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   BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20   

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https://dejure.org/2021,3378
BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20 (https://dejure.org/2021,3378)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2021 - 3 StR 279/20 (https://dejure.org/2021,3378)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 3 StR 279/20 (https://dejure.org/2021,3378)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB; § 323c StGB; § 395 StPO; § 400 StPO
    Schwere Freiheitsberaubung (Zusammenhang zwischen Freiheitsberaubung und schwerer Gesundheitsschädigung bei Verletzungen nach Flucht); Nebenklage (Anschlussbefugnis; Zulässigkeit der Revision; Verletzter; prozessuale Schutzbedürftigkeit); Rechtsgut der unterlassenen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 239 Abs. 1 StGB, § ... 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 323c StGB, § 400 Abs. 1 StPO, § 395 Abs. 1, Abs. 3 StPO, § 395 Abs. 3 StPO, § 395 Abs. 1 StPO, § 397a Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 239 Abs. 3 Nr. 2 StPO, § 395 Abs. 1 Nr. 4 StPO, § 18 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schwere Freiheitsberaubung als ein zur Nebenklage berechtigendes Delikt; Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der schweren Gesundheitsbeschädigung und der Freiheitsberaubung (hier: Sturz aus dem Fenster als Fluchtweg)

  • rewis.io

    Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger: Erstrebte Verurteilung des Angeklagten wegen unterlassener Hilfeleistung; prozessuale Schutzbedürftigkeit des in Not Geratenen bei Verlust einer Niere durch die Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwere Freiheitsberaubung als ein zur Nebenklage berechtigendes Delikt; Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der schweren Gesundheitsbeschädigung und der Freiheitsberaubung (hier: Sturz aus dem Fenster als Fluchtweg)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nebenklage: Anschlussberechtigung - Unterlassene Hilfeleistung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwere Freiheitsberaubung bei Sprung aus dem Fenster?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 291
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund

    Auszug aus BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20
    Entsprechend dem Wortlaut der Norm und dem Willen des Gesetzgebers sind alle rechtswidrigen Taten anschlussfähig (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 5 StR 523/11, NJW 2012, 2601 Rn. 4 mwN), sofern der Antragsteller als Träger eines durch den Straftatbestand geschützten Rechtsguts verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 9/63, NJW 1963, 1162, 1163; vgl. auch Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356 f.; KK-StPO/Walther, 8. Aufl., § 395 Rn. 3 unter Verweis auf KK-StPO/Moldenhauer, 8. Aufl., § 172 Rn. 19) und besondere Gründe im Sinne des § 395 Abs. 3 StPO vorliegen.

    Insoweit ist er Verletzter, denn Schutzgut des § 323c StGB sind zumindest auch die bei einem Unglücksfall gefährdeten Individualrechtsgüter des in Not Geratenen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356, 1357 mwN).

  • BGH, 09.05.2012 - 5 StR 523/11

    Bindungswirkung der Nebenklagezulassung durch das Tatgericht; Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20
    Entsprechend dem Wortlaut der Norm und dem Willen des Gesetzgebers sind alle rechtswidrigen Taten anschlussfähig (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 5 StR 523/11, NJW 2012, 2601 Rn. 4 mwN), sofern der Antragsteller als Träger eines durch den Straftatbestand geschützten Rechtsguts verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 9/63, NJW 1963, 1162, 1163; vgl. auch Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356 f.; KK-StPO/Walther, 8. Aufl., § 395 Rn. 3 unter Verweis auf KK-StPO/Moldenhauer, 8. Aufl., § 172 Rn. 19) und besondere Gründe im Sinne des § 395 Abs. 3 StPO vorliegen.

    Besondere Gründe im Sinne des § 395 Abs. 3 StPO sind gegeben, wenn der möglicherweise durch die Tat Verletzte nach einer auf den Einzelfall bezogenen Gesamtschau prozessual schutzbedürftig ist (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 5 StR 523/11, NJW 2012, 2601 Rn. 6; LR/Wenske, StPO, 26. Aufl., Nachtrag § 395 Rn. 12).

  • BGH, 22.02.1963 - 4 StR 9/63

    Auslandstat - Ausländer im Inland - Bestrafung nach deutschem Recht -

    Auszug aus BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20
    Entsprechend dem Wortlaut der Norm und dem Willen des Gesetzgebers sind alle rechtswidrigen Taten anschlussfähig (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 5 StR 523/11, NJW 2012, 2601 Rn. 4 mwN), sofern der Antragsteller als Träger eines durch den Straftatbestand geschützten Rechtsguts verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 9/63, NJW 1963, 1162, 1163; vgl. auch Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356 f.; KK-StPO/Walther, 8. Aufl., § 395 Rn. 3 unter Verweis auf KK-StPO/Moldenhauer, 8. Aufl., § 172 Rn. 19) und besondere Gründe im Sinne des § 395 Abs. 3 StPO vorliegen.
  • BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64

    Ernennung der richterlichen Mitglieder des Schwurgerichts und der Geschworenen -

    Auszug aus BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20
    Gleiches gilt, wenn die schwere körperliche Beeinträchtigung durch einen Selbstbefreiungsversuch des Opfers verursacht wird (BGH, Urteil vom 14. Juli 1964 - 1 StR 216/64, BGHSt 19, 382, 386 f.).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20
    Jedoch erweist sich die Beweiswürdigung des Landgerichts zu einem etwaigen inneren Zusammenhang zwischen der Freiheitsberaubung und der bei dem Sturz aus dem Fenster erlittenen Verletzungen des Beschwerdeführers als lückenhaft, denn die Jugendkammer hat nicht hinreichend dargelegt, warum sie eine naheliegende Schlussfolgerung nicht zu ziehen vermocht hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792, 2793; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 208).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 348/14

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Auszug aus BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20
    Deshalb bedarf seine Revision eines genauen Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts im Sinne des § 395 Abs. 1, Abs. 3 StPO verfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 2 StR 348/14, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 268/95

    Zulässige Revision - Nebenkläger - Tatrichter - Nichtanwendung von

    Auszug aus BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20
    Aufgrund des zulässigen Rechtsmittels des Beschwerdeführers hat das Revisionsgericht jedenfalls zu prüfen, ob das Tatgericht Strafvorschriften unangewendet gelassen hat, die zum Anschluss des Nebenklägers berechtigen und - wie hier - dieselbe Zielrichtung haben wie das Delikt, dessen Nichtanwendung der Nebenkläger in zulässiger Weise beanstandet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 5 StR 268/95, NStZ-RR 1996, 141 mwN).
  • BGH, 04.11.2021 - 3 StR 490/20

    Strafsache: Berücksichtigung des Entwicklungsstandes bei der Anwendung von

    Die dem zugrunde liegende Beweiswürdigung der Jugendkammer erweist sich als lücken- und damit rechtsfehlerhaft, weil nicht hinreichend dargelegt ist, warum das Landgericht eine naheliegende Schlussfolgerung nicht zu ziehen vermocht hat (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792, 2793; vom 28. Januar 2021 - 3 StR 279/20, juris Rn. 17; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 208).
  • BGH, 04.11.2021 - 3 StR 105/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Prüfungsumfang;

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 28. Januar 2021 - 3 StR 279/20, juris Rn. 17; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 17; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 5 6 2005, 147; vom 12. August 2003 - 1 StR 111/03, juris Rn. 14 f.).
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