauchs von Betäubungsmitteln nicht ohne nähere Begründung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 5).

    Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der Betäubungsmittelstraftat und dem Konsumverhalten wird bereits durch die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung nahegelegt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 StR 410/17, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4).

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz der Annahme eines Hangs nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, juris Rn. 12 mwN).

    Das Vorliegen eines Hangs setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018, aaO).

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 5; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7).

    Vor diesem Hintergrund kann auch eine soziale Gefährlichkeit als Folge des langjährigen Missbrauchs von Betäubungsmitteln nicht ohne nähere Begründung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 5).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, BeckRS 2017, 110736 Rn. 9; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15, BeckRS 2015, 19640 Rn. 7).
  • BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19
    Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der Betäubungsmittelstraftat und dem Konsumverhalten wird bereits durch die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung nahegelegt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 StR 410/17, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.01.2018 - 3 StR 563/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Beeinträchtigung der Gesundheit;

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 5; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, BeckRS 2017, 110736 Rn. 9; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15, BeckRS 2015, 19640 Rn. 7).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 348/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19
    Für die Annahme eines Hangs ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (Senat, Beschl. v. 20. September 2017 - 1 StR 348/17, BeckRS 2017, 133973 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.08.2011 - 3 StR 251/11

    Raub (Abgrenzung von der räuberischen Erpressung; äußeres Erscheinungsbild);

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19
    Der Umstand, dass die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt den Angeklagten nicht beschwert, hindert das Revisionsgericht nicht, auf eine zulässig erhobene - und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende - Revision des Angeklagten das Urteil insoweit aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu gedrängt haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 StR 251/11 juris Rn. 6 mwN).
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