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   BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18   

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https://dejure.org/2020,6454
BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18 (https://dejure.org/2020,6454)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2020 - EnZR 116/18 (https://dejure.org/2020,6454)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 (https://dejure.org/2020,6454)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG, § ... 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 46 Abs. 1 EnWG, § 1 EnWG, § 1 Abs. 1 EnWG, § 563 Abs. 3 ZPO, Art. 14 Abs. 1 GG, § 134 BGB, § 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG, § 47 EnWG, § 563 Abs. 1 ZPO, § 142 Abs. 1 ZPO, § 47 Abs. 2 EnWG, § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG, § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG, § 46 Abs. 5 Satz 1 EnWG

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast der Einwendung der Nichtigkeit des Konzessionsvertrags durch den am Stromnetz der Gemeinde bisher Nutzungsberechtigten gegen den Übereignungsanspruch des neuen Energieversorgungsunternehmens; Beruhen der Konzessionsvergabe auf der ...

  • rewis.io

    Energiewirtschaft: Nichtigkeit des Konzessionsvertrags; Schlüssigkeit der Einwendungen; fehlerhafte Auswahlentscheidung - Stromnetz Steinbach

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darlegungslast und Beweislast der Einwendung der Nichtigkeit des Konzessionsvertrags durch den am Stromnetz der Gemeinde bisher Nutzungsberechtigten gegen den Übereignungsanspruch des neuen Energieversorgungsunternehmens; Beruhen der Konzessionsvergabe auf der ...

  • datenbank.nwb.de

    Energiewirtschaft: Nichtigkeit des Konzessionsvertrags; Schlüssigkeit der Einwendungen; fehlerhafte Auswahlentscheidung - Stromnetz Steinbach

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung fehlerhaft: Konzessionsvertrag nichtig?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Darlegungs- und Beweislast des am Stromnetz der Gemeinde bisher Nutzungsberechtigten gegen den Übereignungsanspruch des neuen Energieversorgungsunternehmens zur von ihm behaupteten Nichtigkeit des geschlossenen Konzessionsvertrags; zu den näheren inhaltlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Privilegierung von Altkonzessionären im Rechtsschutz um Konzessionen abgelehnt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung fehlerhaft: Konzessionsvertrag nichtig? (VPR 2020, 145)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 745
  • WM 2021, 542
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18
    Der Übereignungsanspruch aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG setzt einen wirksamen Konzessionsvertrag mit dem neuen Netzbetreiber voraus (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 Rn. 62, 65 - Stromnetz Berkenthin).

    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGHZ 199, 289 Rn. 16 - Stromnetz Berkenthin).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGHZ 199, 289 Rn. 34 f. - Stromnetz Berkenthin).

    In materieller Hinsicht ist die Gemeinde verpflichtet, ihre Auswahlentscheidung allein nach sachlichen Kriterien zu treffen, die vorrangig an den Zielen des § 1 Abs. 1 EnWG ausgerichtet sind (BGHZ 199, 289 Rn. 36 - Stromnetz Berkenthin).

    Kann sich ein Fehler im Auswahlverfahrens hingegen nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte, wie es etwa bei einer geringfügigen Fehlgewichtung im Kriterienkatalog in Betracht kommt, die ersichtlich keinen Einfluss auf die Platzierung der Bewerber haben konnte, scheidet eine Behinderung durch die Konzessionsvergabe und damit eine Nichtigkeit des Konzessionsvertrages aus (BGHZ 199, 289 Rn. 99 - Stromnetz Berkenthin).

    Die fortdauernde Behinderung durch einen fehlerhaft abgeschlossenen Konzessionsvertrag muss im Interesse der Rechtssicherheit hingenommen werden, wenn alle unbillig behinderten oder diskriminierten Bewerber um die Konzession ausreichend Gelegenheit haben, ihre Rechte zu wahren, diese Möglichkeit aber nicht nutzen (BGHZ 199, 289 Rn. 108 - Stromnetz Berkenthin).

    Im Interesse der Rechtssicherheit und einer wirksamen Möglichkeit, die Konzession in einem wettbewerblichen Verfahren neu zu vergeben, kann und muss die fortdauernde Behinderung durch einen fehlerhaft abgeschlossenen Konzessionsvertrag von jedem Bieter hingenommen werden, der ausreichend Gelegenheit hatte, seine Rechte zu wahren, diese Möglichkeit aber nicht genutzt hat (BGHZ 199, 289 Rn. 108 - Stromnetz Berkenthin).

    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass der Senat die Grundsätze zu dieser Rügeobliegenheit in der Entscheidung "Stromnetz Berkenthin" formuliert hat, in der wie im Streitfall ein Altkonzessionär die Unwirksamkeit des neuen Konzessionsvertrags gegenüber dem Netzübertragungsanspruch des Neukonzessionärs geltend gemacht hatte (BGHZ 199, 289 Rn. 1, 7 und 108 f. - Stromnetz Berkenthin).

    Nur insoweit ist dem Altkonzessionär - nach der bis zum 2. Februar 2017 geltenden Rechtslage - die Abwehr des Anspruchs aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG unabhängig von seinem Verhalten im Auswahlverfahren möglich (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 113, 117 - Stromnetz Berkenthin).

  • BGH, 14.04.2015 - EnZR 11/14

    Neuvergabe eines Gaskonzessionsvertrages: Reichweite des Auskunftsanspruchs einer

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18
    Mit dem Abschluss des neuen Konzessionsvertrags entstehen kraft Gesetzes der Übereignungsanspruch des neuen Konzessionärs gegen den Altkonzessionär und dessen Anspruch gegen den Neukonzessionär auf Zahlung einer angemessenen Vergütung (BGH, Urteil vom 14. April 2015 - EnZR 11/14, EnWZ 2015, 328 Rn. 17 - Gasnetz Springe).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - 3 Kart 162/12

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Erlösobergrenze für den Betreiber eines

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18
    b) Die vom Berufungsgericht offengelassene Frage, ob die Streithelferin den SAIDI-Wert bei der Bewertung der Versorgungssicherheit ohne einen Korrekturfaktor für strukturelle Unterschiede der Versorgungsgebiete anwenden durfte, bedarf daher im Streitfall keiner Entscheidung (die statistische Bedeutsamkeit des Strukturparameters Lastdichte für die Niederspannungsebene verneinend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2016 - VI-3 Kart 162/12, juris Rn. 85 ff.).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18
    aa) Im Einklang mit der in § 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG vorgesehenen Begrenzung der Höchstlaufzeit von Konzessionsverträgen auf 20 Jahre verfolgt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen das Ziel, im Bereich der Energieversorgung einen Leistungswettbewerb um Netze und die Öffnung eines Zugangs zu Konzessionen für interessierte und qualifizierte Betreiberunternehmen zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 16. November 1999 - KZR 12/97, BGHZ 143, 128, 146 - Endschaftsbestimmung I).
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18
    Die Interessen des bisherigen Netzbetreibers sind durch die ihm zustehende angemessene Vergütung gewahrt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 - Stromnetz Homberg).
  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18
    Diese Kriterien sind dabei, nicht anders als im Vergaberecht (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - X ZR 86/17, VergabeR 2019, 753, Rn. 13 mwN - Straßenbauarbeiten) so auszulegen und zu handhaben, wie sie von den an der Konzession interessierten Unternehmen verstanden werden müssen.
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13

    Gemeindliche Konzessionsvergabe für ein Energieversorgungsnetz: Nichtigkeit eines

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18
    a) Das Berufungsgericht meint unter Bezug auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26. März 2014 (6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279), es sei geboten, zwischen "einfachen" unterlegenen Bietern und dem Altkonzessionär, der im Verfahren um die Neukonzession unterlegen sei, zu differenzieren.
  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Es soll gewährleisten, dass die Auswahlentscheidung im unverfälschten Wettbewerb nach sachlichen Kriterien und diskriminierungsfrei zugunsten desjenigen Bewerbers erfolgt, dessen Angebot den Auswahlkriterien am besten entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289, Rn. 16 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, MDR 2020, 745, Rn. 19 - Stromnetz Steinbach; zu Vergaben im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50/EWG vgl. EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - C-458/03, Slg 2005, I-8585, LS 2 - Parking Brixen).

    Tatsächlich findet eine solche Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht aber bereits dadurch statt, dass diese sich auf die Akten als solche und eben nicht nur - wie dies bislang wohl überwiegend für ausreichend erachtet wurde (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 10. Januar 2018 - U 4/17 Kart, EWeRK 2018, 131, Rn. 122 nach juris; s.a. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, MDR 2020, 745, Rn. 42 - Stromnetz Steinbach) - auf den Auswertungsvermerk bezieht.

    Derartiges kann auch nicht der von dem Beklagten hierzu angeführten Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2020 (EnZR 116/18, MDR 2020, 745 - Stromnetz Steinbach) entnommen werden.

    c) Schließlich ist bei der Prüfung der gegen die Bewertung gerichteten Rügen zu berücksichtigen, dass eine unbillige Behinderung des unterlegenen Bieters durch die Konzessionsvergabe im Ergebnis ausscheidet, wenn sich ein Fehler im Auswahlverfahren nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289, Rn. 99 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, MDR 2020, 745, Rn. 20 - Stromnetz Steinbach).

    Ein Fehler im Auswahlverfahren kann sich allerdings dann nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben, wenn geringfügige Fehlgewichtungen im Kriterienkatalog vorgefallen sind, die ersichtlich keinen Einfluss auf die Platzierung der Bewerber haben konnten (vgl. BGH, Urteil vom 17.Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289, Rn. 99 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, MDR 2020, 745, Rn. 20 - Stromnetz Steinbach) oder sonstige kleinere Fehler vorliegen, die ersichtlich keinen Einfluss auf die Platzierung der Bewerber haben konnten (vgl. Sauer EWeRK 2014, 159, 169).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2021 - 2 U 3/21

    Wirksamkeit eines Stromkonzessionsvertrags Zulässigkeit einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine etwaige fortdauernde Behinderung durch einen fehlerhaft abgeschlossenen Konzessionsvertrag im Interesse der Rechtssicherheit aber hinzunehmen und kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn alle diskriminierten Bewerber um die Konzession ausreichend Gelegenheit hatten, ihre Rechte zu wahren, diese Möglichkeit aber nicht genutzt haben (BGH, Urteile vom 7. April 2020 - EnZR 75/18 - Strom- und Gasnetz Stuttgart , zitiert nach juris, Tz. 22, vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach , zitiert nach juris, Tz. 29, und vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin , zitiert nach juris, Tz. 108; dem folgend Theobald/Schneider, in: Theobald/Kühling, Energierecht, 107. EL Juli 2020, § 47 EnWG Rn. 7).

    Die Erforderlichkeit der mit einem einseitigen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot verbundenen Nichtigkeitsfolge nach § 134 BGB entfällt in Abwägung mit dem im öffentlichen Interesse anzuerkennenden Bedürfnis nach Rechtssicherheit, derer es für einen funktionierenden und effektiven Wettbewerb um Netze bedarf (siehe BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach , zitiert nach juris, Tz. 30), wenn gegen die Rechtsverletzung in ausreichendem Umfang gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden konnte.

    Würden sich hingegen in Verfahren nach § 46 EnWG noch nach einem von den Gerichten im Verfahren des Eilrechtsschutzes gebilligten Vertragsschluss weitere gerichtliche Verfahren anschließen können, in denen die Wirksamkeit des Vertragsschlusses wegen derselben Rechtsverletzungen, die bereits Gegenstand des Verfügungsverfahrens waren, wieder in Frage gestellt werden könnte, wäre im Hinblick auf das Interesse nach baldiger Rechtsklarheit über das Schicksal des Vertrags nicht viel gewonnen (vgl. zum Bedürfnis nach Rechtssicherheit BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach , zitiert nach juris, Tz. 37).

    Einer Privilegierung des Altkonzessionärs beim Rechtsschutz steht der aus dem Diskriminierungsverbot folgende Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter entgegen (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach , zitiert nach juris, Tz. 29).

    Sie rechtfertigen eine Privilegierung des Altkonzessionärs nicht (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach , zitiert nach juris, Tz. 31), weil er durch sie nicht stärker betroffen ist.

    Aus dem verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrecht des Altkonzessionärs ergibt sich nichts anderes, weil die davon erfassten Interessen des Altkonzessionärs durch die ihm gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG zustehende angemessene Vergütung gewahrt sind (siehe BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach , zitiert nach juris, Tz. 32).

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung in der Frage der erforderlichen Schritte zur Rechtswahrung, die eine Rügepräklusion (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach , zitiert nach juris, Tz. 44) bzw. ein Entfallen der Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB a.F. ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13 - Stromnetz Homberg , zitiert nach juris, Tz. 58, und Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin , zitiert nach juris, Tz. 108), aufgrund seines Verlangens nach einer erfolgreichen Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes gegen den beabsichtigten Vertragsschluss vom Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. November 2016 - U 1/16 Kart - ab.

    Nach Ansicht des Senats kann sich das Oberlandesgericht Schleswig dafür jedoch nicht auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 und EnZR 99/18 - stützen, die auf diese Rechtsfrage nicht eingehen.

  • BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19

    GASAG erhält Konzession für Berliner Gasnetz

    (b) Demgegenüber führt der Verstoß gegen das Trennungsprinzip bereits dann zu einer unbilligen Behinderung von Mitbewerbern, wenn nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, dass er sich auf das Vergabeverfahren und die sich daraus ergebende Rangfolge der Bieter ausgewirkt haben kann, wenn also nicht feststeht, dass sich auch ohne den Verfahrensfehler dieselbe Rangfolge ergeben hätte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, WuW 2020, 331 Rn. 24 - Stromnetz Steinbach; BGHZ 199, 289 Rn. 99 - Stromnetz Berkenthin).
  • BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20

    Gasnetz Rösrath

    Diese Vorschrift, die seit dem 3. Februar 2017 gilt, ist im vorliegenden Verfahren der Konzessionsvergabe, in dem die Information über die Auswahlentscheidung zugunsten der Stadtwerke bereits am 24. November 2015 erfolgte, noch nicht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, RdE 2020, 422 = WuW 2020, 331 Rn. 46 - Stromnetz Steinbach).
  • OLG Schleswig, 18.05.2020 - 16 U 66/19

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes:

    Der Bundesgerichtshof hat diesen Vorschriften sowohl verfahrensbezogene als auch materielle Anforderungen an die Auswahlentscheidung der Gemeinde entnommen (Urteile vom 17. Dezember 2013, KZR 65/12, - Stromnetz Heiligenhafen, Rn. 43ff.; KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin, Rn. 34ff.; jüngst auch BGH, Urteil vom 28. Januar 2020, EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach, Rn. 15f.):.

    Das schließt es aus, eine bestimmte Bewertung noch "passieren" zu lassen, wenn sie - was vorzutragen zunächst Sache des Bieters ist, der die Unwirksamkeit der Vergabe geltend machen will (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020, EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach - Rn. 22) - in der Sache nicht einleuchtet und/oder nicht hinreichend plausibel gemacht ist.

    Schließlich ist bei alldem zu berücksichtigen, dass eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren (hier eine fehlerhafte Einzelbewertung) zu verneinen ist, wenn feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit nicht auf das Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (vgl. BGH, a. a. O., Stromnetz Berkenthin, Rn. 99; OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017, 11 U 51/17, Anlage B01, S. 26 jüngst BGH, Urteil vom 28. Januar 2020, EnZR 116/18, Stromnetz Steinbach, Rn. 20ff.).

  • BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18

    Gasnetz Leipzig

    Hierzu hat der unterlegene Bewerber darzulegen, dass nach den gesamten Umständen des Falles zumindest möglich ist, dass die Konzessionsvergabe auf einer fehlerhaften Ausschreibung oder einer fehlerhaften Angebotsbewertung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, zur Veröffentlichung bestimmt - Stromnetz Steinbach).
  • BGH, 12.10.2021 - EnZR 43/20

    Stadt Bargteheide - Beteiligung der Gemeinde mit einem Eigenbetrieb am Wettbewerb

    Eine Rügeobliegenheit ergab sich für die Klägerin damit lediglich aus der Rechtsprechung des Senats, wonach der Bieter schon vor Inkrafttreten des § 47 Abs. 2 EnWG gehalten war, eine erkennbare Rechtsverletzung im Verfahren zur Vergabe der Wegenutzungsverträge zu rügen und gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, WuW 2020, 331 Rn. 44 - Stromnetz Steinbach).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 13/21
    Im Rahmen der Ausgestaltung der Kriterien darf die Antragsgegnerin von einem Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters und dessen verständiger Würdigung der Kriterien ausgehen (BGH, Urt. v. 28.01.2020 - EnZR 116/18, zitiert nach juris, Rn 9 und 17).

    Stellt man auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters und dessen verständige Würdigung der Kriterien ab (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.2020 - EnZR 116/18 zitiert nach juris Rn 9), ist von einem Energieversorgungsunternehmen zu erwarten, dass es deren Bedeutung kennt und sie zur Grundlage eines zu erstellenden Netzkonzeptes macht.

    Zutreffend weist das Landgericht darauf hin, dass die Antragsgegnerin bei der Ausgestaltung der Kriterien von einem Erklärungshorizont und der verständigen Würdigung eines fachkundigen Bieters ausgehen durfte (BGH, Urt. v. 28.01.2020 - ENZR 116/18, Rn 16, zitiert nach juris), und dass der unbestimmte Begriff der "Ungefährlichkeit des Netzbetriebs" im Energierecht allgemein bekannt sei, zumal auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sowie des OLG Stuttgart (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12, BeckRS 2014, 5313 Rn 84; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019 - 2 U 218/18,BeckRS 2019, 14361 Rn 90) verwiesen wird und sich der Begriff der Ungefährlichkeit einer Anlage zudem in der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 13/727774, S. 114) findet.

  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
    Der BGH geht sogar von einer Präklusionswirkung unterlassener Rügen im gerichtlichen Verfahren in Fällen vor Inkrafttreten des neuen § 47 EnWG aus; abgeleitet wird dies aus der Notwendigkeit eines effektiven Verfahrens (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 -, Rn. 37, juris).

    Nur dann kann die Bekanntgabe der Kriterien die Funktion erfüllen, die Bieter darüber zu unterrichten, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt, und sie damit in die Lage zu versetzen, ihr Angebot bestmöglich an den von der Gemeinde gestellten Anforderungen auszurichten (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020, EnZR 116/18, Rn. 14 - 16, juris).

  • OLG Celle, 16.06.2022 - 13 U 67/21

    Vorläufige Unterlassung des Neuabschlusses eines Konzessionsvertrages

    Dass es sich so verhält, es mithin zumindest möglich ist, dass der unterlegene Bieter durch den Abschluss des Konzessionsvertrages unbillig behindert oder diskriminiert wird, hat aber derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich auf die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens beruft (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, juris Rn. 20, 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 39; Theobald/Schneider, a.a.O. § 47 EnWG Rn. 42).
  • LG Düsseldorf, 23.04.2020 - 14d O 14/19
  • LG München I, 11.03.2022 - 37 O 14213/21

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrages

  • OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22

    Trennungsgebot - Einhaltung des Trennungsgebots im Gaskonzessionsverfahren -

  • OLG München, 10.03.2022 - 29 U 3413/19

    Unbillige Behinderung, Pauschalierter Investitionszuschlag, Periodenübergreifende

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2022 - 6 U 53/21

    Behinderungsmissbrauch bei der Konzessionsvergabe - Unbillige Behinderung von

  • LG Dortmund, 22.09.2022 - 13 O 7/22
  • OLG Celle, 05.08.2022 - 13 U 81/21

    Konzessionsvertrag; Akteneinsicht; Kausalität; Rechtsverletzung; Intransparenz;

  • LG München I, 11.04.2022 - 4 HKO 2033/22

    Ausschluss von Angeboten im Auswahlverfahren beim Abschluss

  • OLG Rostock, 10.03.2022 - 2 U 26/21

    Vergabeverfahren: Zulässigkeit einer Verwendung von Vertragsmustertexten bereits

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